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EU genehmigt deutschen Kapazitätsmechanismus ab 2031

Kommission bewertet die Maßnahme nach Artikel 107(3)(c) AEUV als erforderlich und angemessen

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2. September 2026

Die Europäische Kommission hat einen Kapazitätsmechanismus für Deutschland ab 2031 genehmigt; Kosten werden auf 15,6–35,2 Mrd. EUR geschätzt.

Die Europäische Kommission hat einen von Deutschland angemeldeten Kapazitätsmechanismus zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit ab dem Jahr 2031 geprüft und genehmigt. Die Kommission bewertet die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV, und kommt zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme mit den Regeln des Binnenmarkts vereinbar ist.

Die Kommission nennt für die Maßnahme eine geschätzte Kostenbandbreite von insgesamt 15,6 Mrd. EUR bis 35,2 Mrd. EUR. Ziel der Maßnahme ist es laut Kommission, sicherzustellen, dass ausreichende Kapazitäten für Erzeugung, Speicherung und flexiblen Verbrauch von Strom vorhanden sind, damit die Stromerzeugung die erwartete Nachfrage durchweg decken kann.

Kapazitätsmechanismus für Deutschland ab 2031 genehmigt

Deutschland hat bei der Kommission einen marktweiten Kapazitätsmechanismus angemeldet, mit dem der Übertragungsnetzbetreiber die gesamte Kapazität vergüten soll, die erforderlich ist, um den sogenannten Zuverlässigkeitsstandard zu erfüllen. Dieser Standard stützt sich auf die von der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) durchgeführte Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf europäischer Ebene 2025.

Die Kommission betont in ihrer Würdigung, dass Kapazitätsmechanismen im Rahmen des Übergangs zu einem dekarbonisierten Stromsystem eine Rolle bei der Gewährleistung der Versorgungssicherheit spielen können. Die genehmigte Maßnahme enthält zudem Anforderungen, die die Verwirklichung der Klimaneutralität bis spätestens 2045 unterstützen sollen.

Die deutsche Beihilfemaßnahme im Detail

Der Mechanismus wird allen Technologien offenstehen: Erzeugungstechnologien, Speicherung und Laststeuerung. Er gilt sowohl für bestehende als auch für neue Kapazitäten und schließt grenzüberschreitende Kapazitäten ein, sofern diese in einem Mitgliedstaat angesiedelt sind, der über eine direkte Netzverbindung zu Deutschland verfügt.

Die Auswahl der Kapazitäten, die ab 2031 bereitstehen sollen, erfolgt in wettbewerbsorientierten Auktionen. Die jeweiligen Verträge haben eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren. Für alle geförderten Kapazitäten mit 15-jährigen Verträgen gilt die Vorgabe, spätestens im Jahr 2045 klimaneutral betrieben zu werden. Darüber hinaus müssen alle neuen Gaskraftwerke, die sich um einen Kapazitätsvertrag mit 15-jähriger Laufzeit bewerben, hydrogenfähig sein, sodass sie zu einem späteren Zeitpunkt umgestellt werden können.

Die ersten Auktionen sind für das Jahr 2026 vorgesehen; sollten es zu einer Unterdeckung kommen, sollen sie im Jahr 2027 stattfinden. Diese ersten Auktionen sind zusätzlichen Langzeitkapazitäten in Deutschland vorbehalten. Weitere Auktionen sind für 2027 und 2029 geplant; diese sollen dann allen Technologien sowie bestehenden und zusätzlichen Kapazitäten offenstehen.

Beurteilung durch die Europäische Kommission

Die Kommission hat die Maßnahme unter Verweis auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 geprüft. Die Prüfung zielte auf die Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem Binnenmarkt und auf die Frage, ob die Beihilfe erforderlich, geeignet und angemessen ist.

In ihrer Würdigung kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme "erforderlich und geeignet" ist, um das angestrebte Ziel im Einklang mit der EU-Elektrizitätsverordnung zu erreichen. Darüber hinaus beurteilt die Kommission die Maßnahme als "angemessen", da die Höhe der Beihilfe dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf entspreche und die Auswahl der Projekte über transparente, diskriminierungsfreie Ausschreibungsverfahren erfolgen solle.

Die Kommission führt weiter aus, dass die Beihilfeempfänger anhand der Höhe der Beihilfe, die sie zur Deckung ihres Preises pro Einheit gesicherter Kapazität pro Jahr verlangen, miteinander konkurrieren werden. Die Maßnahme habe daher begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen Mitgliedstaaten, so die Kommission, und wurde vor diesem Hintergrund genehmigt.

Schlüsselzahlen, Kostenrahmen und Zeitplan

In der Aussendung nennt die Kommission detaillierte Kostenschätzungen: Für das Jahr 2031 werden die Kosten je nach Auktionsergebnis auf 1 Mrd. EUR bis 3 Mrd. EUR geschätzt. Für den Zeitraum 2032 bis 2045 werden die jährlichen Kosten auf 0,9 Mrd. EUR bis 2,3 Mrd. EUR beziffert.

