Sonstiges

Lenzing AG ruft außerordentliche Hauptversammlung ein

Termin am 25. August 2026 in Lenzing; Tagesordnung: Aufsichtsrat und Grundkapitalerhöhung

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Aussender: Lenzing AG
3. August 2026

Lenzing AG lädt zur außerordentlichen Hauptversammlung am 25. August 2026 in Lenzing. Fristen, Unterlagen und Nachweisanforderungen sind veröffentlicht.

Die Lenzing Aktiengesellschaft hat die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung bekanntgegeben. Die Versammlung findet am Dienstag, 25. August 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) im Kulturzentrum Lenzing, Johann-Böhm-Straße 1, 4860 Lenzing an der Ager, statt. Als Einberufende tritt die Gesellschaft unter der ISIN AT0000644505 auf; im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital EUR 40.107.738,37, aufgeteilt in 38.618.180 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung, und die Gesellschaft hält zum Einberufungszeitpunkt keine eigenen Aktien.

Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. August 2026

Die formelle Einberufung wurde von der Lenzing Aktiengesellschaft veröffentlicht. Ort und Zeit sind in der Bekanntmachung klar benannt: Kulturzentrum Lenzing, Johann-Böhm-Straße 1, 4860 Lenzing an der Ager, Dienstag, 25. August 2026, Beginn 10:00 Uhr (MESZ). Die Gesellschaft führt in der Bekanntmachung die rechtlichen Identifikationsmerkmale auf (FN 96499 k, ISIN AT0000644505, LEI 529900BKFJBI0QRDJH63).

Tagesordnung: Wahl in den Aufsichtsrat und Beschluss zur Kapitalerhöhung

Die Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung umfasst zwei Punkte: Erstens die Wahl in den Aufsichtsrat und zweitens die Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, einschließlich des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG, sowie die Ermächtigung des Aufsichtsrats, die entsprechenden Änderungen der Satzung vorzunehmen. Zu diesen Punkten kündigt die Gesellschaft in der Einberufung an, entsprechende Beschlussvorschläge bereitzustellen.

Unterlagen zur Hauptversammlung und Bereitstellung auf der Internetseite

Die Lenzing Aktiengesellschaft weist darauf hin, dass bestimmte Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 4. August 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein werden. Konkret nennt die Bekanntmachung folgende Dokumente: Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 2, die Erklärung sowie den Lebenslauf des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG, Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sowie die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung. Die Dokumente werden auf der Website der Gesellschaft unter www.lenzing.com veröffentlicht.

Rechte der Aktionäre nach §§ 109, 110 und 118 AktG

Die Bekanntmachung enthält ausführliche Hinweise zu den gesetzlichen Aktionärsrechten. Nach § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, die Ergänzung der Tagesordnung verlangen. Ein derartiges Verlangen muss in Textform gemäß § 13 Abs 2 AktG spätestens am 6. August 2026 (24:00 Uhr, MESZ) der Gesellschaft ausschließlich per Post oder Boten an die Adresse 4860 Lenzing an der Ager, Werkstraße 2, z.H. Frau Juliane Rick, oder per E-Mail an Hauptversammlung2026 [at] lenzing.com zugehen.

Nach § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, zu jedem Tagesordnungspunkt Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung in Textform übermitteln. Solche Vorschläge müssen spätestens am 14. August 2026 (24:00 Uhr, MESZ) der Gesellschaft per Telefax an +43 (7672) 918 3599, per Post an 4860 Lenzing an der Ager, Werkstraße 2, z.H. Frau Juliane Rick, oder per E-Mail an Hauptversammlung2026 [at] lenzing.com zugehen. Bei Vorschlägen zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds ist an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG zu treten.

Das Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 118 AktG wird in der Einberufung beschrieben: Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit dies für die sachgemäße Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich zudem auf rechtliche Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunft kann verweigert werden, wenn sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Nachweisstichtag, Depotbestätigung und Voraussetzungen für die Teilnahme

Als Nachweisstichtag legt die Gesellschaft entsprechend § 111 Abs 1 AktG den Schluss des zehnten Tages vor der Hauptversammlung fest. Konkret bedeutet das: Anteilsbesitz am Ende des 15. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ) entscheidet über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte. Zur Teilnahmeberechtigung ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich.

