Konsultation zu Regionalbeihilfeleitlinien gestartet
Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen zu Änderungen für die Förderperiode 2028–2034

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu Änderungen der Leitlinien für Regionalbeihilfen gestartet; Rückmeldungen sind bis 30.9.2026 möglich.
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet und alle Beteiligten aufgerufen, zu ihrem Vorschlag zur Änderung der Leitlinien für Regionalbeihilfen Stellung zu nehmen. Die Kommission nennt als Ziel, die Leitlinien an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen; der Aufruf richtet sich an alle Interessenträger, vor allem aber an nationale und regionale Behörden, die Beihilfen gewähren.
Im Zentrum der Konsultation stehen Vorgaben zur Festlegung der Gebiete, in denen staatliche Regionalbeihilfen gewährt werden dürfen, sowie die Kriterien für die Erstellung und Genehmigung sogenannter Fördergebietskarten. Interessierte werden gebeten, sich bis zum 30. September 2026 an der öffentlichen Konsultation zu beteiligen.
Die Kommissionskonsultation zu den Regionalbeihilfeleitlinien im Überblick
Die Leitlinien für Regionalbeihilfen legen den rechtlichen Rahmen für die Gewährung staatlicher Beihilfen zur Förderung der regionalen Entwicklung und des territorialen Zusammenhalts fest. Die Leitlinien sollen die wirtschaftliche Entwicklung benachteiligter Regionen in der EU fördern und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten.
Die derzeit geltenden Fördergebietskarten laufen Ende 2027 aus. Um für die Zeit danach Regelungen zu haben, schlägt die Kommission Kriterien für die Festlegung der Fördergebiete für den Zeitraum 2028–2034 vor. Die geänderten Leitlinien sollen Ende 2026 angenommen werden, damit die Mitgliedstaaten ausreichend Zeit haben, ihre Fördergebietskarten zu erstellen und anzumelden; diese Karten sollen 2028 in Kraft treten.
Vorgeschlagene Änderungen und zeitlicher Ablauf
Im Rahmen der Überarbeitung schlägt die Kommission Kriterien vor, nach denen die Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2028–2034 Fördergebiete festlegen können. Bei der Ausarbeitung der Kriterien hat die Kommission nach eigenen Angaben die regionale sozioökonomische Entwicklung auf der Grundlage der jüngsten Daten berücksichtigt.
Die Kommission nennt ausdrücklich, dass sie zudem die spezifischen Herausforderungen der östlichen Regionen der EU an der Grenze zu Russland, Belarus und der Ukraine berücksichtigt hat. Parallel zur heute gestarteten öffentlichen Konsultation hatte die Kommission Anfang dieses Jahres bereits eine Aufforderung zur Stellungnahme durchgeführt.
Wie die Kommission und die Mitgliedstaaten die Änderungen erörtern
Die Mitteilung nennt eine multilaterale Sitzung als Forum, in dem die Kommission und die Mitgliedstaaten die geänderte Fassung der Leitlinien erörtern werden. Solche Sitzungen dienen laut Mitteilung der Abstimmung zwischen Kommission und Mitgliedstaaten über die Auslegung der Leitlinien und deren praktischen Umsetzung.
Die Kommission plant, die geänderten Leitlinien Ende 2026 anzunehmen. Die Kommission gibt an, den Zeitplan so zu setzen, dass den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit bleibt, neue Fördergebietskarten zu erstellen, diese zur Genehmigung anzumelden und für das Inkrafttreten 2028 vorzubereiten.
Berücksichtigung östlicher Grenzregionen in den Kriterien
Die Mitteilung weist darauf hin, dass bei der Ausarbeitung der Kriterien die besondere Lage bestimmter östlicher Regionen berücksichtigt wurde. Konkret nennt die Kommission die Regionen an den Grenzen zu Russland, Belarus und der Ukraine als Beispiel für solche spezifischen Herausforderungen.
Die Kommission gibt an, die regionale sozioökonomische Entwicklung auf Basis der jüngsten verfügbaren Daten bewertet zu haben. Diese Bewertung soll laut Mitteilung in die Festlegung der Kriterien für die Fördergebiete für 2028–2034 einfließen.
Fördergebietskarten, multilaterale Sitzung und Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a und c erklärt
Fördergebietskarten: Fördergebietskarten weisen die geografischen Gebiete aus, in denen Unternehmen Regionalbeihilfen erhalten können, und legen die zulässige Höhe der jeweiligen Beihilfen fest. Die Leitlinien enthalten Vorschriften, wie solche Karten zu erstellen und zur Genehmigung vorzulegen sind.
Multilaterale Sitzung: In der Mitteilung bezeichnet die Kommission multilaterale Sitzungen als den Rahmen für den Austausch mit den Mitgliedstaaten über die geänderten Leitlinien. Solche Treffen dienen der Abstimmung und sollen klären, wie die Leitlinien ausgelegt und praktisch angewendet werden.
Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der EU: Die Leitlinien beziehen sich auf die Vorgaben dieses Artikels als rechtliche Grundlage dafür, unter welchen Bedingungen Regionalbeihilfen mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sein können. Die Leitlinien legen Kriterien fest, die die Gebiete im Hinblick auf diese Vorgaben erfüllen müssen.
Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der EU: Ebenso verweisen die Leitlinien auf die Bestimmung, die bestimmte Formen staatlicher Beihilfen unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. Die Leitlinien verknüpfen diese rechtlichen Vorgaben mit den praktischen Vorgaben zur Erstellung von Fördergebietskarten.