Die Kommission gibt insgesamt eine Bandbreite der Kosten der Maßnahme von 15,6 Mrd. EUR bis 35,2 Mrd. EUR an. Wann welche Ausschreibungen stattfinden sollen, ist im angemeldeten Zeitplan aufgeführt: erste Auktionen 2026 oder 2027 (bei Unterdeckung), weitere Auktionen 2027 und 2029; die Kapazitäten sollen ab 2031 bereitstehen.

Separat plant Deutschland, ab 2027 einen strukturellen Kapazitätsmechanismus einzuführen, der durch ein gesondertes Budget gedeckt werden soll. Dieser künftige Mechanismus fällt nicht in den Geltungsbereich des heutigen Beschlusses der Kommission und soll getrennt angemeldet und geprüft werden.

Was die Ausschreibungen für vorzeitige Dekarbonisierung vorsehen

Deutschland wird nach den Angaben der Kommission Ausschreibungen für die vorzeitige Dekarbonisierung durchführen, um die Dekarbonisierung eines Teils seiner gasbefeuerten Kapazität zu beschleunigen. Bis zum 31. Dezember 2027 sollen Ausschreibungen durchgeführt werden, die auf die Umstellung von 2 GW Kapazität von Gas auf Wasserstoff bis 2040 abzielen.

Für die Zeit von 2032 bis 2035 sind weitere Ausschreibungen geplant, die die Umstellung von weiteren 2 GW Kapazität bis 2043 vorsehen. Die Förderung für die vorzeitige Dekarbonisierung fällt laut Mitteilung nicht unter den heute erörterten Beschluss und werde gesondert angemeldet und geprüft. Deutschland kündigt an, die Umstellung von Gas auf Wasserstoff unterstützen zu wollen.

Kapazitätsmechanismus, Zuverlässigkeitsstandard, ACER, AEUV und Leitlinien erklärt

Kapazitätsmechanismus: Ein Instrument, bei dem Kapazitäten vergütet werden, die notwendig sind, um einen festgelegten Zuverlässigkeitsstandard zu erfüllen. Im deutschen Vorschlag vergütet der Übertragungsnetzbetreiber die gesamte erforderliche Kapazität.

Zuverlässigkeitsstandard: Ein Standard zur Gewährleistung einer angemessenen Versorgungssicherheit. Für die deutsche Maßnahme wurde dieser Standard auf Grundlage der ACER-Abschätzung zur Angemessenheit der Ressourcen auf europäischer Ebene 2025 festgelegt.

ACER (Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden): Die Agentur hat eine Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf europäischer Ebene für 2025 durchgeführt, die als Grundlage für den Zuverlässigkeitsstandard dient.

Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und die Leitlinien 2022: Artikel 107(3)(c) AEUV erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Beihilfen zur Förderung der Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige. Die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 erläutern, wie die Kommission die Vereinbarkeit solcher Beihilfen mit dem Binnenmarkt prüft.

FAQ zur Genehmigung des Kapazitätsmechanismus

F: Ab wann soll der Kapazitätsmechanismus verfügbar sein?

A: Die Maßnahme wurde für Kapazitäten ab dem Jahr 2031 angemeldet und von der Kommission genehmigt. Die ersten Auktionen sind für 2026 vorgesehen; treten Unterdeckungen auf, können sie 2027 stattfinden.

F: Welche Technologien können an dem Mechanismus teilnehmen?

A: Der Mechanismus steht allen Technologien offen, einschließlich Erzeugungstechnologien, Speicherlösungen und Laststeuerung. Er gilt sowohl für bestehende als auch für neue Kapazitäten und für grenzüberschreitende Kapazitäten aus Mitgliedstaaten mit direkter Netzverbindung zu Deutschland.

F: Wie lange laufen die Kapazitätsverträge?

A: Die Verträge werden eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren haben. Für alle Kapazitäten mit 15-jährigen Verträgen gilt die Auflage, spätestens 2045 klimaneutral betrieben zu werden.

F: Welche Rolle spielt Wasserstoff?

A: Neue Gaskraftwerke, die sich um einen 15-jährigen Kapazitätsvertrag bewerben, müssen wasserstofffähig sein, damit sie zu einem späteren Zeitpunkt auf Wasserstoff umgestellt werden können. Zudem plant Deutschland Ausschreibungen zur vorzeitigen Dekarbonisierung zur Umstellung von Gas auf Wasserstoff.

F: Was kostet die Maßnahme?

A: Die Kommission nennt eine Gesamtkostenschätzung der Maßnahme von 15,6 Mrd. EUR bis 35,2 Mrd. EUR. Für 2031 werden Jahreskosten von 1 Mrd. EUR bis 3 Mrd. EUR erwartet; für 2032 bis 2045 werden jährliche Kosten von 0,9 Mrd. EUR bis 2,3 Mrd. EUR angegeben.

Quellen und Kontakt

Quelle: Mitteilung der Europäischen Kommission, Press Corner. Die nicht vertrauliche Fassung des Beschlusses wird gemäß Angabe der Kommission nach Klärung von Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten im Beihilfenregister der Kommission unter der Nummer SA.106805 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.

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