Medien

PMG zertifiziert Medienbeobachter für KI-Pressespiegel

Neues Zertifizierungsverfahren erlaubt KI-gestützte Pressespiegelerstellung für PMG-Kunden

OTSKI-bearbeitet. Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und nicht redaktionell geprüft.
Aussender: PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG
12. August 2026

Die PMG führt ein Zertifizierungsverfahren für eine KI-Lizenz zur Pressespiegelerstellung ein. Medienbeobachter und Agenturen in der EU können sich bewerben.

Die PMG Presse-Monitor hat ein Zertifizierungsverfahren für eine KI-Lizenz zur Pressespiegelerstellung verabschiedet. Nach Angaben der PMG, des Interessenverbands der Medienbeobachter (IVDM) und eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht können Medienbeobachter und Agenturen, die die Kriterien erfüllen, künftig im Auftrag von PMG-Kunden Pressespiegel mit Hilfe von KI-Anwendungen erstellen.

In der Mitteilung nennt die PMG konkrete Rahmenbedingungen und verweist auf die Zusammenarbeit mit dem IVDM sowie auf eine Einbindung eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrecht. Ingo Kästner, Geschäftsführer der PMG, wird in der Aussendung zitiert: "Die Zertifizierung schafft für alle Marktteilnehmer verlässliche Bedingungen. Sie gewährleistet eine rechtssichere und faire Nutzung hochwertiger journalistischer Inhalte und macht den Einsatz von KI bei der Pressespiegelerstellung transparent". Weiter heißt es im Zitat: "Nicht zuletzt unterstützt sie Unternehmen dabei, Anforderungen des EU AI Act zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten einzuhalten."

PMG, IVDM und Fachanwalt entwickeln Zertifizierungsverfahren

Die Pressemitteilung nennt die PMG Presse-Monitor, den Interessenverband der Medienbeobachter (IVDM) und einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht als gemeinsame Entwickler des Verfahrens. Sebastian Rohwer, Vorstand des IVDM, wird zitiert: "Das Verfahren setzt einheitliche Standards für den rechtssicheren Einsatz von KI in der Medienbeobachtung. Davon profitieren Auftraggeber ebenso wie Dienstleister. Wir haben den Boden bereitet für einen rechtlich einwandfreien und produktiven KI-Einsatz in unserer Branche."

Die PMG beschreibt das Verfahren in der Mitteilung als Grundlage dafür, dass Medienbeobachter und Agenturen künftig mit KI-Anwendungen arbeiten können, wenn sie den Vorgaben genügen. Konkrete technische Details des Verfahrens oder Prüfzeiten nennt die Aussendung nicht.

Voraussetzungen für die Zertifizierung

Die Mitteilung stellt Anforderungen an potenzielle Antragsteller: Die Möglichkeit der Zertifizierung richtet sich an Medienbeobachter und Agenturen, die in der Europäischen Union für Kunden der PMG tätig sind. Als Voraussetzungen werden ein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb sowie nachgewiesene technische und organisatorische Kompetenz für die KI-gestützte Pressespiegelerstellung genannt. Die PMG ergänzt, dass hierzu entsprechend qualifizierte Mitarbeitende gehören müssen.

Der Antrag und alle Unterlagen können laut Aussendung per E-Mail eingereicht werden. Als Kontakt für die Einreichung nennt die PMG die E-Mail-Adresse zertifizierung[at]presse-monitor.de. Weiterführende Informationen stellt die PMG auf ihrer Website zur Verfügung: https://www.pressemonitor.de/partner/medienbeobachter-zertifizierung/

Die KI-Lizenz für Pressespiegelerstellung

In der Mitteilung beschreibt die PMG die „KI-Lizenz für Pressespiegelerstellung“ als Instrument, das eine Reihe konkreter KI-gestützter Handlungen abdeckt. Namentlich werden in der Aussendung Zusammenfassungen, Übersetzungen und Indexierungen genannt. Diese Tätigkeiten werden in der Mitteilung als Beispiele für die Handlungen aufgeführt, die durch die KI-Lizenz ermöglicht werden.

