Bildung

Herbstseminar 2026: Seminar Oberlaa startet am 22. Oktober

Online- und On-Demand-Fortbildung zu Gewinnfreibetrag, Umsatzsteuer, E-Autos, Immobilien und KI im Abgabenverfahren

OTSKI-bearbeitet. Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und nicht redaktionell geprüft.
Aussender: LexisNexis
26. August 2026

Seminar Oberlaa und ASW bieten ab 22. Oktober 2026 ein Online-Herbstseminar mit 8 Fortbildungseinheiten und Arbeitsbuch zur flexiblen Kanzleipraxis.

Seminar Oberlaa startet am 22. Oktober 2026 gemeinsam mit der Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (ASW) in das große Akademie-Herbstseminar 2026. Das Angebot ist online und on demand verfügbar und kann von den Teilnehmern bis 22. Dezember 2026 zeitlich flexibel absolviert werden.

Im Fokus stehen zahlreiche aktuelle Praxisfragen für Steuerberater und Kanzleimitarbeiter: Themen reichen von Gewinnfreibetrag und Umsatzsteuer über Absetzbarkeit beim Homeoffice bis hin zu steuerlichen Fragen rund um E-Autos und Immobilien. Zudem nimmt das Programm die Rolle Künstlicher Intelligenz und automatisierter Prozesse im Abgabenverfahren in den Blick.

Seminar Oberlaa: Herbstseminar 2026 im Überblick

Das Herbstseminar 2026 von Seminar Oberlaa wird in Kooperation mit der Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (ASW) angeboten. Der Beginn ist mit dem 22. Oktober 2026 terminiert; die Seminarinhalte stehen online on demand bereit und sind bis zum 22. Dezember 2026 abrufbar.

Die Veranstalter geben an, die Inhalte in mehreren Videos on demand bereitzustellen, sodass einzelne Einheiten wiederholt und Passagen gezielt erneut angeschaut werden können. Teilnehmer erhalten ergänzend ein umfangreiches Arbeitsbuch zum Herbstseminar 2026 per Post mit Beiträgen, Übersichten und Tabellen.

Wie Seminar Oberlaa und ASW die Fortbildung positionieren

Die Ankündigung benennt Seminar Oberlaa und die Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (ASW) als kooperierende Träger des Herbstseminars. Als Quelle der Veranstaltungsinformation tritt LexisNexis Österreich auf, das die Ankündigung veröffentlicht hat.

Adressiert wird in der Mitteilung primär das Fachpublikum aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung; konkret genannt sind Steuerberater und Kanzleimitarbeiter. Formal wird die Veranstaltung mit 8 Fortbildungseinheiten gemäß § 3 WT-ARL bzw. § 33 Abs. 3 BiBuG ausgewiesen, eine rechtliche Bezugnahme, die in der Ankündigung zur Einordnung der Anrechenbarkeit dient.

Fortbildung, die sich dem Kanzleialltag anpasst

Die Ankündigung betont, dass die Gestaltung der Fortbildung der Integration in einen vollen Arbeitsalltag dienen soll. Zur Umsetzung werden die Seminarinhalte modularisiert und als einzelne Videoeinheiten on demand bereitgestellt, sodass Anwender Einheiten zeitlich flexibel absolvieren können.

Formal wird das Herbstseminar mit 8 Fortbildungseinheiten gemäß § 3 WT-ARL beziehungsweise § 33 Abs. 3 BiBuG ausgewiesen. Diese rechtliche Verankerung der Anrechnung ist Teil der Veranstaltungsinformation und adressiert die formalen Anforderungen an Fortbildungen für Steuerberater und verwandte Berufsgruppen.

Das per Post zugesandte Arbeitsbuch zum Herbstseminar 2026 enthält laut Ankündigung Beiträge, Übersichten und Tabellen, die auch über das Seminar hinaus als praktisches Nachschlagewerk dienen sollen. Die Ankündigung stellt das gedruckte Material als ergänzende Lernressource neben den Videoeinheiten dar.

Gewinnfreibetrag, Homeoffice, 4,9-%-Umsatzsteuersatz, Gesellschafter-Verrechnungskonten und KI im Abgabenverfahren erklärt

Gewinnfreibetrag: In der Ankündigung wird der Gewinnfreibetrag als zentrales Thema genannt. Neutral erklärt bezeichnet der Begriff in steuerlichen Zusammenhängen eine gesetzliche Regelung, die sich auf die steuerliche Behandlung von Unternehmensgewinnen bezieht; das Seminar widmet sich den Änderungen, die bereits jetzt berücksichtigt werden müssen.

