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Alter Ego Festival in Wels abgesagt – Ticket-Rückerstattung

Absage des geplanten Hip‑Hop‑Festivals am 7. und 8. August 2026; Käufer haben Anspruch auf Erstattung

OTSKI-bearbeitet. Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und nicht redaktionell geprüft.
Aussender: Arbeiterkammer Oberösterreich
3. August 2026

Das als größtes Hip‑Hop‑Festival angekündigte Alter Ego Festival in Wels wurde kurzfristig abgesagt. Käufer können laut Arbeiterkammer Oberösterreich Rückerstattung geltend machen; Kontaktangaben und weitere Schritte sind in der Meldung aufgeführt.

Das als Österreichs größtes Hip‑Hop‑Festival angekündigte Alter Ego Festival auf der Trabrennbahn in Wels, geplant für den 7. und 8. August 2026, ist wenige Tage vor dem Start laut Medienberichten kurzfristig abgesagt worden. Auf der Webseite des Veranstalters finden sich nach Angaben der Arbeiterkammer Oberösterreich bislang keine Hinweise zur Absage; der Ticketverkauf ist dort nicht mehr verfügbar.

Die kurzfristige Absage löste vor allem bei jungen Konzertbesuchern große Enttäuschung aus. In der Aussendung der Arbeiterkammer Oberösterreich werden rechtliche Ansprüche, empfohlene Fristen und Kontaktstellen genannt; zudem listet die Meldung die beim Event genannten Firmen und Adressen auf, sodass Betroffene wissen, an wen sie sich wenden können.

Alter Ego Festival in Wels: Absage, Veranstalter und Ticketvermittler

Das Alter Ego Festival sollte am 7. und 8. August 2026 auf der Trabrennbahn in Wels stattfinden und war in Ankündigungen als Österreichs größtes Hip‑Hop‑Festival bezeichnet worden. Laut der Mitteilung erfolgte die Absage nur wenige Tage vor dem geplanten Beginn und wurde in Medien berichtet. Auf der Webseite des Veranstalters ist die Absage nach Angaben der Arbeiterkammer Oberösterreich noch nicht kommuniziert; der Ticketverkauf ist jedoch nicht mehr verfügbar.

Als Veranstalter nennt die Aussendung die AEF Gmbh mit Sitz Schmidinger‑Straße 6, 4631 Krenglbach. Als Ticketvermittler ist die Tickethead GmbH mit Sitz Mahlerstraße 7/34, 1010 Wien genannt. Angaben zur Ticketerstattung sind nach Aussage der Arbeiterkammer weder auf der Seite des Veranstalters noch auf jener des Ticketvermittlers vorhanden, weshalb sich Betroffene an die in der Aussendung genannten Adressen und Kontaktstellen wenden sollen.

Rechtliche Lage und empfohlenes Vorgehen laut Arbeiterkammer Oberösterreich

Die Arbeiterkammer Oberösterreich stellt in ihrer Aussendung fest, dass durch die Absage jene, die bereits Tickets erworben haben, den Anspruch auf Rückerstattung der Kosten haben. In der Meldung wird empfohlen, sich so schnell wie möglich an den Veranstalter zu wenden und die Erstattung innerhalb von 14 Tagen geltend zu machen.

Kommt der Veranstalter der Rückerstattung nicht nach, nennt die Aussendung die Arbeiterkammer Oberösterreich als Anlaufstelle. Die Meldung weist ferner darauf hin, dass eine Verschiebung des Events auf 2027 von den Konsumenten nicht akzeptiert werden muss. Sollte die Firma nicht mehr über ausreichend Finanzmittel verfügen, um alle verkauften Tickets zu erstatten, bleibt laut Aussendung das Risiko bestehen, dass Betroffene auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Begriffserklärungen: Veranstalter, Ticketvermittler, Rückerstattung, Frist von 14 Tagen, Verschiebung

Veranstalter: In der Aussendung wird die AEF Gmbh (Schmidinger‑Straße 6, 4631 Krenglbach) als Veranstalter genannt. Der Veranstalter ist die Organisation, die das Festival geplant und beworben hat und gegenüber den Käufern in erster Linie für die Durchführung sowie bei Absage für Erstattungen verantwortlich ist. In der Meldung wird der Veranstalter als primärer Ansprechpartner für Rückerstattungsanträge genannt.

