Kommission billigt griechischen Klima-Sozialplan
Anerkennung des größten nationalen Plans im Rahmen des Klima-Sozialfonds: 4,77 Mrd. EUR für 2026–2032
Die Europäische Kommission hat den griechischen Klima‑Sozialplan angenommen: 4,77 Mrd. EUR sollen sozial ausgewogene Maßnahmen für Haushalte, Verkehrsnutzer und Kleinstunternehmen finanzieren.
Die Europäische Kommission hat den griechischen Klima‑Sozialplan angenommen. Es handelt sich laut Kommission um den fünften und bisher größten nationalen Plan im Rahmen des Klima‑Sozialfonds, der Einnahmen aus Emissionszertifikaten für den Übergang zu einer sauberen Wirtschaft nutzen soll.
Der Plan wurde von den griechischen Behörden gemeinsam mit der Kommission ausgearbeitet und umfasst den Zeitraum 2026–2032. Nach Angaben der Kommission sollen die unterstützten Investitionen und Reformen zu einer Verringerung der Emissionen um 811.000 Tonnen CO2‑Äquivalent pro Jahr bis 2032 führen.
Der griechische Klima‑Sozialplan im Überblick
Der Plan sieht Gesamtinvestitionen von 4,77 Mrd. EUR bis 2032 vor. Davon entfallen 3,57 Mrd. EUR (75 %) auf EU‑Mittel und 1,2 Mrd. EUR (25 %) auf nationale Mittel.
Die Kommission stellte fest, dass der griechische Plan den sozialen Auswirkungen einer Ausweitung des Emissionshandels auf Gebäude und Straßenverkehr im Rahmen des neuen EU‑Emissionshandelssystems (EHS 2) angemessen Rechnung trägt. Die Finanzierung konzentriert sich auf Maßnahmen für finanziell schwächere Haushalte, Verkehrsnutzer und Kleinstunternehmen.
Konkrete Maßnahmen und Zielgruppen
Für schutzbedürftige Haushalte sieht der Plan umfassende Unterstützung vor: Geplant sind bis zu 62.000 Renovierungen sowie die Installation von insgesamt 200.000 Wärmepumpen und solaren Warmwasserbereitungsanlagen. Außerdem soll der soziale Wohnungsbestand um 2.800 neue energieeffiziente soziale Einheiten erweitert werden.
Zusätzlich sind 226 Mio. EUR für die Renovierung öffentlicher Studentenwohnheime vorgesehen, mit dem Ziel, 5.930 schutzbedürftigen Studierenden den Zugang zur Hochschulbildung zu erleichtern. Die Kommission nennt außerdem eine vorübergehende Heizzulage, die bis zu 800.000 finanziell schwächeren Haushalten pro Jahr helfen soll, ihre Heizkosten nach der Einführung des EHS2 zu decken.
Im Verkehrsbereich sollen rund 300.000 schutzbedürftige Verkehrsnutzer von einem gestärkten öffentlichen Verkehr profitieren. Vorgesehen sind unter anderem mehr als 200 neue Elektrobusse für städtische Gebiete mit hoher Verkehrsanfälligkeit, 22 zusätzliche Athener U‑Bahn‑Züge, neue On‑Demand‑Transportdienste in abgelegenen Gebieten sowie der Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Ein Sozialleasing‑Programm soll 15.000 autoabhängigen, schutzbedürftigen Haushalten den Zugang zu Elektrofahrzeugen zu einem erschwinglichen monatlichen Tarif ermöglichen. Für Mobilität und Inklusion sind zudem Investitionen in mehr als 12.000 Mobilitätsgeräte wie elektrische Rollstühle und Roller sowie ein spezieller Schultransportdienst für Schüler mit Behinderungen geplant. Die Barrierefreiheit soll an 33 Bahnhöfen und 85 U‑Bahn‑Stationen verbessert werden.
Für Kleinstunternehmen sind 820 Mio. EUR geplant, um Energie‑ und Transportkosten durch gezielte Verbesserungen der Energieeffizienz von Gebäuden und durch Subventionen zu senken. Insgesamt sollen 28.000 schutzbedürftige Kleinstunternehmen unterstützt werden.
Wie die Umsetzung beginnt und Zahlungen beantragt werden
Griechenland kann laut Kommission die erste Zahlung bei der Kommission beantragen, sobald mit der Umsetzung des Plans begonnen und Etappenziele erreicht wurden. Konkrete Fristen oder Daten für die ersten Zahlungsanträge nennt die Mitteilung nicht.
Die Kommission arbeitet nach eigenen Angaben eng mit allen Mitgliedstaaten an ihren Klima‑Sozialplänen zusammen und fordert deren rasche Vorlage. Bislang haben demnach zehn Mitgliedstaaten ihre Pläne formell zur Genehmigung vorgelegt.
Hintergrund zum Klima‑Sozialfonds und zum EHS2
Der Klima‑Sozialfonds soll Maßnahmen und Investitionen in Energieeffizienz, Gebäudesanierungen, sauberes Heizen und Kühlen sowie in die Integration erneuerbarer Energien und emissionsfreie Mobilität unterstützen. Für den Zeitraum 2026–2032 sollen EU‑weit mindestens 86,7 Mrd. EUR aus dem Fonds mobilisiert werden, so die Kommission.
Die Mittel des Fonds kombinieren Einnahmen aus dem neuen EU‑Emissionshandelssystem für die Verbrennung von Kraftstoffen in Gebäuden, im Straßenverkehr und in zusätzlichen Sektoren (EHS2) mit eigenen Beiträgen der Mitgliedstaaten.
