Kommission schlägt Fangmöglichkeiten für die Ostsee 2027 vor
Vorschlag legt TACs und Quoten für zehn Bestände fest — Entscheidung durch Rat und Mitgliedstaaten folgt
Die Europäische Kommission hat Vorschläge für die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) 2027 in der Ostsee vorgelegt; Grundlage sind ICES-Gutachten und der Mehrjahresplan.
Die Europäische Kommission hat am heutigen Tag ihren Vorschlag für die Fangmöglichkeiten in der Ostsee für das Jahr 2027 angenommen. Der Vorschlag legt die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und Quoten für zehn von der EU bewirtschaftete Fischbestände in der Ostsee fest: Bottnischer Hering, Hering in der mittleren Ostsee, Hering im Rigaer Meerbusen, Sprotte, Scholle, Lachs im Hauptbecken, Lachs im Finnischen Meerbusen, Dorsch in der westlichen Ostsee, Dorsch in der östlichen Ostsee und Hering in der westlichen Ostsee.
In der Aussendung betont die Kommission, dass sie mit dem Vorschlag auf wissenschaftliche Bewertungen reagiert, die den kritischen Zustand mehrerer Fischereien hervorheben, und gleichzeitig die Fortsetzung der Wiederaufbaupfade für relevante Bestände ermöglichen sollen. Grundlage der vorgeschlagenen TACs sind die bestverfügbaren wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und der Mehrjahresplan für die Bewirtschaftung von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee, der 2016 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen wurde.
Die Fangmöglichkeiten für die Ostsee 2027 im Überblick
Die Kommission schlägt für mehrere Heringsbestände sowie für Sprotte Erhöhungen der Fangmöglichkeiten vor: Bottnischer Hering (+3 %), Hering in der mittleren Ostsee (+49 %), Hering im Rigaer Meerbusen (+11 %) und Sprotte (+44 %). Für Scholle sowie für Lachs im Hauptbecken und im Finnischen Meerbusen bleiben die vorgeschlagenen TACs gegenüber 2026 unverändert.
Gleichzeitig schlägt die Kommission vor, die Zuteilung unvermeidbarer Beifänge für bestimmte Bestände zu verringern: Dorsch in der westlichen Ostsee (-88 %), Dorsch in der östlichen Ostsee (-51 %) und Hering in der westlichen Ostsee (-45 %). Die Vorschläge stützen sich auf die jüngste Berichterstattung der Mitgliedstaaten und auf die ICES-Gutachten.
Welche Zahlen nennt die Kommission konkret?
Die Aussendung enthält eine Tabelle mit den TAC-Zahlen für 2026 und dem Kommissionsvorschlag für 2027 (Angaben in Tonnen, außer Lachs in Stückzahl). Ausgewählte Werte aus der Übersicht:
- Westlicher Kabeljau (Fischereizonen 22-24): 2026: 266 t (0 % gegenüber 2025); 2027: 31 t (-88 % gegenüber 2026).
- Östlicher Kabeljau (Zonen 25-32): 2026: 430 t (0 %); 2027: 211 t (-51 %).
- Westlicher Hering (Zonen 22-24): 2026: 788 t (0 %); 2027: 437 t (-45 %).
- Bottnischer Hering (Zonen 30-31): 2026: 55.869 t (-16 %); 2027: 57.308 t (+3 %).
- Zentralhering / Hering in der mittleren Ostsee (Zonen 25-27, 28.2, 29, 32): 2026: 96.463 t (+15 %); 2027: 143.860 t (+49 %).
- Hering von Riga (Zone 28.1): 2026: 34.367 t (-17 %); 2027: 28.183 t (+11 %).
- Sprotte (Zonen 22-32): 2026: 201.975 t (+45 %); 2027: 291.590 t (+44 %).
- Scholle (Zonen 22-32): 2026: 10.973 t (-3 %); 2027: 10.973 t (0 %).
- Lachs im Hauptbecken (Zonen 22-31): 2026: 25.537 Stück (-27 %); 2027: 25.537 Stück (0 %).
- Finnischer Meerbusen Lachs (Zone 32): 2026: 10.232 Stück (+1 %); 2027: 10.232 Stück (0 %).
