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EU genehmigt Paramount-Übernahme von Warner unter Auflagen

Kommission stimmt Fusion zu, verlangt Verpflichtungen und unabhängige Überwachung

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30. Juli 2026
EU genehmigt Paramount-Übernahme von Warner unter Auflagen

Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Warner durch Paramount genehmigt – unter Bedingungen zur Beilegung wettbewerblicher Bedenken.

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Warner Bros. Discovery ("Warner") durch Paramount Skydance Corporation ("Paramount") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass Paramount die zugesagten Verpflichtungen in vollem Umfang umsetzt.

Paramount und Warner sind nach Angaben der Unternehmen beide in der Produktion und im Vertrieb von Kinofilmen sowie in der Herstellung und Lizenzierung audiovisueller Inhalte wie Fernsehserien tätig. Laut den Unternehmen soll die Übernahme Paramount ermöglichen, sich in der sich rasch wandelnden Unterhaltungsbranche und im Streaming-Markt besser zu behaupten.

Die Genehmigung der Kommission im Überblick

Die Kommission hat den Zusammenschluss geprüft und entschieden, ihn zu genehmigen, sofern Paramount die zugesagten Verpflichtungen vollständig umsetzt. Die Entscheidung beruht auf einer Bewertung der Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die nationalen Märkte und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Nach Feststellung der Kommission bleiben auf der Ebene der Filmproduktion genügend Wettbewerber im EWR erhalten. Auf Ebene des Filmvertriebs sah die Kommission jedoch Wettbewerbsbedenken in bestimmten EWR-Ländern, insbesondere dort, wo Paramount eine strukturelle Partnerschaft mit Universal unterhält und beide über das Gemeinschaftsunternehmen United International Pictures ("UIP") Kinofilme verleihen.

Die Prüfung der Kommission zur Filmproduktion und zum Vertrieb

Die Kommission untersuchte mehrere Teilmärkte und Wertschöpfungsstufen: Produktion von Filmen für die Kinoauswertung, Vertrieb solcher Filme, Produktion und Lizenzierung audiovisueller Inhalte, Bereitstellung von Fernsehsendern auf Vorleistungsebene sowie audiovisuellen Endkundendiensten. Grundlage der Prüfung waren die möglichen Überschneidungen und die Marktkonzentration infolge des Zusammenschlusses.

Bei der Filmproduktion stellte die Kommission fest, dass andere große US-Studios wie Disney, NBC Universal ("Universal") und Sony sowie kleinere Studios wie Amazon MGM, A24 und Lionsgate und auch europäische Studios im EWR verbleiben und damit auf dieser Ebene Konkurrenz darstellen. Bei der Verleih- und Vertriebsstufe kam die Kommission hingegen zu dem Ergebnis, dass die Hinzunahme des Filmportfolios von Warner zu einer starken Konzentration in den EWR-Ländern führen würde, in denen Paramount und Universal über UIP gemeinsam Filme an Kinobetreiber verleihen.

Welche Befunde die Kommission zu Kinobetreibern und Verbrauchern nannte

Die Kommission stellte fest, dass der Zusammenschluss — ohne Verpflichtungszusagen — dazu geführt hätte, dass auch die Filme von Warner über UIP verliehen worden wären. Nach Auffassung der Kommission hätte dies für die Kinobetreiber zu ungünstigeren Konditionen für Filmüberlassung und Verleih führen können und "letztlich den Verbrauchern geschadet".

In Bezug auf die audiovisuelle Wertschöpfungskette kam die Kommission zu dem Schluss, dass genug alternative Wettbewerber verbleiben, um auf das zusammengeführte Unternehmen Wettbewerbsdruck auszuüben. Insbesondere bei Überschneidungen im Bereich von Pay-TV-Sendern für Kinder wies die Kommission darauf hin, dass Streaming-Plattformen mit Kinderangeboten weiterhin Druck auf die Fernsehsender des zusammengeführten Unternehmens ausüben würden.

