Kapsch TrafficCom: Hauptversammlung am 9. September 2026
Einberufung als Präsenzversammlung mit detaillierter Tagesordnung und Teilnahmebedingungen
Kapsch TrafficCom AG lädt zur ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2026 in Wien. Wichtige Fristen zu Nachweisstichtag, Depotbestätigung und Vollmachten sind veröffentlicht.
Kapsch TrafficCom AG (ISIN AT000KAPSCH9, FN 223805 a) hat die ordentliche Hauptversammlung für Mittwoch, den 9. September 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) einberufen. Die Versammlung ist als Präsenzversammlung im Konferenzzentrum im Haus twelve in Wien geplant; der Einlass zur Ausgabe der Stimmkarten beginnt um 09:30 Uhr (MESZ).
Die Einberufung nennt Fristen und Formalia für die Teilnahme, die Rechte der Aktionäre sowie die auf der Tagesordnung vorgesehenen Beschlussgegenstände. Unterlagen und Formulare werden über die Internetseite der Gesellschaft abrufbar sein.
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG
Die Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG (nachfolgend „KTC AG“ oder „Gesellschaft") ist für den 9. September 2026, 10:00 Uhr (MESZ), im Konferenzzentrum im Haus twelve, Wienerbergstraße 11, Eingang Süd, Hertha-Firnberg-Straße | Ecke Maria-Kuhn-Gasse, 1100 Wien, 1. OG, Raum 8+9+10, einberufen worden.
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Versammlung als Präsenzveranstaltung stattfindet und dass eine Wegbeschreibung sowie Teilnahmeinformationen auf der Website der Gesellschaft bereitgestellt werden. Zur Beschleunigung der Eingangskontrollen werden Aktionäre und sonstige Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn einzufinden; die Gesellschaft behält sich vor, bei der Registrierung die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen. Wenn Sie als Bevollmächtigter an der Hauptversammlung teilnehmen, bringen Sie zusätzlich die auf Sie ausgestellte Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft gesandt wurde, beschleunigt eine Kopie der Vollmacht die Registrierung.
Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung
Auf der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung stehen für das Geschäftsjahr 2025/26 und für das Geschäftsjahr 2026/27 unter anderem die folgenden Punkte, wie in der Einberufung genannt:
- Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht (inkl. konsolidierter Nichtfinanzieller Erklärung), des konsolidierten Corporate‑Governance‑Berichts und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2025/26
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns (entfällt mangels eines ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns)
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025/26
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025/26
- Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026/27
- Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
- Wahl in den Aufsichtsrat
- Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
- Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, einschließlich Möglichkeit zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen, den Ausschluss des Bezugsrechts und die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien)
Unterlagen zur Hauptversammlung
Gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG sind ab spätestens 19. August 2026 über die Internetseite der Gesellschaft die folgenden Unterlagen abrufbar:
- Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025/26
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht (inkl. konsolidierter Nichtfinanzieller Erklärung)
- Konsolidierter Corporate‑Governance‑Bericht
- Bericht des Aufsichtsrats
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9
- Vergütungsbericht
- Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zum Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf
- Bericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 AktG zum Tagesordnungspunkt 9
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
- Vollständiger Text der Einberufung
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts ist nur berechtigt, wer am Ende des 30. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (der „Nachweisstichtag"), Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Die Einberufung benennt Fristen und Übermittlungswege für die erforderliche Depotbestätigung.
Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG muss der Gesellschaft spätestens am 4. September 2026 (24:00 Uhr, MESZ) ausschließlich auf einem der in der Einberufung genannten Kommunikationswege zugehen. Die Übermittlung kann in Textform per E‑Mail (Depotbestätigung als PDF) an anmeldung.kapsch[at]hauptversammlung.at oder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 50 erfolgen. Für Schriftform ist eine postalische bzw. Boten‑Zustellung an Kapsch TrafficCom AG c/o HV‑Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich, vorgesehen.
Die Einberufung nennt folgende formale Anforderungen an die Depotbestätigung: Angaben zum Aussteller (Name/Firma und Anschrift oder SWIFT-Code), Angaben zum Aktionär (bei natürlichen Personen zusätzlich Geburtsdatum), Depotnummer oder sonstige Bezeichnung, Anzahl der Aktien mit ISIN AT000KAPSCH9 sowie Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Bestätigung bezieht. Die Depotbestätigung ist in deutscher oder englischer Sprache zulässig und darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Vertretung durch Bevollmächtigte und unabhängige Stimmrechtsvertretung
Jedem berechtigten Aktionär steht das Recht zu, einen Vertreter zu bestellen. Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden. Sie kann der Gesellschaft bis spätestens 7. September 2026, 16:00 Uhr (MESZ), übermittelt werden, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle übergeben wird.
Übermittlungswege für Vollmachten sind postalisch an HV‑Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, per Telefax an +43 (0)1 8900 500 50 oder per E‑Mail an anmeldung.kapsch[at]hauptversammlung.at (Vollmacht in Textform, z. B. als PDF, dem E‑Mail anzuschließen). Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.
