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Denkmal für polnische Opfer: Baustart ab 2027

Bundesregierung bestätigt Zeitplan — Gestaltungswettbewerb läuft, Preisgericht entscheidet im Dezember 2026

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1. September 2026

Der Deutsche Bundestag beschloss ein Denkmal für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkriegs; Standort: Gelände der früheren Kroll-Oper in Berlin. Baustart ab 2027.

Am 1. September 1939 begann mit dem deutschen Überfall auf Polen der Zweite Weltkrieg. Um an die Millionen Opfer der deutschen Aggression und Besatzung in Polen in den Jahren 1939–1945 zu erinnern, hat der Deutsche Bundestag ein dauerhaftes Denkmal im Zentrum Berlins beschlossen.

Die Bundesregierung teilt mit, dass für dieses Denkmal derzeit ein Gestaltungswettbewerb läuft. Über den Siegerentwurf wird ein Preisgericht im Dezember 2026 beraten; die Errichtung des Denkmals soll ab 2027 starten. Das geplante Denkmal trägt den in der Aussendung genannten Zweck, „für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkriegs und der deutschen Besatzung in Polen 1939–1945“ ein dauerhafter Ort des Gedenkens zu sein.

Denkmal für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkriegs und der deutschen Besatzung 1939–1945

Der Beschluss des Deutschen Bundestages sieht dem Informationsstand zufolge ein dauerhaftes Gedenken an die Menschen vor, die Opfer der deutschen Kriegshandlungen und der Besatzungszeit in Polen wurden. Die Bundesregierung benennt das Vorhaben als Denkmal für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkriegs und der deutschen Besatzung in Polen 1939–1945.

In der offiziellen Mitteilung heißt es, dass mit dem Denkmal an die Millionen Opfer der deutschen Aggression und Besatzung erinnert werden solle. Konkrete Gestaltungs- und Ausstattungsdetails sollen im weiteren Verfahren auf Grundlage des laufenden Gestaltungswettbewerbs festgelegt werden.

Stand des Verfahrens: Gestaltungswettbewerb und Preisgericht

Die Bundesregierung informiert, dass derzeit ein Gestaltungswettbewerb für das Denkmal läuft. Nach der Ausschreibung wird ein Preisgericht entscheiden; dieses Gremium wird im Dezember 2026 über einen Siegerentwurf beraten.

Ein Gestaltungswettbewerb ist das im Zuge von Kunst- und Planungsverfahren übliche Verfahren, um mehrere Entwürfe vergleichend zu bewerten und einen Siegerentwurf zu bestimmen. Die konkrete Zusammensetzung des Preisgerichts oder die Auswahlkriterien werden in der vorliegenden Mitteilung nicht weiter ausgeführt.

Standort: Gelände der früheren Kroll-Oper, unweit von Bundeskanzleramt und Deutschem Bundestag

Als Standort für das Denkmal nennt die Bundesmitteilung das Gelände der früheren Kroll-Oper in Berlin. Dieses Gelände liegt nach Angaben der Aussendung unweit des Bundeskanzleramts und des Deutschen Bundestages.

Der räumliche Bezug zur politischen Mitte Deutschlands wird in der Mitteilung durch die Benennung der nahegelegenen Institutionen Bundeskanzleramt und Deutscher Bundestag hervorgehoben. Konkretere kartografische oder gestalterische Angaben zum Grundstück sind in der vorliegenden Mitteilung nicht enthalten.

Wortlaut und Einordnung der Erklärung von Staatsminister Wolfram Weimer

Anlässlich des Jahrestags des deutschen Überfalls auf Polen am 1. September äußerte Wolfram Weimer, Staatsminister für Kultur und Medien, seine Begründung für das Projekt. In der Aussendung wird Weimer mit den Worten zitiert:

„Der Krieg und die deutsche Besatzung brachten unermessliches Leid über Polen und seine Bevölkerung. Wir gedenken heute der Millionen Menschen, die ermordet, vertrieben und ihrer Heimat beraubt wurden. An die polnischen Opfer der deutschen Aggression zu erinnern, sind wir ihnen und ihren Nachkommen schuldig. Denn nur durch eine lebendige Erinnerung und die konsequente Aufarbeitung der deutschen Verbrechen können wir aus unserer Geschichte lernen und Verantwortung für die Zukunft übernehmen. Deshalb bin ich sehr froh, dass die Errichtung des Denkmals für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkriegs und die Opfer der deutschen Besatzung in Polen 1939 – 1945 ab 2027 startet.“

Die zitierte Erklärung benennt die historische Veranlassung für das Projekt (Überfall und Besatzung 1939–1945), spricht von „Millionen Menschen, die ermordet, vertrieben und ihrer Heimat beraubt wurden“ und verbindet das Gedenken mit dem geplanten Bau des Denkmals ab 2027. Die Mitteilung nennt Staatsminister Weimer als Sprecher der Bundesregierung für Kultur- und Medienangelegenheiten.