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und muss zumindest die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben enthalten. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen. Die Bestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, also am 20. August 2026, ausschließlich an eine der in der Einberufung genannten Adressen zugehen. Für die Übermittlung in Textform nennt die Gesellschaft die E-Mail anmeldestelle [at] computershare.de (Depotbestätigungen bitte im PDF-Format); alternativ ist die Übermittlung per SWIFT BIC COMRGB2L (Message Type MT598 oder MT599) möglich (bitte ISIN AT0000644505 im Text angeben).

Vollmachten und unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Die Einberufung erläutert die Möglichkeit, einen Vertreter gemäß §§ 113 ff AktG zu bestellen. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden; die Textform ist ausreichend. Vollmachten müssen spätestens am 24. August 2026 um 13:00 Uhr (MESZ) ausschließlich an die in der Bekanntmachung genannten Adressen zugegangen sein, beispielsweise per E-Mail an anmeldestelle [at] computershare.de oder per SWIFT (BIC COMRGB2L, Message Type MT598 oder MT599) unter Angabe der ISIN.

Als besonderes kostenfreies Service für Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen, bietet die Gesellschaft die Vertretung durch Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger (IVA), 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, an. Dr. Michael Knap wird als unabhängiger Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage und innerhalb der Grenzen der vom jeweiligen Aktionär erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausüben; ohne ausdrückliche Weisung ist die Vollmacht ungültig. Eine direkte Kontaktaufnahme mit Dr. Michael Knap ist telefonisch unter +43 1 876 33 43-30, per Fax +43 1 876 33 43-39 oder per E-Mail michael.knap [at] iva.or.at möglich.

Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung

Die Bekanntmachung enthält ausführliche Angaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Aktionäre. Genannt werden insbesondere die Daten, die in Depotbestätigungen gemäß § 10a Abs 2 AktG enthalten sind (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien, gegebenenfalls Aktiengattung und Vollmachtserteilung sowie Nummer der Stimmkarte und gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des Bevollmächtigten). Die Verarbeitung erfolge auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung EU 2016/679 (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, und diene der Ermöglichung der Ausübung von Aktionärsrechten im Rahmen der Hauptversammlung.

Als Zwecke der Verarbeitung nennt die Gesellschaft in der Einberufung die Organisation und Abhaltung der Hauptversammlungen einschließlich Überprüfung der Teilnahmeberechtigung und Vollmachten, die Erstellung der Anmelde-, Vollmachts- und Teilnahmeverzeichnisse, die Ermittlung der Abstimmungsergebnisse und die Erstellung des Hauptversammlungsprotokolls sowie die Erfüllung von Compliance-Pflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung seien die einschlägigen Bestimmungen des Aktiengesetzes in Verbindung mit Art 6 (1) c DSGVO. Aktionäre können ihre Datenschutzrechte gegenüber der Lenzing Aktiengesellschaft unentgeltlich über privacy [at] lenzing.com geltend machen; die Einberufung weist zudem auf das Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde hin.

Begriffserklärungen und rechtliche Hinweise

  • Nachweisstichtag: Der in der Einberufung genannte Stichtag bestimmt, welcher Anteilsbesitz für die Teilnahmeberechtigung maßgeblich ist; in diesem Fall das Ende des 15. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ).
  • Depotbestätigung: Nach der Bekanntmachung ist die Depotbestätigung durch das depotführende Kreditinstitut auszustellen und muss die in § 10a Abs 2 AktG genannten Angaben enthalten; sie dient als Nachweis der Aktionärseigenschaft.
  • Vollmacht: Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden; Textform ist ausreichend. Für die Einreichung nennt die Gesellschaft Fristen und spezifische Übermittlungswege.
  • § 109 AktG (Ergänzung der Tagesordnung): Ermöglicht anspruchsberechtigten Aktionären die Ergänzung der Tagesordnung, wenn bestimmte Voraussetzungen (5 % des Grundkapitals, drei Monate Besitzdauer) erfüllt sind.
  • § 110 AktG (Beschlussvorschläge): Ermöglicht Aktionären, die 1 % des Grundkapitals halten, Vorschläge zur Beschlussfassung einzureichen und deren Veröffentlichung zu verlangen.
  • § 118 AktG (Auskunftsrecht): Regelt das Auskunftsrecht der Aktionäre in der Hauptversammlung und die Voraussetzungen für eine Verweigerung.

