EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Bürokratie für Kleinbetriebe
SWV-NÖ-Präsident Thomas Schaden fordert Staatssekretär Sepp Schellhorn zu raschen Nachbesserungen auf
Der SWV NÖ kritisiert die seit 12. August geltende EU-Verpackungsverordnung (PPWR) als bürokratischen Mehraufwand für Einpersonenunternehmen und Kleinbetriebe.
Seit 12. August gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Laut dem Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband Niederösterreich (SWV NÖ) führt die Verordnung in der Praxis für viele Einpersonenunternehmen und Kleinbetriebe zu einem erheblichen Bürokratieaufwand und zu hohen Zusatzkosten. Der SWV NÖ wendet sich deshalb direkt an Staatssekretär Sepp Schellhorn, der im Zuständigkeitsbereich Entbürokratisierung genannt wird, und verlangt rasche Nachbesserungen auf EU- und nationaler Ebene.
Die Kritik kommt von KommR Thomas Schaden, SWV NÖ-Präsident und WKNÖ-Vizepräsident. In der Aussendung heißt es: "Die Verpackungsverordnung ist ein Paradebeispiel dafür, wie gut gemeinte EU-Regeln an der Realität kleiner Betriebe vorbeigehen". Schaden betont die Belastungen für kleine Betriebe gegenüber Großkonzernen mit eigenen Rechtsabteilungen und fordert gezielte Erleichterungen.
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in der Praxis
Die Verordnung, abgekürzt PPWR, ist seit dem 12. August in Kraft. In der SWV-NÖ-Aussendung wird nicht die Entstehungsgeschichte oder der vollständige rechtliche Wortlaut der Verordnung wiedergegeben, sondern die praktischen Auswirkungen, die der Verband bei Kleinbetrieben beobachtet. Demnach stehen insbesondere manuelle, kleinskalige Verpackungsprozesse und grenzüberschreitende Vertriebssituationen im Fokus der Kritik.
Der SWV NÖ beschreibt die Verordnung als "als sinnvoller Beitrag zum Umweltschutz gedacht", stellt aber zugleich fest, dass bestimmte Vorgaben "so gut wie nicht zu erfüllen sind" und kleinen Betrieben "einen enormen Aufwand und hohe Zusatzkosten abverlangen". Vor diesem Hintergrund wendet sich der Verband an die zuständigen politischen Stellen mit dem Ziel, Regelungen praxisnäher zu gestalten.
Wo es für Kleinbetriebe besonders eng wird
Der SWV NÖ listet mehrere konkrete Punkte auf, die aus Sicht des Verbandes kleine Unternehmen besonders hart treffen. Dazu gehören Vorgaben, die in der praktischen Umsetzung als schwierig bis unmöglich gelten und die administrativen Anforderungen deutlich erhöhen.
Genannt werden in der Aussendung unter anderem:
- Die aufwendige Rollenprüfung, die für jede einzelne Verpackung neu erfolgen muss.
- Die offene Frage, ob Informationen über Verpackungsmaterial aus Drittstaaten überhaupt zugänglich sind.
- Das Machtungleichgewicht gegenüber internationalen Großlieferanten, denen kleine Händler kaum verlässliche Datenblätter abringen können.
- Die verpflichtende Lizenzierung, die unabhängig von der Betriebsgröße gilt und nun höhere Kosten verursacht.
- Der grenzüberschreitende Versandhandel, der durch Bevollmächtigte und Lizenzierung pro Zielland deutlich teurer und bürokratischer wird.
In der Aussendung fasst Thomas Schaden die Situation pointiert zusammen: "Während sich Großkonzerne eigene Rechtsabteilungen dafür leisten können, sitzen unsere Einpersonenunternehmen und kleinen Händler:innen plötzlich mit Konformitätserklärungen, Lizenzierungspflichten und Bevollmächtigten in jedem EU-Land da. Das können und sollen sie nicht stemmen müssen!" Weiter heißt es wörtlich: "Ein kleines Geschäft ist kein Industriekonzern. Wer das gleich behandelt, hat die Realität der kleinen Betriebe nicht verstanden".