Zwischenlösung: Temporärer Gedenkort auf dem Kroll-Oper-Gelände (Juni 2025)

Bereits im Juni 2025 wurde laut Aussendung auf dem Gelände der früheren Kroll-Oper ein temporärer Gedenkort für die Opfer der deutschen Besatzung Polens der Öffentlichkeit übergeben. Die Mitteilung berichtet, dass diese Übergabe in Anwesenheit von Staatsminister Wolfram Weimer stattfand.

Der temporäre Gedenkort wurde demnach vom Deutschen Polen-Institut initiiert. Die heutige Aussendung stellt die temporäre Lösung als vorübergehenden Schritt dar, bis das vom Deutschen Bundestag beschlossene dauerhafte Denkmal realisiert wird.

Begriffe erklärt: Gestaltungswettbewerb, Deutsches Polen-Institut, Deutscher Bundestag, Kroll-Oper und Bundeskanzleramt

Gestaltungswettbewerb: Ein Gestaltungswettbewerb ist ein Verfahren, bei dem mehrere Entwürfe zu einem Bau- oder Kunstprojekt eingereicht und durch ein Preisgericht bewertet werden. Ziel ist es, aus mehreren Vorschlägen einen Siegerentwurf zu ermitteln, der anschließend umgesetzt werden kann.

Deutsches Polen-Institut: Das Deutsche Polen-Institut wird in der Mitteilung als Initiator des temporären Gedenkorts genannt. Die Aussendung nennt das Institut nicht weitergehend, deutet aber seine Rolle in diesem Projekt als Initiator der Zwischenlösung an.

Deutscher Bundestag: Der Deutsche Bundestag ist nach Angaben der Mitteilung der Beschlussgremien, das dauerhafte Denkmal für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkriegs und der deutschen Besatzung in Polen 1939–1945 zu errichten. Der Bundestagsbeschluss ist die formale Grundlage für die Realisierung des Projekts.

Kroll-Oper: Die Kroll-Oper wird in der Mitteilung als Standort des geplanten Denkmals bezeichnet. Die Kroll-Oper ist das Gelände, auf dem bereits im Juni 2025 ein temporärer Gedenkort eröffnet wurde und auf dem das dauerhafte Denkmal entstehen soll.

Bundeskanzleramt: Das Bundeskanzleramt wird in der Mitteilung als nahegelegene Institution zum geplanten Standort genannt und dient in der Aussendung zur räumlichen Einordnung des Denkmals in die politische Mitte Berlins.

Zeitleiste: Wichtige Daten aus der Mitteilung

Die Bundesregierung nennt in der Aussendung mehrere datierbare Meilensteine:

  • 1. September 1939: Beginn des deutschen Überfalls auf Polen, historischer Anlass des Gedenkens;
  • Juni 2025: Übergabe des temporären Gedenkorts auf dem Gelände der früheren Kroll-Oper in Anwesenheit von Staatsminister Wolfram Weimer;
  • Dezember 2026: Das Preisgericht berät über einen Siegerentwurf des laufenden Gestaltungswettbewerbs;
  • ab 2027: Die Errichtung des dauerhaften Denkmals soll beginnen.

Die Mitteilung bleibt bei diesen datierten Punkten und nennt keine weitergehenden Bauphasen, Fertigstellungstermine oder Finanzierungsangaben.

FAQ zum geplanten Denkmal

Wann soll mit dem Bau des Denkmals begonnen werden? Die Bundesregierung nennt in der Aussendung, dass die Errichtung des Denkmals ab 2027 starten soll. Ein konkreter Baustarttag oder separate Bauetappen werden in der Mitteilung nicht angegeben.

Wer hat über das Denkmal entschieden? Nach Angaben der Mitteilung hat der Deutsche Bundestag den Beschluss zum dauerhaften Denkmal gefasst. Die Aussendung nennt den Bundestagsbeschluss als Ausgangspunkt für das Vorhaben.

Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? Laut Aussendung läuft ein Gestaltungswettbewerb; ein Preisgericht wird im Dezember 2026 über einen Siegerentwurf beraten. Weitere Verfahrensschritte werden in der Mitteilung nicht detailliert beschrieben.

Wo genau in Berlin wird das Denkmal entstehen? Als Standort nennt die Mitteilung das Gelände der früheren Kroll-Oper, unweit des Bundeskanzleramts und des Deutschen Bundestages. Genaue Lagepläne oder Grundstücksgrenzen werden in der Aussendung nicht dargestellt.

Gab es bereits eine Zwischenlösung für das Gedenken? Ja: Im Juni 2025 wurde auf dem Kroll-Oper-Gelände ein vom Deutschen Polen-Institut initiierter temporärer Gedenkort der Öffentlichkeit übergeben; die Übergabe erfolgte in Anwesenheit von Staatsminister Wolfram Weimer.

Quellen und Kontakt

Herausgeber der Mitteilung: Deutsche Bundesregierung (Presse- und Informationsamt). Die hier wiedergegebenen Angaben stammen aus der offiziellen Aussendung der Bundesregierung zum Jahrestag des deutschen Überfalls auf Polen.

Für weitere Informationen verweist die Mitteilung auf die Stellungnahmen der Bundesregierung; konkrete Kontaktangaben oder E-Mail-Adressen sind in der vorliegenden Aussendung nicht aufgeführt.

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Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — Original: bundesregierung.de

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