Homeoffice und Pauschalen: Die Mitteilung verweist auf den Wegfall von Telearbeits- und Arbeitsplatzpauschale und fragt, was beim Homeoffice künftig noch absetzbar ist. Gemeint sind damit Abzugsmöglichkeiten für beruflich veranlasste Aufwendungen, die bei der steuerlichen Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern relevant sind.

4,9-%-Umsatzsteuersatz: Der Text nennt einen neuen 4,9-%-Umsatzsteuersatz für bestimmte Nahrungsmittel und weist auf Fragestellungen zu Online-Bestellungen, Vorsteuer und Einfuhrumsatzsteuer hin. Die Ankündigung stellt diese Änderungen als Ursache für neue Praxisfragen in der Umsatzsteuerabwicklung dar.

Gesellschafter-Verrechnungskonten: Die Ankündigung weist auf mögliche neue Risiken bei Gesellschafter-Verrechnungskonten hin. In der steuerlichen Praxis sind damit Konten gemeint, über die Verrechnungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter geführt werden; Änderungen in der steuerlichen Behandlung können daraus resultierende Beratungsfragen erzeugen.

Künstliche Intelligenz im Abgabenverfahren: Die Frage, wer die Verantwortung trägt, wenn KI und automatisierte Prozesse im Abgabenverfahren eingesetzt werden, wird ausdrücklich aufgeführt. Die Ankündigung nennt damit sowohl rechtliche als auch praktische Aspekte automatisierter Entscheidungs- und Verarbeitungsprozesse in Steuerverfahren sowie neue Möglichkeiten der Finanzverwaltung beim Datenabgleich.

Was das Seminar konkret bereitstellt

Nach Angaben der Veranstalter werden die Inhalte in mehreren Videoeinheiten on demand angeboten. Der Zugang zu diesen Videos ist laut Ankündigung vom Startdatum 22. Oktober 2026 bis zum 22. Dezember 2026 möglich, wodurch Teilnehmer zeitlich flexibel auf die Inhalte zugreifen können.

Zusätzlich erhalten Teilnehmer das Arbeitsbuch zum Herbstseminar 2026 per Post. Das Arbeitsbuch enthält laut Ankündigung Beiträge, Übersichten und Tabellen, die im Seminar verwendet werden und als Nachschlagewerk dienen sollen; es ist als ergänzendes Material zur vertiefenden Auseinandersetzung mit den Seminarinhalten benannt.

Was das zweimonatige Zugriffsfenster bedeutet

Die Ankündigung nennt ein Zugriffsfenster vom 22. Oktober bis 22. Dezember 2026. Innerhalb dieses Zeitraums stehen die on-demand-Videos nach Angaben der Veranstalter zur Verfügung und können demnach wiederholt abgerufen werden.

Die Veranstalter geben an, dass einzelne Einheiten modular ausgelegt sind. Daraus folgt in der Veranstaltungsbeschreibung die Möglichkeit, einzelne Themenblöcke selektiv zu bearbeiten und Passagen gezielt erneut anzusehen; die konkrete Nutzung bleibt dem Teilnehmer überlassen.

Praxiswissen aus dem Seminar-Oberlaa-Team

Für die Aufbereitung des Herbstseminars nennt die Ankündigung das Autoren- und Vortragsteam von Seminar Oberlaa. Im Text sind dabei folgende Personen als Autorinnen und Vortragende angeführt:

  • Mag. (FH) Robert Baumert, Steuerberater, Wien
  • Mag. Georg Wilfling, Steuerberater, Graz
  • MMag. Dr. Sandra Huber, LL.M., Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin
  • Mag. Gabriele Hackl, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin, Wien

Diese Personen werden in der Ankündigung als Teil des Seminar-Oberlaa-Teams genannt und sind laut Mitteilung für die praxisnahe Aufbereitung der Inhalte verantwortlich.

FAQ zum Herbstseminar 2026 von Seminar Oberlaa

Wann startet das Herbstseminar 2026 und wie lange ist der Zugriff verfügbar?