Was der SWV NÖ verlangt
Der Verband fordert laut Aussendung ein rasches Eingreifen von Staatssekretär Sepp Schellhorn auf EU- und nationaler Ebene. Die Forderungen des SWV NÖ werden in der Meldung konkret in mehreren Punkten genannt.
- Eine praxisgerechte Erweiterung der Kleinstunternehmer-Ausnahme, damit manuelle Befüllung und Verpackung im kleinen Maßstab nicht zu denselben Auflagen führt wie bei industriellen Erzeugern.
- Die Verankerung der Nachweispflicht bei den Produzenten – nicht bei den kleinen Abnehmern, die vom Goodwill der Großen abhängig sind. Für die Kleinstbetriebe müsse es bei der Konformitätserklärung Erleichterungen und Befreiungen geben. Die Aussendung betont wörtlich: "Die Pflicht zur Bereitstellung aller Konformitätsnachweise muss rein bei den Produzenten von Verpackungen liegen, auch wenn diese in Drittstaaten tätig sind".
- Eine echte Erleichterung bei Lizenzierung und Bevollmächtigten, etwa durch eine zentrale EU-Anlaufstelle oder Sammel-Lizenzierungsmodelle statt Einzelmeldungen pro Land.
Die genannten Forderungen sind in der Aussendung als Maßnahmen formuliert, die aus Sicht des SWV NÖ zur Entbürokratisierung und zur Anpassung an die Betriebsgröße erforderlich wären.
Konformitätserklärung, Lizenzierung, Bevollmächtigter, Kleinstunternehmer-Ausnahme erklärt
Die Aussendung verwendet mehrere Fachbegriffe, deren Bedeutung für das Verständnis der Kritik hilfreich ist. Im Folgenden werden diese Begriffe neutral erklärt, ohne über die Aussagen der Meldung hinauszugehen.
Konformitätserklärung
Eine Konformitätserklärung ist laut Aussendung ein Dokument, das die Einhaltung der jeweiligen Vorgaben der Verordnung dokumentiert. Der SWV NÖ kritisiert, dass diese Nachweise für Kleinstbetriebe schwer zu erbringen sind, wenn die Informationen bei den Produzenten liegen.
Lizenzierung
Unter Lizenzierung versteht die Meldung die verpflichtenden Registrierungs- oder Genehmigungspflichten, die laut SWV NÖ unabhängig von der Betriebsgröße gelten. Der Verband sieht dadurch einen erhöhten administrativen Aufwand und Kostenbelastungen für kleine Unternehmen.
Bevollmächtigter (authorized representative)
Die Aussendung spricht von Bevollmächtigten in Zusammenhang mit grenzüberschreitendem Versandhandel. Gemeint sind dabei Vertreter, die in einem Zielland verantwortliche Aufgaben übernehmen müssen. Der SWV NÖ bemängelt, dass dies pro Zielland erforderlich werden kann und damit zusätzliche bürokratische und finanzielle Lasten entstehen.
Kleinstunternehmer-Ausnahme
Die Kleinstunternehmer-Ausnahme ist in der Aussendung als eine Ausnahmeregelung erwähnt, deren Erweiterung der SWV NÖ fordert. Ziel sei, dass manuelle Befüllung und Verpackung im kleinen Maßstab nicht denselben Auflagen unterliegen wie industrielle Erzeugung.
Rollenprüfung
Die Rollenprüfung wird in der Meldung als ein Prozess bezeichnet, der für jede einzelne Verpackung neu erfolgen müsse. Der SWV NÖ beschreibt diese Prüfung als aufwendig und damit als Belastung für Kleinbetriebe.
Welche konkreten Schritte fordert der SWV NÖ?