Die Pressemitteilung verweist zudem darauf, dass die KI-Lizenz an einen bestehenden Pressespiegel-Vertrag mit der PMG gekoppelt ist: "Einzige Voraussetzung ist ein bestehender Pressespiegel-Vertrag mit der PMG." Ferner heißt es, dass durch die Zusammenarbeit mit der VG WORT die Interessen von Journalistinnen und Journalisten berücksichtigt sind.

Begriffe und Institutionen erklärt

Pressespiegel

Ein Pressespiegel bezeichnet in der Medien- und Kommunikationspraxis eine systematische Zusammenstellung von Beiträgen aus Zeitungen, Magazinen, Online-Medien und anderen Medienformaten, die für einen Auftraggeber relevanten Themen oder Erwähnungen dokumentiert. Solche Zusammenstellungen dienen in PR- und Kommunikationsabteilungen der Nachverfolgung medialer Präsenz.

KI-Lizenz

Die in der Mitteilung genannte KI-Lizenz ist laut PMG eine vertragliche Regelung, die es zugelassenen Dienstleistern erlaubt, bestimmte KI-gestützte Verarbeitungsschritte an Inhalten vorzunehmen. In der Aussendung werden Beispiele wie Zusammenfassungen, Übersetzungen und Indexierungen genannt.

EU AI Act

Der EU AI Act wird in der Mitteilung als relevanter Rechtsrahmen genannt. Ingo Kästner verweist in seinem Zitat darauf, dass die Zertifizierung Unternehmen dabei unterstütze, Anforderungen des EU AI Act zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten einzuhalten. Die Mitteilung nennt keine Details zur Anwendung des Gesetzes im Verfahren.

VG WORT

Die PMG nennt in der Aussendung eine Zusammenarbeit mit der VG WORT und schreibt, dass dadurch auch die Interessen von Journalistinnen und Journalisten berücksichtigt seien. Die Mitteilung geht nicht näher auf den Umfang oder die konkrete Form der Zusammenarbeit ein.

Was nach erfolgreicher Zertifizierung möglich ist

Die PMG formuliert die Konsequenz des Verfahrens klar: Nach erfolgreicher Zertifizierung können Medienbeobachter oder Agenturen im Auftrag von PMG-Kunden Pressespiegel für diese mit Hilfe von KI-Anwendungen erstellen. Die Mitteilung beschreibt dies als Erlaubnis, bestimmte KI-gestützte Arbeitsschritte bei der Erstellung von Pressespiegeln vorzunehmen.

Die Aussendung betont außerdem die Zielsetzung, das Verfahren transparent zu gestalten und rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Konkrete Angaben zu Kontrollmechanismen, Prüfintervallen oder Sanktionen bei Nichteinhaltung nennt die PMG in der Mitteilung nicht.

FAQ zur PMG-Zertifizierung

Wer kann die Zertifizierung beantragen?

Die Mitteilung nennt Medienbeobachter und Agenturen, die in der Europäischen Union für Kunden der PMG tätig sind, als Zielgruppe für die Zertifizierung. Voraussetzung sind demnach ein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb sowie nachgewiesene technische und organisatorische Kompetenz und entsprechend qualifizierte Mitarbeitende.

Wie wird der Antrag eingereicht?

Der Antrag und alle Unterlagen können laut Mitteilung per E-Mail eingereicht werden. Als Einreichadresse nennt die PMG zertifizierung[at]presse-monitor.de. Weitere Informationen zur Zertifizierung stellt die PMG auf ihrer Website bereit.

Welche Arbeiten deckt die KI-Lizenz ab?

