Bund fördert Schloss Mosigkau und Gotisches Haus mit über 3 Mio. €
Wolfram Weimer überreicht symbolische Förderbescheide für Sanierung und Restaurierung
Bund und Land fördern Sanierung des Westlichen Kavalierhauses in Schloss Mosigkau mit 5,1 Mio. € und die Restaurierung des Gotischen Hauses mit 500.000 €.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat bei einem Besuch in Schloss Mosigkau im Gartenreich Dessau-Wörlitz symbolische Bescheide für die Sanierung und Restaurierung wichtiger Kulturbauten übergeben. Gemeinsam mit Rainer Robra, Staatsminister und Minister für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, überreichte Weimer einen symbolischen Förderbescheid über rund 5,1 Millionen Euro für die Sanierung des Westlichen Kavalierhauses des Schlossensembles. Außerdem übergab Weimer einen weiteren symbolischen Bescheid über 500.000 Euro für die Restaurierung des Gotischen Hauses.
Die Zuwendungen stammen zum Teil vom Bund: Für die Sanierung des Westlichen Kavalierhauses stellt der Bund 2,55 Millionen Euro bereit; das Land Sachsen-Anhalt fördert die Maßnahme in gleicher Höhe. Die Mittel für beide Objekte sind Teil eines größeren Förderrahmens, der im Rahmen des Masterplans Bau- und Gartendenkmalpflege ausgewiesen ist.
Förderbescheide für Schloss Mosigkau und das Gotische Haus
Bei dem Termin in Schloss Mosigkau überreichten Staatsminister Wolfram Weimer und Rainer Robra symbolische Förderbescheide. Für das Westliche Kavalierhaus des Schlossensembles wurde ein Bescheid über rund 5,1 Millionen Euro ausgestellt. Der Betrag setzt sich aus 2,55 Millionen Euro des Bundes und 2,55 Millionen Euro des Landes Sachsen-Anhalt zusammen.
Für das Gotische Haus wurde ein gesonderter symbolischer Bescheid über 500.000 Euro überreicht. Nach Angaben aus der Aussendung sollen mit diesen Mitteln die Innenräume instandgesetzt werden, damit sie künftig wieder vollständig für Ausstellungen genutzt werden können.
Was Staatsminister Weimer über Schloss Mosigkau und das Gotische Haus sagte
In der Aussendung zitiert die Bundesregierung Kulturstaatsminister Wolfram Weimer mit einer Würdigung von Schloss Mosigkau: „Schloss Mosigkau ist ein einzigartiger Ort und eines der letzten weitgehend erhaltenen Rokokoensembles Mitteldeutschlands. Hier erleben wir Geschichte zum Anfassen und können in die höfische Kultur des 18. Jahrhunderts eintauchen. Die nahezu vollständig erhaltene barocke Gemäldehängung im Galeriesaal mit Werken flämischer und holländischer Meister macht Schloss Mosigkau zu einem Ort von großer kunst- und kulturgeschichtlicher Bedeutung. Mit der gemeinsamen Förderung leisten Bund und Land einen wichtigen Beitrag zum Erhalt für künftige Generationen.“
Zum Gotischen Haus führt Weimer laut Mitteilung aus: „Bis heute zählt das Gotische Haus zu den bedeutendsten Bauwerken der deutschen Neogotik. Hier taucht man ein in die atmosphärische Welt der Malerei: In den 13 Schauräumen verbergen sich beeindruckende historische Gemälde und kunstvolle Wandoberflächen. Die Restaurierung schafft die Voraussetzungen dafür, dass das Gotische Haus auch künftig als besonderer Ort für Kunst und Kultur erlebbar bleibt.“
Masterplan Bau- und Gartendenkmalpflege und die Mittelverteilung
Die Förderung für das Westliche Kavalierhaus ist laut Aussendung Teil des Masterplans Bau- und Gartendenkmalpflege. Dieser Masterplan schafft nach Angaben von Bund und Land einen langfristigen Rahmen für den Erhalt und die Entwicklung des Gartenreichs Dessau-Wörlitz als UNESCO-Weltkulturerbe.
Für den Masterplan sehen Bund und Land demnach jeweils Mittel in Höhe von 75 Millionen Euro vor. Über einen Zeitraum von zehn Jahren soll die Kulturlandschaft bewahrt, restauriert und weiterentwickelt werden, heißt es in der Mitteilung.
Wofür die Mittel vorgesehen sind
Laut der Pressemitteilung sollen die Mittel für konkrete Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten eingesetzt werden. Für das Westliche Kavalierhaus des Schlossensembles sind die bereitgestellten 5,1 Millionen Euro für die Sanierung vorgesehen, wobei Bund und Land jeweils 2,55 Millionen Euro bereitstellen. Für das Gotische Haus sind 500.000 Euro ausgewiesen; diese Mittel sollen die Instandsetzung der Innenräume finanzieren, damit die Räume künftig wieder vollständig für Ausstellungen genutzt werden können.
Die Zuwendungen wurden symbolisch übergeben; die Mitteilung nennt keine weiteren technischen Details zu Umfang, Zeitplan oder konkrete Maßnahmen, die mit den Mitteln umgesetzt werden sollen.
