EU-Verpackungsverordnung macht KMU zu Verpackungsbürokraten
Mit 12. August 2026 treten wesentliche PPWR-Bestimmungen in Kraft – Freiheitliche Wirtschaft fordert einfache Regeln statt neuer Bürokratie
Mit 12. August 2026 gelten wesentliche Bestimmungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Die Freiheitliche Wirtschaft (FW) sieht für viele heimische KMU zusätzliche Pflichten und mehr Dokumentationsaufwand.
Mit 12. August 2026 treten laut Aussendung der Freiheitlichen Wirtschaft (FW) wesentliche Bestimmungen der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) in Kraft. Die FW kritisiert, dass die Verordnung für viele heimische Betriebe vor allem „neue Pflichten, zusätzliche Dokumentation und noch mehr bürokratischen Aufwand" bedeute.
In ihrer Mitteilung betont die FW, dass insbesondere kleine und mittlere Betriebe (KMU) durch die Vorgaben unverhältnismäßig belastet würden, da sie in der Regel nicht über eigene Rechtsabteilungen oder zusätzliche Mitarbeiter für laufende Compliance-Aufgaben verfügten. Die Organisation fordert deshalb einfache, praxisnahe Regeln und warnt vor zusätzlichem nationalen Regelungsbedarf.
EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ab 12. August 2026
Die Aussendung stellt fest, dass mit 12. August 2026 wesentliche Bestimmungen der EU-Verpackungsverordnung gelten. Die FW verknüpft die Verordnung mit den Schlagworten Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft und hebt hervor, dass neben diesen Zielen zusätzliche Anforderungen an Konformität, Dokumentation, Kennzeichnung und Meldepflichten gestellt werden können.
Die Mitteilung nennt als konkrete Arbeitspunkte für betroffene Unternehmen Konformitätserklärungen, Meldepflichten, Dokumentation und Kennzeichnung. Nach Darstellung der FW können diese Anforderungen insbesondere für kleinere Marktteilnehmer zusätzlichen administrativen Aufwand bedeuten.
Wie die Freiheitliche Wirtschaft die Änderungen bewertet
Die FW bewertet die PPWR-Umsetzung nach eigener Darstellung als Belastung für heimische KMU. LAbg. Robert Mörth, Wirtschaftssprecher der FPÖ Steiermark und Landesobmann Stellvertretend der FW-Steiermark, wird in der Aussendung zitiert und kritisiert die seiner Ansicht nach zunehmende Regulierungsdichte aus Brüssel.
In der Mitteilung fordert die FW, dass Verhältnismäßigkeit, Praxistauglichkeit und wirtschaftlicher Hausverstand stärker berücksichtigt werden. Die Organisation spricht sich gegen nationale Verschärfungen aus und verlangt EU-weit einheitliche Regeln sowie klare Übergangsbestimmungen.
Welche Unternehmen die FW als besonders betroffen nennt
Die Aussendung benennt konkret Gruppen von Betrieben, die laut FW besonders betroffen sein können: Betriebe, die Waren importieren, Betriebe, die Waren verpacken, sowie Betriebe, die über unterschiedliche Vertriebswege verkaufen. Die Mitteilung betont, dass abhängig von der Rolle in der Lieferkette unterschiedliche Pflichten entstehen können.
Die FW macht darauf aufmerksam, dass diese Pflichten für kleinere Unternehmen nach ihrer Darstellung mit mehr Aufwand, höheren Kosten und zusätzlicher Rechtsunsicherheit verbunden sein könnten. Insbesondere bei grenzüberschreitendem Onlinehandel sieht die FW das Risiko einer Wettbewerbsverzerrung, weil große Plattformen zusätzliche Compliance-Kosten leichter verkraften könnten als kleinere Händler.
Rolle der Freiheitlichen Wirtschaft und von Robert Mörth
Die Aussendung stammt von der Freiheitlichen Wirtschaft, einer Organisation, die in der Mitteilung die Interessen heimischer Betriebe gegenüber EU-Regelungen vertritt. In der Aussendung fungiert LAbg. Robert Mörth als Sprecher der Kritikpunkte und macht deutlich, dass aus Sicht der FW wirtschaftlicher Hausverstand und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung notwendig seien.