Das Herbstseminar 2026 startet am 22. Oktober 2026. Die Inhalte sind online on demand verfügbar und können laut Ankündigung bis zum 22. Dezember 2026 zeitlich flexibel abgerufen werden. Die Veranstalter geben dieses zweimonatige Zugriffsfenster als Rahmen für die Nutzung an.

Wie viele Fortbildungseinheiten werden angerechnet?

Das Herbstseminar vermittelt 8 Fortbildungseinheiten gemäß § 3 WT-ARL bzw. § 33 Abs. 3 BiBuG. Diese formale Anrechnung ist Bestandteil des Seminarangebots und wird in der Ankündigung der Veranstaltung ausdrücklich genannt. Damit ist die Veranstaltung nach Angaben der Organisatoren als anrechenbare Fortbildungsmaßnahme ausgewiesen.

Welche Themen werden im Seminar behandelt?

Laut Ankündigung deckt das Programm Fragen zum Gewinnfreibetrag, Homeoffice, dem neuen 4,9-%-Umsatzsteuersatz für bestimmte Nahrungsmittel sowie damit zusammenhängende Fragestellungen zu Online-Bestellungen, Vorsteuer und Einfuhrumsatzsteuer ab. Weitere Themen sind steuerliche Änderungen bei E-Autos, Fragen zu Gesellschaften und Gesellschafter-Verrechnungskonten sowie Änderungen bei Immobilienbesteuerung, Vermietung und Grunderwerbsteuer. Zudem ist die Rolle von Digitalisierung und KI im Abgabenverfahren Teil des Programms.

In welchem Format werden die Inhalte bereitgestellt und welche Materialien gibt es?

Die Seminarinhalte werden in mehreren Videos on demand bereitgestellt, die laut Ankündigung wiederholt angesehen und zeitlich flexibel absolviert werden können. Ergänzend erhalten Teilnehmer das Arbeitsbuch zum Herbstseminar 2026 per Post mit Beiträgen, Übersichten und Tabellen. Die Kombination aus Videoeinheiten und gedrucktem Arbeitsbuch ist als Bestandteil des Veranstaltungsangebots benannt.

Wer vermittelt die Inhalte im Herbstseminar 2026?

Das Autoren- und Vortragsteam von Seminar Oberlaa wird in der Ankündigung mit den Namen Robert Baumert, Georg Wilfling, Sandra Huber und Gabriele Hackl genannt. Diese Personen sind laut Mitteilung für die praxisnahe Aufbereitung der Inhalte verantwortlich. Die genannten Titel und Funktionen entstammen der Veranstaltungsankündigung.

Behandelt das Seminar auch Digitalisierungsthemen wie KI im Abgabenverfahren?

Ja. Die Ankündigung nennt explizit die Frage, wer die Verantwortung trägt, wenn Künstliche Intelligenz und automatisierte Prozesse im Abgabenverfahren eingesetzt werden. Außerdem sollen nach Angaben der Veranstalter neue Möglichkeiten der Finanzverwaltung beim Datenabgleich sowie aktuelle Entscheidungen und Verwaltungsmeinungen thematisiert werden. Die Rolle der Digitalisierung in der Kanzleipraxis ist demnach ein erklärter Programmpunkt.

Quellen und Kontakt

Quelle: LexisNexis Österreich / Seminar Oberlaa (Ankündigung zum Herbstseminar 2026).

Kontakt für Medien- und Organisationsfragen: LexisNexis Österreich, AI- & Digitalisierungsthemen: Michael Albrecht, Telefon: 0153452, E-Mail: michael.albrecht [at] lexisnexis.at, Webseite: https://www.lexisnexis.at.

KI-bearbeitet. Dieser Beitrag wurde KI-gestützt auf Basis fremder Quellen erstellt und gibt deren Originaltext nicht unverändert wieder. Er wurde vor der Veröffentlichung nicht von einem Menschen geprüft. Für diese Fassung verantwortlich: AdSimple GmbH.

Grundlage: Presseaussendung von LexisNexis, verbreitet über APA-OTS. Originalfassung: www.ots.at

Der Text wurde gegenüber der Originalaussendung bearbeitet. Die inhaltliche Verantwortung für die Originalfassung liegt beim Aussender, für diese bearbeitete Fassung bei AdSimple GmbH. (C) Copyright APA-Comm GmbH und der jeweilige Aussender.

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