Begriffe erklärt: Rokokoensemble, barocke Gemäldehängung, Neogotik, Masterplan Bau- und Gartendenkmalpflege, Gartenreich Dessau-Wörlitz
Rokokoensemble: In der Aussendung wird Schloss Mosigkau als eines der letzten weitgehend erhaltenen Rokokoensembles Mitteldeutschlands bezeichnet. Der Begriff bezeichnet demnach Gebäude oder Anlagegruppen, die architektonische und gestalterische Merkmale des Rokoko aufweisen.
Barocke Gemäldehängung: Die Mitteilung hebt die „nahezu vollständig erhaltene barocke Gemäldehängung im Galeriesaal“ hervor. Dies bezeichnet eine historische Art der Präsentation von Gemälden an den Wänden eines Saals, wie sie im Barock üblich war und hier mit Werken flämischer und holländischer Meister verbunden wird.
Neogotik: Das Gotische Haus wird in der Aussendung als „zu den bedeutendsten Bauwerken der deutschen Neogotik“ zählend beschrieben. Neogotik ist eine historische Stilrichtung, die sich in der Architektur am gotischen Vorbild orientiert und in der Mitteilung in Verbindung mit dem Gotischen Haus genannt wird.
Masterplan Bau- und Gartendenkmalpflege: Der Masterplan wird in der Mitteilung als Instrument beschrieben, mit dem Bund und Land einen langfristigen Rahmen für den Erhalt und die Entwicklung des Gartenreichs Dessau-Wörlitz geschaffen haben. Er umfasst laut Meldung Maßnahmen über einen Zeitraum von zehn Jahren.
Gartenreich Dessau-Wörlitz: In der Aussendung ist das Gartenreich Dessau-Wörlitz als die Kulturlandschaft genannt, für deren Erhalt und Entwicklung der Masterplan gilt. Es wird zudem als UNESCO-Weltkulturerbe bezeichnet.
Konkreter Nutzwert der Maßnahmen laut Aussendung
Die in der Mitteilung genannten Mittel sollen die bauliche Substanz und die Nutzbarkeit der historischen Gebäude sichern: Für Schloss Mosigkau ist die Sanierung des Westlichen Kavalierhauses vorgesehen, für das Gotische Haus die Instandsetzung der Innenräume. Im Fall des Gotischen Hauses wird explizit genannt, dass die Räume künftig wieder vollständig für Ausstellungen genutzt werden können.
Die Mitteilung stellt die Zuwendungen in den Kontext eines langfristig angelegten Masterplans, für den Bund und Land jeweils 75 Millionen Euro zur Verfügung stellen und der über zehn Jahre laufen soll. Konkrete Details zu weiteren Maßnahmen oder zum Ablauf werden in der Aussendung nicht genannt.
FAQ zur Förderung von Schloss Mosigkau und dem Gotischen Haus
Wie hoch ist die Gesamtförderung für das Westliche Kavalierhaus von Schloss Mosigkau?
Die Mitteilung nennt einen symbolischen Förderbescheid über rund 5,1 Millionen Euro für die Sanierung des Westlichen Kavalierhauses. Dieser Betrag setzt sich aus 2,55 Millionen Euro des Bundes und 2,55 Millionen Euro des Landes Sachsen-Anhalt zusammen.
Wer hat die Förderbescheide übergeben?
Die symbolischen Bescheide wurden laut Aussendung von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer und Rainer Robra, Staatsminister und Minister für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, überreicht. Der Ort der Übergabe war Schloss Mosigkau im Gartenreich Dessau-Wörlitz.
Wofür sind die 500.000 Euro für das Gotische Haus bestimmt?
Die Mitteilung gibt an, dass die 500.000 Euro für die Restaurierung des Gotischen Hauses vorgesehen sind. Konkret sollen mit den Mitteln die Innenräume instandgesetzt werden, damit sie künftig wieder vollständig für Ausstellungen genutzt werden können.
Was ist der Masterplan Bau- und Gartendenkmalpflege?
In der Aussendung wird der Masterplan als ein Rahmen genannt, mit dem Bund und Land den Erhalt und die Entwicklung des Gartenreichs Dessau-Wörlitz als UNESCO-Weltkulturerbe langfristig planen wollen. Für diesen Masterplan stellen Bund und Land jeweils 75 Millionen Euro bereit.
Über welchen Zeitraum sind die Mittel des Masterplans vorgesehen?
Die Mitteilung nennt einen Zeitraum von zehn Jahren, über den die einmalige Kulturlandschaft laut Aussendung bewahrt, restauriert und weiterentwickelt werden soll.
Quellen und Kontakt
Quelle der Informationen: Deutsche Bundesregierung, Presse- und Informationsamt. In der Aussendung werden weiterführende Informationen zur BKM-Förderung von Kulturbauten genannt („Kulturbauten | Kulturstaatsminister - Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien“), es wird jedoch kein konkreter Link in dieser Zusammenfassung angegeben.
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Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung — Original: bundesregierung.de
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