Robert Mörth wird in der Mitteilung als Wirtschaftssprecher der FPÖ Steiermark und als Landesobmann Stellvertretend der FW-Steiermark genannt. Seine Aussagen in der Mitteilung beziehen sich auf die Bedeutung von Rechtssicherheit, fairen Wettbewerbsbedingungen und auf die Forderung nach weniger Bürokratie für Unternehmen. Mörth wird in der Aussendung wörtlich zitiert: „Unsere Betriebe brauchen Freiheit zum Wirtschaften, Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen – nicht für jedes Produkt eine neue Dokumentationspflicht."
Konformität, Meldepflichten, Kennzeichnung und Gold-Plating erklärt
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
In der Aussendung der FW ist die PPWR der zentrale rechtliche Bezugspunkt. Die Mitteilung nennt die Verordnung im Kontext von Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft und verweist darauf, dass mit dem Stichtag 12. August 2026 wesentliche Bestimmungen gelten.
Konformitätserklärung
Konformitätserklärungen werden in der Aussendung als ein Element genannt, das für Unternehmen neu oder relevanter werden kann. Solche Erklärungen sind formale Nachweise darüber, dass Verpackungen oder Produkte bestimmten rechtlichen Anforderungen entsprechen und können nach Darstellung der FW mit zusätzlicher Dokumentation verbunden sein. Die Mitteilung deutet an, dass solche Nachweise für Prüfungen oder den Nachweis der Einhaltung von Vorgaben relevant sein können.
Meldepflichten
Meldepflichten zählen laut Mitteilung zu den neuen administrativen Anforderungen. Meldepflichten bedeuten in diesem Zusammenhang die Verpflichtung, bestimmte Daten zu Verpackungen oder Mengen zu erfassen und an zuständige Stellen weiterzugeben, wodurch nach Ansicht der FW zusätzlicher administrativer Aufwand entstehen kann. Die FW weist darauf hin, dass das Erfassen und Übermitteln von Daten für kleinere Betriebe personelle und organisatorische Ressourcen erfordern kann.
Kennzeichnung
Kennzeichnung wird in der Aussendung als weiterer Bereich genannt, in dem Pflichten entstehen können. Kennzeichnung umfasst Hinweise auf Verpackungen, etwa zur Zusammensetzung oder zu Entsorgungsinformationen, und kann nach Darstellung der FW zusätzliche Aufgaben für Betriebe mit sich bringen. Änderungen bei Kennzeichnungspflichten können sich laut Mitteilung auf Etikettengestaltung und Informationsbereitstellung auswirken.
Gold-Plating
Die Aussendung warnt ausdrücklich davor, dass Österreich „keinesfalls zusätzliche nationale Sonderregeln oder weiteres Gold-Plating schaffen" dürfe. Gold-Plating bezeichnet allgemein die nationale Verschärfung von EU-Vorgaben über das erforderliche Maß hinaus; die FW fordert, auf solche zusätzlichen nationalen Regelungen zu verzichten. In der Mitteilung wird gefordert, EU-weit einheitliche Vorgaben zu bevorzugen, um zusätzliche nationale Belastungen zu vermeiden.
Was sich durch die PPWR-Umsetzung laut FW ändern könnte
- Zunehmende administrative Pflichten: Die FW nennt verstärkte Dokumentations- und Meldepflichten, die aus Sicht der Organisation zusätzliche Arbeitszeit und Ressourcen erfordern können.
- Höhere Compliance-Kosten: In der Mitteilung wird ausgeführt, dass zusätzliche Pflichten nach Ansicht der FW mit Kosten verbunden sein können, die kleine Unternehmen besonders belasten.
- Rechtsunsicherheit: Die FW weist darauf hin, dass für kleinere Betriebe zusätzliche Rechtsunsicherheit entstehen könne, wenn Anforderungen je nach Rolle in der Lieferkette variieren.
- Wettbewerbsverzerrung im grenzüberschreitenden Onlinehandel: Die Aussendung argumentiert, dass große Plattformen zusätzliche Compliance-Kosten leichter abfedern können, während heimische KMU diese Kosten stärker spüren könnten.