Die Verpflichtungen von Paramount zur Beseitigung der Wettbewerbsbedenken

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf der Verleih- und Vertriebsebene auszuräumen, bot Paramount der Kommission mehrere Abhilfemaßnahmen an. Diese Verpflichtungen sind Teil der Genehmigungsentscheidung und müssen nach Auffassung der Kommission vollständig umgesetzt werden.

  • Paramount wird seine Beteiligung an United International Pictures (UIP) im EWR innerhalb von 13 Monaten nach Vollzug des Zusammenschlusses beenden.

  • Für einen Zeitraum von zehn Jahren wird Paramount weder direkt noch indirekt Abkommen oder Vereinbarungen mit Universal über den gemeinsamen Vertrieb von Filmen im EWR schließen.

  • Für zehn Jahre wird Paramount nicht den Vertrieb der Warner-Filme von der derzeitigen Warner-Vertriebsgesellschaft auf die von Paramount für die Kinoauswertung genutzte Vertriebsgesellschaft verlagern, wenn diese Vertriebsgesellschaft in den UIP-Ländern des EWR auch die Filme von Universal oder Disney vertreibt.

  • Außerdem wird Paramount in den UIP-Ländern des EWR, in denen Paramount und Universal nicht dieselbe Vertriebsgesellschaft teilen, den Vertrieb der Paramount-Filme nicht auf die von Warner genutzte Vertriebsgesellschaft verlagern, wenn diese Vertriebsgesellschaft auch die Filme von Universal bzw. Disney vertreibt.

Die Kommission erklärt, dass diese Verpflichtungszusagen die wettbewerbsrechtlichen Bedenken vollständig ausräumen, indem sichergestellt wird, dass die Filme des zusammengeführten Unternehmens nicht zusammen mit denen von Universal bzw. Disney vertrieben werden. Die Marktteilnehmer, die während der Befragung zu den Verpflichtungszusagen Stellung genommen hatten, gaben laut Kommission positives Feedback, weshalb die Kommission zu dem Ergebnis gelangt sei, dass der entsprechend modifizierte Zusammenschluss keinen Anlass mehr zu Wettbewerbsbedenken gebe.

Überwachung der Umsetzung: Treuhänder und Aufsicht

Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass Paramount die zugesagten Verpflichtungen in vollem Umfang umsetzt. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird laut Kommission von einem unabhängigen Treuhänder überwacht, der unter der Aufsicht der Kommission handelt.

Die Rolle des Treuhänders besteht demnach darin, die Umsetzung der zugesagten Verpflichtungen sicherzustellen und der Kommission Bericht zu erstatten. Die Kommission betont, dass die Genehmigung an diese vollumfängliche Umsetzung gebunden ist.

Unternehmen und Produkte: Paramount und Warner

Paramount mit Sitz in den USA ist nach Angaben der Kommission ein weltweit tätiges Medien-, Streaming- und Unterhaltungsunternehmen. Das Unternehmen erstellt Inhalte und Erlebnisse für ein weltweites Publikum, darunter Filme, Fernsehserien und animierte Inhalte. Zum Portfolio von Paramount zählen unter anderem Paramount Pictures, Paramount Television, CBS, CBS News, CBS Sports, Nickelodeon, MTV, BET, Comedy Central, Showtime, Paramount+, Pluto TV und Skydance Media.

Warner mit Sitz in den USA ist ebenfalls ein global tätiges Medien-, Streaming- und Unterhaltungsunternehmen. Warner erstellt und vertreibt ein vielfältiges Portfolio von Inhalten und Produkten in den Bereichen Fernsehen, Film, Streaming und interaktive Spiele. Zu den genannten Marken und Produktionseinheiten von Warner gehören Discovery Channel, CNN, DC Studios, New Line Cinema, TNT Sports, Eurosport, Max, HBO, Warner Bros. Motion Picture Group, Warner Bros. Television Group und Warner Bros. Games.

Fusionskontrollvorschriften und das Prüfverfahren der Kommission

Der Zusammenschluss wurde am 2. Juni 2026 bei der Kommission angemeldet. Die Kommission prüft Fusionen und Übernahmen von Unternehmen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der EU-Fusionskontrollverordnung), und kann Zusammenschlüsse untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindern würden.