Als besonderer Service steht ein Vertreter vom IVA - Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung zur Verfügung. Die Einberufung nennt außerdem die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0)1 8763 343 30, Fax +43 (0)1 8763 343 39 und E‑Mail knap.kapsch[at]hauptversammlung.at.
Hinweise auf die Rechte der Aktionäre nach §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
Die Einberufung informiert über Aktionärsrechte nach dem Aktiengesetz. Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können gemäß § 109 AktG verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung gesetzt werden. Ein solches Verlangen muss in Schriftform spätestens am 19. August 2026 (24:00 Uhr, MESZ) der Gesellschaft zugehen; die Einberufung nennt die Adresse: Kapsch TrafficCom AG, z. H. Frau Mag. Doris Gstatter, Investor Relations, Am Europlatz 2, 1120 Wien.
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 110 AktG Beschlussvorschläge in Textform mit Begründung spätestens am 31. August 2026 (24:00 Uhr MESZ) einreichen; die Einberufung nennt hierfür Adressen und Telefaxnummer +43 (0)50 811 2709 sowie E‑Mail ir.kapschtraffic[at]kapsch.net. Für Wahlvorschläge zu Aufsichtsratsmitgliedern ist an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG zu treten.
Auf Verlangen ist in der Hauptversammlung gemäß § 118 AktG Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist; die Auskunft kann verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen würde oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitere Angaben: Aktien, Stimmrechte und Datenschutz
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 14.300.000,-- und ist zerlegt in 14.300.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung 14.300.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
Personenbezogene Daten der Aktionäre und Bevollmächtigten werden aus Anlass der Teilnahme an der Hauptversammlung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet. Informationen zum Umfang der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzinformation enthalten, welche über die Internetseite der Gesellschaft abrufbar ist.
FAQ zur Einberufung der Hauptversammlung
1. Wann und wo findet die Hauptversammlung von Kapsch TrafficCom statt?
Die ordentliche Hauptversammlung findet am Mittwoch, dem 9. September 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) im Konferenzzentrum im Haus twelve, Wienerbergstraße 11, Eingang Süd, 1100 Wien, 1. OG, Raum 8+9+10, statt. Der Einlass zur Ausgabe der Stimmkarten beginnt um 09:30 Uhr (MESZ).
2. Wer ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen?
Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist nur berechtigt, wer am Ende des 30. August 2026 (24:00 Uhr, MESZ) Aktionär ist und dies mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG der Gesellschaft nachweist.
3. Welche Fristen gelten für die Vorlage der Depotbestätigung und für Vollmachten?
Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am 4. September 2026 (24:00 Uhr, MESZ) zugehen. Vollmachten müssen der Gesellschaft bis spätestens 7. September 2026, 16:00 Uhr (MESZ), übermittelt werden, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung vor Ort übergeben werden.
4. Wie können Aktionäre Anträge zur Tagesordnung einbringen?
Aktionäre, die zusammen 5 % des Grundkapitals vertreten und seit mindestens drei Monaten Aktionär sind, können gemäß § 109 AktG verlangen, dass zusätzliche Tagesordnungspunkte aufgenommen werden; ein entsprechendes Verlangen muss spätestens am 19. August 2026 (24:00 Uhr, MESZ) schriftlich an die Gesellschaft gerichtet werden. Für Beschlussvorschläge gemäß § 110 AktG beträgt die Schwelle 1 % des Grundkapitals und die Frist ist der 31. August 2026 (24:00 Uhr MESZ).
5. Wie viele Aktien und Stimmrechte gibt es zum Einberufungszeitpunkt?
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital EUR 14.300.000,--, zerlegt in 14.300.000 auf Inhaber lautende Stückaktien; jede Aktie gewährt eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte 14.300.000 beträgt. Die Gesellschaft hält zum Einberufungszeitpunkt keine eigenen Aktien.
6. Wo finde ich die Unterlagen und Formulare zur Hauptversammlung?
Die Einberufung weist darauf hin, dass die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 19. August 2026 auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind; dazu zählen unter anderem Jahresabschluss, Konzernabschluss, Bericht des Aufsichtsrats, Vergütungsbericht sowie Formulare für Vollmacht und Widerruf.
Quellen und Kontakt
Quelle: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG (veröffentlicht 11.08.2026).
Weitere Informationen und die genannten Unterlagen werden auf der Investor-Relations‑Seite der Gesellschaft bereitgestellt: www.kapsch.net/de/ir/hauptversammlung. Unternehmenswebseite: www.kapschtraffic.com.
Kontakt Investor Relations: ir.kapschtraffic[at]kapsch.net. Telefon Zentrale: +43 50811 1122.
KI-bearbeitet. Dieser Beitrag wurde KI-gestützt auf Basis fremder Quellen erstellt und gibt deren Originaltext nicht unverändert wieder. Er wurde vor der Veröffentlichung nicht von einem Menschen geprüft. Für diese Fassung verantwortlich: AdSimple GmbH.
Grundlage: Presseaussendung von Kapsch TrafficCom AG, verbreitet über APA-OTS. Originalfassung: www.ots.at
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