Wie die Kommission die schwierigen Bestandslagen beschreibt
Zur Lage von Kabeljau in der östlichen Ostsee heißt es in der Aussendung, die Kommission habe vorgeschlagen, eine Fangbeschränkung für unvermeidbare Beifänge und alle flankierenden Maßnahmen beizubehalten. Da sich der Bestand weiterhin in einem schlechten Zustand befinde, solle die Beifanggrenze auf Grundlage der Anzahl der von den einzelnen Mitgliedstaaten im Jahr 2025 gemeldeten Beifänge angepasst werden. Die Kommission stellt fest, dass trotz Maßnahmen seit 2019, als Wissenschaftler erstmals vor dem schlechten Zustand von Kabeljau warnten, die Situation nicht besser geworden sei.
Ähnlich werde beim Dorsch in der westlichen Ostsee vorgegangen: Die Kommission schlägt vor, die TAC für Beifänge anzupassen und alle flankierenden Maßnahmen beizubehalten, um einem sich verschlechternden Zustand des Bestands entgegenzuwirken.
Was die Vorschläge für Hering, Scholle, Sprotte und Lachs vorsehen
Zur Lage des westlichen Herings führt die Kommission aus, dass die Bestandsgröße weiterhin deutlich unter den Mindestwerten liege. Deshalb schlage die Kommission vor, die Ausnahme für die kleine Küstenfischerei aufzuheben und die TAC nur an unvermeidbare Beifänge anzupassen.
Der Bottnische Hering sei größer als zuvor geschätzt, liege aber immer noch unter dem nachhaltigen Niveau. Die Kommission schlägt eine TAC vor, die die fischereiliche Sterblichkeit stabil hält und die Bestandsgröße erhöhen soll. Zudem empfehle sie die Beibehaltung einer dreimonatigen Laichsperre in flachen Küstengewässern.
Der Hering in der mittleren Ostsee habe zugenommen, bleibe aber unter dem nachhaltigen Niveau. ICES prognostiziere aufgrund hoher geschätzter Rekrutierung eine positive Entwicklung; die Kommission schlägt deshalb einen vorsichtigen Ansatz vor und legt die TAC so fest, dass die fischereiliche Sterblichkeit stabil bleibt. Auch hier befürworte die Kommission die Beibehaltung der dreimonatigen Laichsperre in flachen Küstengewässern.
Der Hering im Rigaer Meerbusen werde als gesund eingestuft; die Kommission schlage vor, die Fangbeschränkungen entsprechend dem vom ICES empfohlenen Höchstwert festzusetzen.
Bei Scholle verweise die Kommission auf ein wissenschaftliches Gutachten, das eine leichte Erhöhung empfehle; die Kommission selbst schlage jedoch vor, die TAC aufgrund des schlechten Zustands einzelner Fische unverändert zu lassen. Im vergangenen Jahr seien neue Maßnahmen für Plattfische und Rochen, einschließlich Scholle, in Kraft getreten. Laut Kommission würden diese Maßnahmen dazu beitragen, die Nachhaltigkeit der Plattfischfischerei zu verbessern, insbesondere durch die Verringerung unerwünschter Beifänge von Kabeljau.
Bei Sprotte habe der Bestand nach mehreren schwierigen Jahren aufgrund sehr hoher Reproduktionsraten erheblich zugenommen; ICES gehe davon aus, dass der Bestand weiter zunehmen werde. Die Kommission schlägt vor, die TAC auf den empfohlenen Höchstwert festzusetzen und die dreimonatige Laichsperre einzustellen.
Für Lachs hat ICES für 2027 kein neues Gutachten veröffentlicht. Die Kommission schlägt daher vor, die (Beifang-)TAC und die begleitenden Bedingungen für die beiden Lachs-TACs beizubehalten, mit Ausnahme der Freizeitfischerei auf Zuchtlachs, die eingestellt werden sollte.
Begriffe und Institutionen erklärt: ICES, TAC, Mehrjahresplan, Beifanggrenze, Laichsperre
ICES: Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) liefert die wissenschaftlichen Gutachten, auf denen die vorgeschlagenen TACs laut Kommission beruhen. In der Aussendung werden die ICES-Gutachten mehrfach als Grundlage für Prognosen und Bewertungsdaten genannt.
TAC (zulässige Gesamtfangmenge): Der Vorschlag der Kommission legt die TACs für die genannten Bestände fest. TACs geben die Menge an Fisch an, die nach den Vorschlägen höchstens gefangen werden darf.
Mehrjahresplan: Der Mehrjahresplan für die Bewirtschaftung von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee wurde 2016 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen und dient der Ausrichtung der Vorschläge der Kommission, wie in der Aussendung angegeben.
