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EU genehmigt Portugals 30‑Mio.-EUR-Beihilfe für Agrar-, Fischerei- und Aquakultur

Brüssel billigt Direktzuschüsse auf Basis des METSAF zur Abfederung hoher Kraftstoff- und Düngemittelpreise

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2. September 2026

Die Europäische Kommission hat eine von Portugal gemeldete Beihilferegelung über 30 Mio. EUR für Primärproduzenten genehmigt; Laufzeit bis 31.12.2026.

Die Europäische Kommission hat eine staatliche Beihilferegelung Portugals in Höhe von 30 Mio. EUR genehmigt. Die Maßnahme richtet sich an Unternehmen, die in der Primärproduktion von Agrar-, Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen tätig sind und mit hohen Preisen für Kraftstoffe und Düngemittel konfrontiert werden.

Die Regelung sieht direkte Zuschüsse vor, die bis spätestens 31. Dezember 2026 gewährt werden können. Grundlage für die Genehmigung war der am 29. April 2026 angenommene befristete Rahmen für staatliche Beihilfen vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten (METSAF).

Die portugiesische Beihilferegelung im Überblick

Portugal hat der Kommission eine Beihilferegelung mit einem Volumen von insgesamt 30 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen in der Primärproduktion von Agrar-, Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen gemeldet. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 und zielt darauf ab, die Auswirkungen des Preisanstiegs bei landwirtschaftlichen Kraftstoffen und Düngemitteln zu mildern.

Die Beihilfen werden als direkte Zuschüsse ausgereicht. Pro Unternehmen ist ein maximaler Beihilfebetrag von 50 000 EUR vorgesehen. Die Höhe der individuellen Unterstützung hängt von der Entwicklung der Preise für Kraftstoffe und Düngemittel ab.

Konkrete Ausgestaltungsmerkmale

  • Beihilfenform: direkte Zuschüsse.
  • Maximalbetrag: 50 000 EUR je Unternehmen.
  • Düngemittelhilfe im Agrarsektor: Festbetrag, berechnet anhand der Hektarzahl der landwirtschaftlichen Fläche und der Anzahl an Tieren im Betrieb.
  • Kraftstoffhilfe: 0,10 EUR je Liter Agrar- oder Schiffsdiesel, der im Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2026 verbraucht wurde.

Prüfgrundlagen: Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und METSAF

Die Kommission hat die portugiesische Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2.1 des METSAF.

Nach Prüfung kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Regelung die im METSAF festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Die Beihilfen werden auf der Grundlage einer klar veranschlagten Mittelausstattung gewährt und dienen der vorübergehenden Unterstützung von Unternehmen in der Primärproduktion von Agrar-, Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen.

Die Kommission stellte weiter fest, dass die Regelung „erforderlich, geeignet und verhältnismäßig“ sei, um die Entwicklung eines Wirtschaftszweigs zu fördern, und dass sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändere, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die portugiesische Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.

Hintergrund zum METSAF und seinem Anwendungszeitraum

Der befristete Rahmen für staatliche Beihilfen vor dem Hintergrund der Krise im Nahen Osten (METSAF) wurde von der Kommission am 29. April 2026 angenommen. Er ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die EU‑Wirtschaft angesichts der Krise im Nahen Osten zu unterstützen.

Der Rahmen ist darauf ausgerichtet, die Auswirkungen der Krise auf einige der am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige zu bewältigen, darunter Landwirtschaft, Fischerei, Straßenverkehr und energieintensive Industrien. Der METSAF gilt bis zum 31. Dezember 2026. Während dieses Zeitraums wird die Kommission die Entwicklungen im Nahen Osten und die allgemeine Wirtschaftslage beobachten und den Inhalt, den Anwendungsbereich und die Geltungsdauer des Rahmens entsprechend überprüfen.

Der METSAF sieht verschiedene Unterstützungsformen vor, darunter Beihilfen auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs zur teilweisen Kompensation von Preissteigerungen bei Kraftstoffen oder Düngemitteln sowie vereinfachte Ansätze bei geringen Beihilfebeträgen. Zudem sieht der METSAF eine befristete Anpassung des Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie (Clean Industrial Deal State aid Framework, CISAF) vor, um größere Flexibilität und höhere Beihilfeintensitäten zur Bewältigung von Strompreisspitzen zu ermöglichen.

Welche Unternehmen sind von der portugiesischen Regelung umfasst?

Adressaten der Regelung sind Unternehmen, die in der Primärproduktion von Agrar-, Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen tätig sind. Die Ausgestaltung der Düngemittelhilfe richtet sich für den Agrarsektor nach der Hektarzahl der landwirtschaftlichen Fläche und der Anzahl an Tieren im Betrieb. Die Beihilfe für Kraftstoffkosten bezieht sich auf Agrar- oder Schiffsdiesel, der im Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2026 verbraucht wurde.

