Während Österreichs Abhängigkeit von russischem Gas und teuren Ölimporten die Energiekosten für Verbraucher weiter in die Höhe treibt, sorgt das neue Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG...
Während Österreichs Abhängigkeit von russischem Gas und teuren Ölimporten die Energiekosten für Verbraucher weiter in die Höhe treibt, sorgt das neue Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) für heftige Kritik aus der Branche. Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) wirft der Bundesregierung vor, ein zahnloses Gesetz vorgelegt zu haben, das seinen Namen nicht verdient. Statt echter Beschleunigung beim Ausbau von Wind- und Solarkraft drohe lediglich eine Festschreibung des Status quo – zu wenig angesichts der aktuellen Energiekrise und der Klimaziele bis 2030.
Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz wurde als zentrale Antwort auf Österreichs Energieabhängigkeit angekündigt. Ziel ist es, Genehmigungsverfahren für Photovoltaik-Anlagen, Windkraftwerke und andere erneuerbare Energieprojekte drastisch zu verkürzen. Derzeit dauern solche Verfahren oft Jahre – ein Umstand, der den dringend benötigten Ausbau heimischer Energieproduktion massiv bremst. Das Gesetz soll sogenannte Beschleunigungsgebiete schaffen, in denen vereinfachte Genehmigungsverfahren gelten.
Beschleunigungsgebiete sind spezielle Zonen, die von den Bundesländern ausgewiesen werden müssen. In diesen Bereichen sollen Umweltverträglichkeitsprüfungen vereinfacht und Genehmigungsverfahren gestrafft ablaufen. Die Idee dahinter: Wenn bereits im Vorfeld geprüft wird, dass ein Gebiet für erneuerbare Energien geeignet ist, können einzelne Projekte schneller realisiert werden. Zusätzlich soll ein "One-Stop-Shop"-Prinzip eingeführt werden, bei dem alle notwendigen Genehmigungen bei einer einzigen Behörde beantragt werden können, anstatt bei verschiedenen Stellen.
Die Hauptkritik des EEÖ richtet sich gegen die zu niedrig angesetzten Ausbauziele für die Bundesländer. "Je schneller mehr erneuerbare Energie aus Österreich zur Verfügung steht, umso schneller kann sie Öl und Gas, die Verursacher der aktuellen Krisen, ersetzen", erklärt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ. Die im EABG festgelegten Mindestbeiträge für Photovoltaik und Windkraft orientieren sich jedoch vielfach an bereits erreichten Werten oder ohnehin geplanten Projekten.
Diese Kritik wiegt schwer, wenn man die aktuellen Zahlen betrachtet: Österreich deckt derzeit etwa 78 Prozent seines Strombedarfs aus erneuerbaren Quellen – ein im EU-Vergleich beachtlicher Wert. Allerdings stammt dieser hohe Anteil hauptsächlich aus der traditionell starken Wasserkraft. Bei Wind- und Solarenergie hinkt das Land deutlich hinterher. Während Deutschland bereits über 130.000 Megawatt installierte Photovoltaik-Leistung verfügt, sind es in Österreich nur etwa 3.000 Megawatt.
Die Bundesländer zeigen dabei sehr unterschiedliche Fortschritte: Niederösterreich und Burgenland sind Vorreiter beim Windkraftausbau, während Salzburg und Tirol aufgrund ihrer Topographie und restriktiver Raumordnungsgesetze deutlich zurückliegen. Das EABG sollte eigentlich dafür sorgen, dass alle Bundesländer ihren fairen Beitrag zur Energiewende leisten.
Besonders problematisch sieht der Branchenverband die vorgesehenen Sanktionsmechanismen. Zwar sind Strafen für Bundesländer vorgesehen, die ihre Ausbauziele verfehlen, doch diese greifen aus mehreren Gründen zu kurz: Erstens sind die zugrunde liegenden Ziele so niedrig angesetzt, dass sie keine zusätzlichen Anstrengungen erfordern. Zweitens haben die Sanktionen einen "überschaubaren Umfang" und wirken "massiv zeitverzögert", wie es in der Kritik des EEÖ heißt.
Zum Vergleich: In Deutschland wurden säumige Bundesländer beim Windkraftausbau mit deutlich schärferen Maßnahmen konfrontiert. Dort können Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe fällig werden, wenn Flächenziele nicht erreicht werden. Ein ähnlicher Mechanismus fehlt im österreichischen Entwurf weitgehend.
Der Rückstand Österreichs beim Ausbau erneuerbarer Energien wird im europäischen Vergleich deutlich sichtbar. Während Dänemark bereits 80 Prozent seines Strombedarfs aus Windkraft deckt und Deutschland seine Photovoltaik-Kapazität in den letzten fünf Jahren verdoppelt hat, stagniert Österreich bei Solar- und Windenergie. Die Schweiz, traditionell ähnlich von Wasserkraft geprägt wie Österreich, hat in den letzten Jahren massive Investitionen in Solarenergie getätigt und plant bis 2030 eine Verfünffachung der installierten Leistung.
Dieser Vergleich ist umso bedeutsamer, als Österreich aufgrund seiner geografischen Lage und der vorhandenen Infrastruktur deutlich bessere Voraussetzungen für den Ausbau erneuerbarer Energien hätte. Die Alpenregion bietet hervorragende Bedingungen für Pumpspeicherkraftwerke, die als Batterien für das Stromnetz fungieren können. Gleichzeitig verfügt das Land über ausreichend Flächen für Windkraft und Photovoltaik, die aber aufgrund komplizierter Genehmigungsverfahren und restriktiver Raumordnung nicht genutzt werden.