Beifanggrenze: Im Text ist von der Anpassung der Zuteilung unvermeidbarer Beifänge die Rede; für Kabeljau schlägt die Kommission vor, Beifanggrenzen beizubehalten und auf Grundlage der 2025 gemeldeten Beifänge anzupassen.
Laichsperre: Mehrfach nennt die Kommission eine dreimonatige Laichsperre in flachen Küstengewässern als Maßnahme, die in einigen Fällen beibehalten oder aufgehoben werden soll (beibehalten für Bottnischen und zentralen Hering, aufgehoben für Sprotte gemäß Kommissionsvorschlag).
Was die Kommissionsvorschläge konkret vorsehen
Die Vorschläge der Kommission verändern die zulässigen Fangmengen für mehrere Bestände deutlich, wobei insbesondere starke Reduktionen der Beifang-TACs für Kabeljau (westlich und östlich) und den westlichen Hering vorgesehen sind. Für andere Bestände wie Sprotte und zentralen Hering sind gegenüber 2026 deutliche Erhöhungen vorgesehen, die auf den ICES-Gutachten über gestiegene Rekrutierungsraten oder Neubewertungen der Bestandsgrößen beruhen.
Die Kommission verweist darauf, dass einige flankierende Maßnahmen bereits bestehen bzw. beibehalten werden sollen, etwa die Beibehaltung von Beifangbeschränkungen oder zeitlich begrenzte Laichsperren in Küstengewässern. Die konkrete Festlegung der Höchstmengen erfolgt nach Prüfung durch die Mitgliedstaaten und den Rat.
FAQ zur Kommissionsaussendung
Wer trifft die endgültige Entscheidung über die TACs 2027?
Die endgültige Entscheidung fällt auf Basis des Kommissionsvorschlags durch die EU-Länder. Der Rat wird den Vorschlag prüfen; eine politische Einigung soll auf seiner Tagung am 2./6./27. Oktober 2026 erzielt werden, die förmliche Annahme durch den Rat wird später im November erfolgen.
Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage beruhen die Vorschläge?
Die vorgeschlagenen TACs stützen sich laut Kommission auf die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten des ICES. Außerdem folgen die Vorschläge dem Mehrjahresplan für die Bewirtschaftung von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee aus dem Jahr 2016.
Welche Maßnahmen schlägt die Kommission für Kabeljau vor?
Für den Dorsch in der östlichen Ostsee schlägt die Kommission vor, eine Fangbeschränkung für unvermeidbare Beifänge und alle flankierenden Maßnahmen beizubehalten und die Beifanggrenze auf Grundlage der von den Mitgliedstaaten 2025 gemeldeten Beifänge anzupassen. Für den westlichen Dorsch wird ebenfalls eine Anpassung der TAC für Beifänge und die Beibehaltung flankierender Maßnahmen vorgeschlagen.
Wie geht die Kommission mit Hering um?
Bei westlichem Hering schlägt die Kommission vor, die Ausnahme für die kleine Küstenfischerei aufzuheben und die TAC nur an unvermeidbare Beifänge anzupassen. Für den Bottnischen Hering wird eine TAC vorgeschlagen, die die fischereiliche Sterblichkeit stabil hält und die Bestandsgröße erhöhen soll; zudem soll eine dreimonatige Laichsperre in flachen Küstengewässern beibehalten werden.
Wie beschreibt die Kommission den Zustand der Ostsee insgesamt?
Die Kommission bezeichnet die Ostsee in der Aussendung als das am stärksten verschmutzte Meer Europas und nennt Belastungsfaktoren wie Verlust an biologischer Vielfalt, Klimawandel, Eutrophierung, vergangene und mögliche versteckte Überfischung sowie erhöhte Konzentrationen von Schadstoffen wie Arzneimitteln und Abfällen. Außerdem verweist sie auf mehrere Konferenzen „Unsere Ostsee“ (2020, 2023, 2025) mit Ministern aus den acht EU-Ländern rund um die Ostsee.
Quellen und Kontakt
Quelle: Europäische Kommission (Press Corner). Die Angaben beruhen auf der Kommissionsaussendung zu den Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2027 sowie den dort enthaltenen Fragen-und-Antworten-Informationen und der Tabelle mit den TAC‑Änderungen 2026–2027.
Hinweis: In der Aussendung werden als beteiligte Staaten die acht EU-Länder rund um die Ostsee genannt: Dänemark, Deutschland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Finnland und Schweden.
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Quelle: Europäische Kommission, © Europäische Union — Original: ec.europa.eu
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