In der Aussendung werden als Beispiele für KI-gestützte Handlungen Zusammenfassungen, Übersetzungen und Indexierungen genannt. Die Mitteilung beschreibt die Lizenz als Ermöglichung dieser und ähnlicher Verarbeitungsschritte im Rahmen der Pressespiegelerstellung.

Ist ein Vertrag mit der PMG erforderlich?

Die PMG schreibt in der Mitteilung: "Einzige Voraussetzung ist ein bestehender Pressespiegel-Vertrag mit der PMG." Demnach ist ein laufender Vertrag mit der PMG Bedingung für die Nutzung der KI-Lizenz bei der Pressespiegelerstellung.

Wie werden journalistische Interessen berücksichtigt?

Laut Mitteilung erfolgt eine Berücksichtigung der Interessen von Journalistinnen und Journalisten durch die Zusammenarbeit mit der VG WORT. Die PMG nennt diese Kooperation als Teil des Vorgehens, ohne in der Aussendung technische oder vertragliche Details dieser Zusammenarbeit zu erläutern.

Welche rechtlichen Standards nennt die PMG?

Die Mitteilung verweist auf rechtssichere Rahmenbedingungen und die Ausrichtung an Anforderungen des EU AI Act. Ingo Kästner wird mit den Worten zitiert, die Zertifizierung mache den Einsatz von KI bei der Pressespiegelerstellung transparent und unterstütze Unternehmen bei der Einhaltung der Anforderungen des EU AI Act.

Über die PMG Presse-Monitor und den IVDM

Die PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG beschreibt sich in der Mitteilung als einen der führenden Anbieter für digitale Medienbeobachtung, Pressespiegel-Erstellung und Medienauswertung im deutschsprachigen Raum. Die PMG gibt an, dass über 900 Verlage und Contentproduzenten ihre Inhalte im PMG MediaHub täglich für eine rechtssichere Zweitverwertung zur Verfügung stellen und dass die PMG Inhalte und Rechte an PR-Profis, Kommunikationsabteilungen in Unternehmen und Behörden sowie an professionelle Medienbeobachter vermarktet.

In der Aussendung heißt es weiter, die PMG sei 2001 gegründet worden und ein Gemeinschaftsunternehmen deutscher Zeitungs- und Zeitschriftenverlage. Als Gesellschafter werden unter anderem Axel Springer, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Gruner + Jahr, Handelsblatt Media Group, Hubert Burda Media, Spiegel-Verlag, Süddeutsche Zeitung, der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger sowie der Medienverband der freien Presse genannt.

Der IVDM - Interessenverband der Medienbeobachter e. V. wird in der Mitteilung als Verband beschrieben, der sich für faire Marktbedingungen, Medienvielfalt und Innovationskraft einsetzt und als Stimme der Branche den Dialog mit Politik, Verwaltung und relevanten Institutionen führt.

Quellen und Kontakt

Diese Meldung basiert auf der Pressemitteilung der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG. Weitere Informationen zur Zertifizierung finden sich auf der PMG-Webseite: https://www.pressemonitor.de/partner/medienbeobachter-zertifizierung/

Kontakt in der Mitteilung: Roger Dormeier, Marketing | Kommunikation | PR, PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG, E-Mail: roger.dormeier[at]presse-monitor.de

KI-bearbeitet. Dieser Beitrag wurde KI-gestützt auf Basis fremder Quellen erstellt und gibt deren Originaltext nicht unverändert wieder. Er wurde vor der Veröffentlichung nicht von einem Menschen geprüft. Für diese Fassung verantwortlich: AdSimple GmbH.

Grundlage: Presseaussendung von PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG, verbreitet über APA-OTS. Originalfassung: www.ots.at

Der Text wurde gegenüber der Originalaussendung bearbeitet. Die inhaltliche Verantwortung für die Originalfassung liegt beim Aussender, für diese bearbeitete Fassung bei AdSimple GmbH. (C) Copyright APA-Comm GmbH und der jeweilige Aussender.

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