Die Aussendung richtet sich direkt an Staatssekretär Sepp Schellhorn und fordert ein "rasches Eingreifen auf EU- und nationaler Ebene". Konkret benennt der SWV NÖ drei Handlungsfelder: Anpassung der Ausnahmebestimmungen für Kleinstunternehmer, Verlagerung der Nachweispflicht zu den Produzenten und Erleichterungen bei Lizenzierung und Bevollmächtigten durch zentrale oder kollektiv nutzbare Lösungen.
Die vorgeschlagene zentrale EU-Anlaufstelle oder Sammel-Lizenzierungsmodelle sind in der Meldung als Beispiele für mögliche Erleichterungen genannt, um Einzelmeldungen pro Land zu vermeiden. Die Aussendung nennt diese Vorschläge im Kontext der Entbürokratisierung kleiner Betriebe.
FAQ zur EU-Verpackungsverordnung und den Forderungen des SWV NÖ
Seit wann gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?
Die Aussendung stellt fest: Seit 12. August gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Das Datum wird als Beginn der Geltung genannt und bildet die Grundlage der Kritik, dass viele Regeln in der praktischen Umsetzung bereits jetzt erhebliche Wirkungen entfalten.
An wen richtet sich die Kritik des SWV NÖ?
Der Verband wendet sich laut Aussendung an Staatssekretär Sepp Schellhorn, der für Entbürokratisierung zuständig ist. Als Sprecher der Kritik tritt KommR Thomas Schaden auf, der in der Meldung als SWV NÖ-Präsident und WKNÖ-Vizepräsident genannt wird.
Warum sieht der SWV NÖ die Verordnung als Problem für Kleinbetriebe?
Nach Darstellung des SWV NÖ führt die Verordnung zu umfangreichen Nachweispflichten, wiederholten Rollenprüfungen und verpflichtender Lizenzierung, die unabhängig von der Betriebsgröße gelten. Außerdem nennt der Verband mögliche Schwierigkeiten beim Zugriff auf Informationen über Verpackungsmaterial aus Drittstaaten und ein Machtungleichgewicht gegenüber internationalen Produzenten.
Welche Erleichterungen fordert der SWV NÖ konkret?
Der SWV NÖ fordert in der Meldung eine Erweiterung der Kleinstunternehmer-Ausnahme, die Verankerung der Nachweispflicht bei den Produzenten und Erleichterungen bei Lizenzierung und Bevollmächtigten, etwa durch eine zentrale EU-Anlaufstelle oder Sammel-Lizenzierungsmodelle statt Einzelmeldungen pro Land.
Spricht der SWV NÖ Umweltschutz gegen eine Entschärfung?
In der Aussendung heißt es ausdrücklich: "Umweltschutz bei Verpackungen ist wichtig und richtig - aber die Umsetzung darf nicht auf dem Rücken der kleinen Unternehmen ausgetragen werden." Der Verband formuliert damit, dass er Umweltschutzprinzipien grundsätzlich anerkennt, zugleich aber eine Anpassung der Umsetzung an die Betriebsgröße fordert.
Was erhofft sich der SWV NÖ von Staatssekretär Schellhorn?
Der SWV NÖ verlangt laut Meldung ein "rasches Eingreifen" von Staatssekretär Schellhorn und nennt als Ziel, die Verordnung so zu entschärfen, dass der administrative Aufwand zur Betriebsgröße passt. In der Aussendung wird Schellhorn direkt aufgerufen: "Herr Staatssekretär Schellhorn, hier braucht es jetzt rasch eine Entschärfung!"
Quellen und Kontakt
Quelle: Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband Niederösterreich (SWV NÖ), OTS-Aussendung.
Kontakt: Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband Niederösterreich (SWV NÖ), 3100 St. Pölten, Niederösterreich-Ring 1a. Telefon: 02742 2255 444 oder 0664 411 83 94. E-Mail: noe [at] wirtschaftsverband.at.
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Grundlage: Presseaussendung von Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband Österreich, verbreitet über APA-OTS. Originalfassung: www.ots.at
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