Die Kommission weist darauf hin, dass der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist und nach einer Standardprüfung genehmigt wird. Nach einer Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Wenn, wie in diesem Fall, in Phase I Verpflichtungen angeboten werden, verfügt die Kommission über 10 zusätzliche Arbeitstage, sodass sich die Gesamtdauer des Vorprüfverfahrens auf 35 Arbeitstage erhöht.

Begriffe erklärt

EU-Fusionskontrollverordnung

Die EU-Fusionskontrollverordnung legt fest, welche Zusammenschlüsse die Kommission prüfen muss, nämlich solche, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt. Die Kommission kann Zusammenschlüsse untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im EWR erheblich behindern würden.

United International Pictures (UIP)

UIP ist ein Gemeinschaftsunternehmen, das den Verleih von Filmen an Kinobetreiber in bestimmten Ländern bündelt. Die Kommission erwähnte UIP als zentrale Struktur für die gemeinsame Verleihaktivität von Paramount und Universal in mehreren EWR-Ländern.

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Der EWR umfasst die EU-Mitgliedstaaten und zusätzliche Staaten, die Teil des Binnenmarkts sind. Die Kommission prüfte die Wettbewerbsauswirkungen des Zusammenschlusses auf der Ebene des EWR.

Phase I / Phase II-Verfahren

Phase I ist das Vorprüfverfahren, in dem die Kommission innerhalb von regulär 25 Arbeitstagen eine erste Entscheidung trifft. Wird in Phase I Stellung genommen oder werden Verpflichtungen angeboten, kann sich die Frist um 10 Arbeitstage verlängern, wodurch sich die Gesamtdauer auf 35 Arbeitstage erhöht.

Unabhängiger Treuhänder

Ein unabhängiger Treuhänder überwacht laut Kommission die Umsetzung der zugesagten Verpflichtungen und arbeitet dabei unter der Aufsicht der Kommission. Die Genehmigung hängt von der vollständigen Umsetzung der Verpflichtungen ab.

FAQ zur Entscheidung

  • Wurde die Übernahme genehmigt? Ja. Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme genehmigt, allerdings unter der Bedingung, dass Paramount die zugesagten Verpflichtungen vollständig umsetzt.

  • Welche Hauptbereiche hat die Kommission geprüft? Die Kommission prüfte die Produktion von Filmen für die Kinoauswertung, den Vertrieb dieser Filme, die Produktion und Lizenzierung audiovisueller Inhalte, die Bereitstellung von Fernsehsendern auf Vorleistungsebene sowie audiovisuelle Dienste auf Endkundenebene.

  • Welche Verpflichtungen hat Paramount angeboten? Paramount hat u. a. angeboten, seine Beteiligung an UIP im EWR innerhalb von 13 Monaten nach Vollzug des Zusammenschlusses zu beenden und für zehn Jahre bestimmte Vertriebsabkommen mit Universal zu unterlassen sowie Verschiebungen von Vertriebsaktivitäten in definierten UIP-Ländern auszuschließen.

  • Wer überwacht die Umsetzung der Verpflichtungen? Ein unabhängiger Treuhänder überwacht die Einhaltung der Verpflichtungen unter Aufsicht der Kommission. Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Verpflichtungen in vollem Umfang umgesetzt werden.

  • Warum sah die Kommission überhaupt Wettbewerbsbedenken? Die Kommission stellte fest, dass die Hinzunahme des Warner-Filmportfolios zu einer starken Konzentration in den EWR-Ländern führen würde, in denen Paramount und Universal über UIP Filme an Kinobetreiber verleihen. Ohne Verpflichtungen hätte dies zu ungünstigeren Konditionen für Kinobetreiber und nach Auffassung der Kommission "letztlich den Verbrauchern geschadet".

Quellen und Kontakt

Quelle: Europäische Kommission, Press Corner. Die Kommission veröffentlicht weitere Informationen im öffentlich zugänglichen Register der Kommission zum Thema Wettbewerb unter der Nummer der Wettbewerbssache M.12278.

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Quelle: Europäische Kommission, © Europäische Union — Original: ec.europa.eu

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