Die FW fordert laut Aussendung einfache und EU-weit einheitliche Regeln, klare und praxistaugliche Übergangsbestimmungen sowie eine deutliche Reduktion der Nachweis- und Dokumentationspflichten für kleine und mittlere Unternehmen. Darüber hinaus verlangt die Organisation, dass Österreich keine zusätzlichen nationalen Sonderregeln einführt.
Konkrete Schritte und Forderungen, wie sie die FW nennt
In der Mitteilung fordert die FW spezifisch EU-weit einheitliche Regeln und klare Übergangsbestimmungen, um den angekündigten Pflichten Zeit und Planungssicherheit zu geben. Die Organisation fordert außerdem eine Reduktion der Nachweis- und Dokumentationspflichten für KMU, wie in der Aussendung ausgeführt.
Die FW betont, dass Verhältnismäßigkeit, Praxistauglichkeit und wirtschaftlicher Hausverstand Kriterien sein sollten, die ihrer Darstellung nach bei der Umsetzung stärker berücksichtigt werden müssen. Die Organisation spricht sich gegen zusätzliche nationale Verschärfungen aus und plädiert für Maßnahmen, die nach ihrer Darstellung die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe nicht weiter belasten.
FAQ zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und den Aussagen der FW
1) Seit wann gelten zentrale Teile der PPWR laut FW?
In der Aussendung heißt es, dass mit 12. August 2026 wesentliche Bestimmungen der neuen EU-Verpackungsverordnung gelten. Dieses Datum ist die zeitliche Bezugnahme, die die FW in ihrer Mitteilung nennt.
2) Welche Pflichten nennt die FW als neu für Betriebe?
Die Mitteilung nennt ausdrücklich Pflichten in den Bereichen Konformität, Dokumentation, Kennzeichnung und Meldepflichten. Die FW weist darauf hin, dass diese Pflichten mit zusätzlicher Dokumentation und administrativem Aufwand verbunden sein können und betont, dass dies kleinere Betriebe besonders betreffen könne.
3) Welche Betriebe nennt die FW als besonders betroffen?
Die Aussendung nennt besonders Betriebe, die Waren importieren, Betriebe, die Waren verpacken, und Betriebe, die über unterschiedliche Vertriebswege verkaufen. Je nach Rolle in der Lieferkette können laut Mitteilung unterschiedliche Pflichten entstehen, was nach Ansicht der FW zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit führen kann.
4) Warum sieht die FW eine Benachteiligung im Onlinehandel?
Die FW argumentiert, dass im grenzüberschreitenden Onlinehandel europäische KMU gegenüber internationalen Großkonzernen nicht benachteiligt werden dürfen. In der Mitteilung heißt es, große Plattformen könnten zusätzliche Compliance-Kosten leichter abfedern, während kleine Händler diese Kosten stärker spüren könnten; dies wird als Wettbewerbsrisiko dargestellt.
5) Was fordert die FW von der österreichischen Politik und der EU?
Die FW fordert in der Mitteilung unter anderem EU-weit einheitliche Regeln, klare Übergangsbestimmungen, eine deutliche Reduktion der Nachweis- und Dokumentationspflichten für KMU sowie das Verbot zusätzlicher nationaler Sonderregeln (Gold-Plating). Die Aussendung betont Verhältnismäßigkeit, Praxistauglichkeit und wirtschaftlichen Hausverstand als Leitlinien.
6) Welche Werte nennt die FW als Leitlinie für die Umsetzung?
In der Aussendung fordert die FW, dass Verhältnismäßigkeit, Praxistauglichkeit und wirtschaftlicher Hausverstand stärker in den Mittelpunkt rücken. LAbg. Robert Mörth wird in der Mitteilung mit den Worten zitiert: „Unsere Betriebe brauchen Freiheit zum Wirtschaften, Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen – nicht für jedes Produkt eine neue Dokumentationspflicht."
Quellen und Kontakt
Quelle: Freiheitliche Wirtschaft, Aussendung zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR), Bezugnahme auf den 12. August 2026. Kontakt: Freiheitliche Wirtschaft, E-Mail: office [at] fw.at, Website: https://www.fw.at.
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