Die maximale Obergrenze pro Unternehmen liegt bei 50 000 EUR. Die konkrete Höhe der Unterstützung hängt vom Anstieg der Preise für Kraftstoffe und Düngemittel ab und wird gemäß der in der Regelung beschriebenen Berechnungsweisen bestimmt.

METSAF, AEUV-Artikel, CISAF, Direktzuschuss und Primärproduktion erklärt

METSAF (Middle East Crisis Temporary State Aid Framework): Ein befristeter Rahmen, den die Europäische Kommission am 29. April 2026 angenommen hat. Er ermöglicht den Mitgliedstaaten laut Kommission, gezielte Beihilfemaßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Krise im Nahen Osten auf bestimmte Wirtschaftszweige zu ergreifen und gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV: Ein Beihilfegrundsatz im EU‑Vertragswerk, wonach Beihilfen unter bestimmten Voraussetzungen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige zulässig sein können. Die Kommission hat die portugiesische Regelung insbesondere nach diesem Artikel geprüft.

CISAF (Clean Industrial Deal State aid Framework): Ein bestehender Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung einer sauberen Industrie. Der METSAF sieht eine befristete Anpassung dieses Rahmens vor, um im Kontext von Strompreisspitzen größere Flexibilität und höhere Beihilfeintensitäten zu ermöglichen.

Direktzuschuss: Eine Form der staatlichen Unterstützung, bei der ein Unternehmen eine unmittelbare Zahlungsleistung vom Staat erhält. Die portugiesische Regelung sieht direkte Zuschüsse zu Unterstützung der betroffenen Primärproduzenten vor.

Primärproduktion: Produktion, die Rohstoffe direkt aus natürlichen Ressourcen gewinnt oder erzeugt, zum Beispiel landwirtschaftliche Erzeugnisse, Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse. Die portugiesische Maßnahme richtet sich an Unternehmen in genau diesem Bereich.

Konkreter Überblick: Berechnungsgrundlagen und Bezugszeiträume

Die Beihilfe für Kraftstoffkosten ist in der Regelung zeitlich klar abgegrenzt: Sie beträgt 0,10 EUR je Liter Agrar- oder Schiffsdiesel, der zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2026 verbraucht wurde. Die Düngemittelhilfe im Agrarsektor wird als Festbetrag gewährt und bemisst sich nach der Hektarzahl und der Tierzahl eines Betriebs.

Für jedes Unternehmen wurde ein Obergrenzenwert von 50 000 EUR festgelegt; die genaue Auszahlungshöhe wird auf Basis des festgestellten Anstiegs der Preise für Kraftstoffe und Düngemittel berechnet.

FAQ zur portugiesischen Beihilferegelung und zum METSAF

Wer ist berechtigt, die Beihilfe zu beantragen?

Die Regelung richtet sich an Unternehmen, die in der Primärproduktion von Agrar-, Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen tätig sind. Die Detaillierung für den Agrarsektor nennt spezifische Berechnungsgrundlagen wie Hektarfläche und Anzahl an Tieren.

Wie hoch kann die Unterstützung pro Unternehmen ausfallen?

Der maximal mögliche Beihilfebetrag liegt bei 50 000 EUR je Unternehmen. Die tatsächliche Höhe hängt vom Anstieg der Kraftstoff- und Düngemittelpreise sowie von den in der Regelung beschriebenen Berechnungsparametern ab.

Für welchen Zeitraum gilt die Förderung konkret?

Die Beihilferegelung wurde für eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 angemeldet. Für die Kraftstoffhilfe ist der Verbrauchszeitraum zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2026 maßgeblich.

Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Regelung geprüft?

Die Kommission prüfte die Regelung insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2.1 des METSAF. Die Kommission stellte fest, dass die Voraussetzungen des METSAF erfüllt sind.

Welche Formen der Unterstützung sieht der METSAF grundsätzlich vor?

Der METSAF erlaubt laut Kommission unter anderem Beihilfen auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs zur teilweisen Ausgleichung von Preissteigerungen bei Kraftstoffen oder Düngemitteln sowie vereinfachte Ansätze bei niedrigen Beihilfebeträgen. Außerdem sieht er eine befristete Anpassung des CISAF vor.

Wo sind die Details der Entscheidung dokumentiert?

Die Kommission kündigte an, dass die nichtvertraulichen Fassungen der Beschlüsse im Beihilfenregister der Kommission unter der Nummer SA.124487 zugänglich gemacht werden. Die Kommission informiert außerdem über neu veröffentlichte Beihilfebeschlüsse über ihren elektronischen Newsletter Competition Weekly e-News.

Quellen und Kontakt

Herausgeber der Mitteilung: Europäische Kommission (Press Corner). Die Kommission weist darauf hin, dass die nichtvertraulichen Fassungen der Beschlüsse im Beihilfenregister unter der Nummer SA.124487 abrufbar gemacht werden. Über neue Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.

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Quelle: Europäische Kommission, © Europäische Union — Original: ec.europa.eu

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