Begriffe und Institutionen erklärt
Klima‑Sozialfonds: Ein EU‑Fonds, dessen Ziel laut Mitteilung darin besteht, Maßnahmen und Investitionen in Energieeffizienz, Gebäuderenovierung, sauberes Heizen und Kühlen sowie emissionsfreie Mobilität zu unterstützen. Für 2026–2032 sollen aus dem Fonds mindestens 86,7 Mrd. EUR mobilisiert werden.
EU‑Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr (EHS2): Das in der Mitteilung genannte neue Emissionshandelssystem bezieht sich auf die Verbrennung von Kraftstoffen in Gebäuden, im Straßenverkehr und in zusätzlichen Sektoren. Die Einnahmen aus diesem System sollen zum Teil in den Klima‑Sozialfonds fließen.
Emissionszertifikate: In der Aussendung wird angegeben, dass der Klima‑Sozialfonds die Einnahmen aus Emissionszertifikaten nutzen wird. Diese Einnahmen sollen laut Kommission zur Finanzierung von Übergangsmaßnahmen in Richtung sauberer Wirtschaft eingesetzt werden.
Sozialleasing‑Programm: Im Plan vorgesehenes Instrument, das 15.000 autoabhängigen, schutzbedürftigen Haushalten Zugang zu Elektrofahrzeugen zu einem erschwinglichen monatlichen Tarif ermöglichen soll. Die Mitteilung nennt das Programm als Teil der Mobilitätsmaßnahmen.
Renovierungen und Wärmepumpen: Konkrete Maßnahmen im Plan umfassen bis zu 62.000 Gebäuderenovierungen und die Installation von insgesamt 200.000 Wärmepumpen und solaren Warmwasserbereitungsanlagen für schutzbedürftige Haushalte.
Welche konkreten Zahlen und Leistungen genannt werden
- Gesamtvolumen des griechischen Plans: 4,77 Mrd. EUR bis 2032 (3,57 Mrd. EUR EU‑Mittel, 1,2 Mrd. EUR nationale Mittel).
- Erwartete jährliche Emissionsminderung bis 2032: 811.000 Tonnen CO2‑Äquivalent.
- Unterstützte Haushalte: 460.000 schutzbedürftige Haushalte, inklusive bis zu 62.000 Renovierungen und 200.000 Wärmepumpen/solare Warmwasserbereitungsanlagen.
- Sozialer Wohnungsbestand: Erweiterung um 2.800 neue energieeffiziente soziale Einheiten.
- Studentenwohnheime: 226 Mio. EUR für Renovierungen, Zielgruppe: 5.930 schutzbedürftige Studierende.
- Vorübergehende Heizzulage: Bis zu 800.000 finanziell schwächere Haushalte pro Jahr.
- Verkehr: 300.000 schutzbedürftige Verkehrsnutzer; mehr als 200 Elektrobusse; 22 zusätzliche Athener U‑Bahn‑Züge; neue On‑Demand‑Dienste; Ladeinfrastruktur.
- Sozialleasing: 15.000 Haushalte sollen Zugang zu Elektrofahrzeugen erhalten.
- Mobilität und Barrierefreiheit: Mehr als 12.000 Mobilitätsgeräte; Verbesserungen an 33 Bahnhöfen und 85 U‑Bahn‑Stationen.
- Kleinstunternehmen: 28.000 schutzbedürftige Kleinstunternehmen; 820 Mio. EUR für Energie‑ und Transportkostensenkungen.
FAQ zum griechischen Klima‑Sozialplan
1) Wer hat den Plan erstellt und genehmigt?
Der Plan wurde von den griechischen Behörden zusammen mit der Europäischen Kommission ausgearbeitet. Die Kommission hat den Plan nach eigenen Angaben heute angenommen und damit formal gebilligt.
2) Wie hoch ist das Gesamtvolumen und wie teilt sich die Finanzierung auf?
Das Gesamtvolumen beträgt 4,77 Mrd. EUR bis 2032. Davon stammen 3,57 Mrd. EUR (75 %) aus EU‑Mitteln und 1,2 Mrd. EUR (25 %) aus nationalen Mitteln, so die Mitteilung.
3) Welche Ziele nennt die Kommission für Emissionseinsparungen?
Die Kommission nennt in der Mitteilung eine erwartete Verringerung der Emissionen um 811.000 Tonnen CO2‑Äquivalent jährlich bis 2032 als Folge der unterstützten Investitionen und Reformen.
4) Wer gehört zu den Zielgruppen des Plans?
Der Plan richtet sich laut Mitteilung an schutzbedürftige Haushalte (460.000), schutzbedürftige Verkehrsnutzer (300.000), und 28.000 schutzbedürftige Kleinstunternehmen. Zusätzlich werden Studierende und Nutzer von Sozialwohnungen genannt.
5) Wann kann Griechenland Zahlungen beantragen?
Griechenland kann die erste Zahlung bei der Kommission beantragen, sobald mit der Umsetzung begonnen und Etappenziele erreicht wurden, heißt es in der Aussendung.
Quellen und Kontakt
Quelle: Europäische Kommission (Press Corner). In der Mitteilung werden folgende Dokumente und Hinweise genannt: "Griechischer Klima‑Sozialplan", "Durchführungsbeschluss der Kommission zum Klima‑Sozialplan Griechenlands", "Anhänge I‑IV des Durchführungsbeschlusses der Kommission zum Klima‑Sozialplan Griechenlands", "Klima‑Sozialfonds", "Leitlinien für die Umsetzung des Klima‑Sozialfonds", "Factsheet – Umsetzungsleitfaden", "Verordnung über den Klima‑Sozialfonds" und "EU‑Emissionshandelssystem für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren (ETS2)".
Weitere Angaben und die Originaldokumente sind laut Mitteilung bei der Europäischen Kommission (Press Corner) verfügbar.
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Quelle: Europäische Kommission, © Europäische Union — Original: ec.europa.eu
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