Erstellung und Anmeldung der Fördergebietskarten: Mitgliedstaaten müssen laut Mitteilung die Fördergebietskarten erstellen und bei der Kommission zur Genehmigung anmelden. Die Leitlinien enthalten Vorgaben für das Verfahren, wie und nach welchen Kriterien die Gebiete ausgewiesen und die zulässigen Beihilfehöhen festgelegt werden.
Wie die Leitlinien inhaltlich strukturiert sind
Die Mitteilung betont, dass die Leitlinien sowohl rechtliche Vorgaben zur Zulässigkeit von Beihilfen als auch formale Regeln für die Erstellung der Fördergebietskarten enthalten. Damit sollen die Mitgliedstaaten bei der Ausweisung förderfähiger Gebiete und der Festlegung von Beihilfehöhen an gemeinsame Maßstäbe gebunden werden.
Die Leitlinien verknüpfen rechtliche Kriterien mit praktischen Vorgaben: Sie definieren, welche Gebiete förderfähig sind, und regeln das Verwaltungsverfahren zur Erstellung und Anmeldung der Karten bei der Kommission.
Was der Zeitplan praktisch bedeutet
Die Kommission strebt an, die überarbeiteten Leitlinien Ende 2026 zu verabschieden. Damit ergibt sich ein klarer Zeitrahmen: Nach Annahme müssen die Mitgliedstaaten die von den Leitlinien geforderten Fördergebietskarten erstellen und zur Genehmigung anmelden, damit die neuen Karten 2028 in Kraft treten können.
Die derzeit geltenden Karten laufen formell zum 31. Dezember 2027 aus; die aktuellen Karten gelten vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027. Ohne neue, genehmigte Karten könnten die Regelungen für die Gewährung von Regionalbeihilfen für die Zeit nach 2027 nicht auf Grundlage der neuen Leitlinien angewendet werden.
Was sich konkret durch die Konsultation ändern könnte
Die Konsultation dient dazu, Rückmeldungen von nationalen und regionalen Behörden sowie anderen Interessenträgern einzuholen. Laut Mitteilung können diese Eingaben in die endgültige Fassung der Leitlinien einfließen, bevor die Kommission die Änderungen annimmt.
Die Kommission nennt die Möglichkeit, dass Kriterien für Fördergebiete auf der Grundlage aktueller sozioökonomischer Daten festgelegt werden. Ferner betont die Mitteilung, dass spezielle regionale Herausforderungen, etwa in den östlichen Grenzregionen zur Russischen Föderation, Belarus und zur Ukraine, in die Bewertung eingeflossen sind.
Konkreter Ablauf bis zur Wirksamkeit der neuen Fördergebietskarten
- Öffentliche Konsultation: Rückmeldungen bis 30. September 2026.
- Erörterung: Multilaterale Sitzung zwischen Kommission und Mitgliedstaaten über die geänderte Fassung.
- Annahme der Leitlinien: Geplant Ende 2026.
- Erstellung und Anmeldung der Fördergebietskarten durch die Mitgliedstaaten nach Annahme der Leitlinien.
- Inkrafttreten der neuen Karten: geplant für 2028.
Dieser Ablauf ergibt sich unmittelbar aus den in der Mitteilung der Kommission genannten Zeitpunkten und Schritten.
FAQ zur öffentlichen Konsultation
1. Wer ist aufgefordert, an der Konsultation teilzunehmen?
Die Kommission richtet den Aufruf an alle Interessenträger, insbesondere an nationale und regionale Behörden, die Beihilfen gewähren. Die Mitteilung nennt keine weiteren spezifischen Beschränkungen für die Teilnehmenden.
2. Bis wann können Stellungnahmen eingereicht werden?
Interessenträger werden gebeten, sich bis zum 30. September 2026 an der öffentlichen Konsultation zu beteiligen. Dies ist die von der Kommission genannte Frist für Rückmeldungen.
3. Für welchen Zeitraum gelten die vorgeschlagenen Kriterien?
Die Kommission schlägt Kriterien für die Festlegung der Fördergebiete für den Zeitraum 2028–2034 vor. Die derzeitigen Fördergebietskarten gelten bis zum 31. Dezember 2027.
4. Welche zusätzlichen Schritte sind nach der Konsultation geplant?
Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden die geänderte Fassung der Leitlinien im Rahmen einer multilateralen Sitzung erörtern. Die Kommission plant, die geänderten Leitlinien Ende 2026 anzunehmen.
5. Welche regionalen Besonderheiten wurden bei der Überarbeitung berücksichtigt?
Die Kommission gibt an, bei der Vorschlagserarbeitung die regionale sozioökonomische Entwicklung auf Basis der jüngsten Daten sowie die spezifischen Herausforderungen der östlichen Regionen an den Grenzen zu Russland, Belarus und der Ukraine berücksichtigt zu haben.
6. Wer entscheidet über die Genehmigung der Fördergebietskarten?
Die Mitteilung stellt klar, dass die Fördergebietskarten von der Kommission genehmigt werden. Mitgliedstaaten müssen ihre Karten nach Erstellung zur Genehmigung bei der Kommission anmelden, damit diese Karten in Kraft treten können.
Quellen und Kontakt
Quelle: Europäische Kommission (Press Corner). Die Kommission hat die öffentliche Konsultation offiziell eingeleitet, Fristen genannt und den Zeitplan kommuniziert. Weiterführende Kontaktdaten oder spezifische Links wurden in der vorliegenden Mitteilung nicht angegeben.
Hinweis: Zusätzlich zur heute eingeleiteten Konsultation hat die Kommission Anfang dieses Jahres eine Aufforderung zur Stellungnahme durchgeführt, wie in der Mitteilung erwähnt.
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Quelle: Europäische Kommission, © Europäische Union — Original: ec.europa.eu
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