Die schleppende Energiewende hat konkrete Auswirkungen auf österreichische Haushalte und Unternehmen. Ohne ausreichenden Ausbau heimischer erneuerbarer Energien bleibt das Land abhängig von teuren Importen. Diese Abhängigkeit spiegelt sich direkt in den Strompreisen wider: Österreichische Verbraucher zahlen deutlich mehr für Energie als ihre Nachbarn in Ländern mit hohem Anteil erneuerbarer Energien.
Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlt derzeit etwa 800 bis 1.000 Euro für Strom – deutlich mehr als noch vor fünf Jahren. Würde der Anteil heimischer erneuerbarer Energien steigen, könnte dies die Preise langfristig stabilisieren und die Abhängigkeit von volatilen Weltmarktpreisen reduzieren. Gleichzeitig entstünden tausende Arbeitsplätze in der grünen Technologiebranche.
Für Unternehmen bedeutet die unsichere Energieversorgung einen Wettbewerbsnachteil. Energieintensive Betriebe überlegen bereits, Produktionsstandorte in Länder mit günstigerer und sichererer Stromversorgung zu verlagern. Der Industriestandort Österreich droht dadurch an Attraktivität zu verlieren.
Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich hat konkrete Vorschläge für eine Verbesserung des EABG formuliert. Die fünf zentralen Punkte zeigen auf, wo das Gesetz nachgebessert werden müsste, um tatsächlich eine Beschleunigung zu bewirken:
Eine langfristige Ausrichtung bis 2040 sei notwendig, da Beschleunigungsgesetze ihre Wirkung erst langfristig entfalten. Für derzeit laufende Genehmigungsverfahren würde das EABG ohnehin zu spät kommen. Verbindliche und bedarfsgerechte Beiträge der Bundesländer müssten als Benchmark für die Bereitstellung von Flächen dienen. Ohne ausreichende Flächenausweisung könnten auch die besten Genehmigungsverfahren nicht greifen.
Die Beschleunigungsgebiete müssten als Herzstück des Gesetzes konsequent und umfassend ausgewiesen werden. Nur so könne eine materielle Beschleunigung erreicht werden. Der Bund solle dort, wo er unmittelbar zuständig ist, auch aktiv handeln – etwa bei der Nutzung bestehender Querbauwerke für die Wasserkraft. Schließlich brauche es frühzeitige Steuerungs- und Eingriffsmechanismen, um Zielverfehlungen von Beginn an zu verhindern.
Trotz der harschen Kritik erkennt der EEÖ auch positive Elemente im EABG-Entwurf an. Das überragende öffentliche Interesse für erneuerbare Energien, das One-Stop-Shop-Prinzip, Fristenregelungen sowie geplante Digitalisierungsschritte könnten den Ausbau durchaus unterstützen. Diese Maßnahmen setzen EU-rechtliche Vorgaben um und schaffen klarere Strukturen für Projektentwickler.
Das überragende öffentliche Interesse bedeutet konkret, dass erneuerbare Energieprojekte in Abwägungsprozessen Vorrang vor anderen Interessen erhalten sollen. Dies könnte beispielsweise bei Konflikten zwischen Naturschutz und Klimaschutz entscheidend sein. Bisher scheiterten viele Projekte an langwierigen Abwägungsprozessen, bei denen lokale Interessen über die nationalen Klimaziele gestellt wurden.
Der Zeitdruck für eine ambitionierte Energiewende kommt nicht nur aus der aktuellen Energiekrise, sondern auch von der EU-Ebene. Österreich hat sich verpflichtet, bis 2030 mindestens 32 Prozent seines Gesamtenergieverbrauchs (nicht nur Strom) aus erneuerbaren Quellen zu decken. Derzeit liegt dieser Wert bei etwa 33 Prozent, allerdings ist durch den steigenden Energieverbrauch und den Umstieg auf Elektromobilität mit einem deutlich höheren Bedarf zu rechnen.
Die EU-Kommission hat bereits angekündigt, säumige Mitgliedsstaaten mit Vertragsverletzungsverfahren zu überziehen. Dies könnte zu empfindlichen Geldstrafen führen, die letztendlich von den österreichischen Steuerzahlern getragen werden müssten. Ein wirksames Beschleunigungsgesetz wäre daher nicht nur klimapolitisch, sondern auch fiskalisch sinnvoll.
Die Behandlung des EABG im Wirtschaftsausschuss ist erst der Beginn des parlamentarischen Verfahrens. Noch haben Regierung und Opposition die Möglichkeit, die kritisierten Punkte aufzugreifen und das Gesetz nachzubessern. Experten warnen jedoch, dass die Zeit drängt: Jedes Jahr Verzögerung beim Ausbau erneuerbarer Energien macht die Klimaziele schwerer erreichbar und die Energieversorgung teurer.
Die Energiebranche beobachtet die weiteren Beratungen daher mit Spannung. Sollte das EABG in der jetzigen Form beschlossen werden, dürfte sich an der schleppenden Geschwindigkeit beim Ausbau erneuerbarer Energien wenig ändern. Für Österreichs Energiewende wäre das ein herber Rückschlag – und für die Verbraucher ein teures Versäumnis.