Wichtige Fristen und Adressen auf einen Blick

  • Unterlagen online ab: 4. August 2026 auf www.lenzing.com
  • Frist für Ergänzungsbegehren (§ 109 AktG): 6. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ)
  • Frist für Beschlussvorschläge (§ 110 AktG): 14. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ)
  • Nachweisstichtag (Anteilsbesitz): Ende des 15. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ)
  • Letzter Termin für Eingang der Depotbestätigung: 20. August 2026 (ausschließlich an die in der Einberufung genannten Adressen)
  • Frist für Vollmachten an die Gesellschaft bzw. an Dr. Michael Knap: 24. August 2026, 13:00 Uhr (MESZ)

FAQ zur Einberufung und Teilnahme

Wann und wo findet die außerordentliche Hauptversammlung der Lenzing AG statt?

Die Hauptversammlung findet am Dienstag, 25. August 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) im Kulturzentrum Lenzing, Johann-Böhm-Straße 1, 4860 Lenzing an der Ager, statt. Diese Angaben sind in der Einberufung der Gesellschaft genannt.

Welche Tagesordnungspunkte sind angekündigt?

Die Einberufung benennt zwei Tagesordnungspunkte: die Wahl in den Aufsichtsrat sowie die Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, einschließlich des mittelbaren Bezugsrechts nach § 153 Abs 6 AktG, und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Änderung der Satzung.

Wie können Aktionäre die Tagesordnung ergänzen?

Aktionäre, die mindestens 5 % des Grundkapitals halten und diese Aktien seit mindestens drei Monaten besitzen, können nach § 109 AktG Ergänzungsanträge stellen. Das Verlangen muss in Textform bis spätestens 6. August 2026 (24:00 Uhr, MESZ) der Gesellschaft per Post oder Boten an die angegebene Adresse oder per E-Mail an Hauptversammlung2026 [at] lenzing.com zugehen.

Wie ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu führen?

Der Nachweis erfolgt durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, ausgestellt vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem EWR- oder OECD-Vollmitgliedstaat. Die Depotbestätigung muss spätestens am 20. August 2026 bei der Gesellschaft eingegangen sein; die Einberufung nennt detaillierte Übermittlungswege (E-Mail an anmeldestelle [at] computershare.de im PDF-Format oder per SWIFT BIC COMRGB2L).

Bis wann müssen Vollmachten eingereicht werden?

Vollmachten müssen spätestens am 24. August 2026 um 13:00 Uhr (MESZ) ausschließlich an die in der Einberufung genannten Adressen eingehen, beispielsweise per E-Mail an anmeldestelle [at] computershare.de oder per SWIFT. Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht nur noch bei der Registrierung am Versammlungsort übergeben werden.

Welche Informationen zur Datenverarbeitung stellt die Gesellschaft bereit?

Die Einberufung listet die verarbeiteten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Depotnummer, Anzahl der Aktien) und die Zwecke (Organisation der Hauptversammlung, Erstellung von Verzeichnissen, Ermittlung der Abstimmungsergebnisse). Als Rechtsgrundlage nennt die Gesellschaft die einschlägigen Bestimmungen des Aktiengesetzes in Verbindung mit Art 6 (1) c DSGVO; Aktionäre können ihre Datenschutzrechte gegenüber privacy [at] lenzing.com geltend machen.

Quellen und Kontakt

Quelle: Lenzing Aktiengesellschaft, Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung (03.08.2026). Weitere Informationen und die Bereitstellung der Unterlagen ab 4. August 2026: www.lenzing.com

Unternehmensadresse: Lenzing AG, 4860 Lenzing an der Ager, Werkstraße 2. Telefon: +43 7672-701-0. Kontakt E-Mail (Allgemein): office [at] lenzing.com. Datenschutzkontakt: privacy [at] lenzing.com. Anmeldung/Depotfragen: anmeldestelle [at] computershare.de. Unabhängiger Stimmrechtsvertreter: michael.knap [at] iva.or.at.

KI-bearbeitet. Dieser Beitrag wurde KI-gestützt auf Basis fremder Quellen erstellt und gibt deren Originaltext nicht unverändert wieder. Er wurde vor der Veröffentlichung nicht von einem Menschen geprüft. Für diese Fassung verantwortlich: AdSimple GmbH.

Grundlage: Presseaussendung von Lenzing AG, verbreitet über APA-OTS. Originalfassung: www.ots.at

Der Text wurde gegenüber der Originalaussendung bearbeitet. Die inhaltliche Verantwortung für die Originalfassung liegt beim Aussender, für diese bearbeitete Fassung bei AdSimple GmbH. (C) Copyright APA-Comm GmbH und der jeweilige Aussender.

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