Ticketvermittler: Als Ticketvermittler wird in der Meldung die Tickethead GmbH (Mahlerstraße 7/34, 1010 Wien) genannt. Ein Ticketvermittler verkauft oder vermittelt Eintrittskarten; bei Fragen zur Bestellung oder Abwicklung stellen Vermittler üblicherweise Informationen bereit, sofern solche Angaben veröffentlicht werden. Die Aussendung macht jedoch deutlich, dass auf der Webseite des Ticketvermittlers keine Angaben zur Rückerstattung veröffentlicht waren.

Rückerstattung: Die Aussendung stellt klar, dass bei Absage der Anspruch auf Rückerstattung der Kosten besteht. Das bedeutet, dass gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen zurückgefordert werden können, sofern in der Kommunikation des Veranstalters keine andere verbindliche Regelung mitgeteilt wurde. Die Arbeiterkammer nennt die Rückerstattung als zentrales Recht der Ticketkäufer nach Absage des Events.

Frist von 14 Tagen: Die Arbeiterkammer nennt in der Meldung die Empfehlung, die Erstattung innerhalb von 14 Tagen geltend zu machen. Diese Frist wird in der Aussendung als Zeitraum benannt, in dem Konsumenten die Forderung gegenüber dem Veranstalter anmelden sollten. Die Angabe dient in der Meldung als Orientierung dafür, zeitnah zu reagieren, damit Ansprüche deutlich gemacht sind.

Verschiebung: Die Meldung weist darauf hin, dass eine Verschiebung des Events auf 2027 von den Konsumenten nicht akzeptiert werden muss. Ein Angebot des Veranstalters zur Verschiebung ersetzt nach der Aussendung nicht automatisch den Anspruch auf Rückerstattung. Die Aussendung stellt damit klar, dass alternative Angebote seitens des Veranstalters nicht die Rechtslage der Käufer ohne deren Zustimmung verändern.

Was sich durch die Absage für Käufer von Alter Ego-Festival-Tickets ändert

  • Käufer haben laut Aussendung Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Ticketpreises für das abgesagte Ereignis.
  • Die Arbeiterkammer empfiehlt, die Rückerstattung beim Veranstalter geltend zu machen und eine Frist von 14 Tagen zu beachten.
  • Ein Angebot des Veranstalters zur Verschiebung auf 2027 muss von Käufern nicht angenommen werden, so die Meldung.
  • Sollte der Veranstalter nicht über ausreichende Mittel verfügen, nennt die Aussendung als Folge das Risiko, dass Betroffene auf den Kosten sitzen bleiben könnten.

Diese Punkte fassen laut Aussendung die für Ticketkäufer relevanten Änderungen zusammen und zeigen die empfohlenen Schritte nach der Absage. Die Meldung betont mehrfach, dass unmittelbares Handeln seitens der Käufer sinnvoll ist, um ihren Anspruch zu sichern und die Arbeiterkammer bei Bedarf als Unterstützungsstelle zu kontaktieren.

Vorgehen beim Rückerstattungsanspruch

Die Arbeiterkammer empfiehlt in ihrer Aussendung, sich rasch an den Veranstalter zu wenden und die Erstattung innerhalb von 14 Tagen geltend zu machen. In der Meldung werden die Adressen von Veranstalter und Ticketvermittler genannt; explizite Angaben zur Abwicklung der Rückerstattung finden sich nach Angaben der Arbeiterkammer weder auf der Webseite des Veranstalters noch beim Ticketvermittler.

Wenn die Erstattung nicht erfolgt, können sich Geschädigte laut Aussendung an die Arbeiterkammer Oberösterreich wenden. Die Meldung nennt den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer als Anlaufstelle und gibt entsprechende Kontaktdaten an; die Kontaktangaben sind im Abschnitt "Quellen und Kontakt" aufgeführt. Die Aussendung legt nahe, zunächst den Veranstalter anzuschreiben und bei ausbleibender Rückmeldung die Arbeiterkammer zu informieren.

FAQ zur Absage des Alter Ego Festival in Wels

Habe ich Anspruch auf Rückerstattung, wenn das Festival abgesagt wurde?

Ja. Die Arbeiterkammer Oberösterreich schreibt in der Aussendung, dass durch die Absage jene, die bereits Tickets erworben haben, den Anspruch auf Rückerstattung der Kosten haben. Dieser Anspruch wird in der Meldung als rechtlich gegeben dargestellt. Die Aussendung empfiehlt, diesen Anspruch beim Veranstalter geltend zu machen.

An wen muss ich mich wenden, um die Rückerstattung zu beantragen?

Die Aussendung empfiehlt, sich an den Veranstalter AEF Gmbh zu wenden. Als Ticketvermittler wird die Tickethead GmbH genannt; Angaben zur Erstattung finden sich laut Meldung jedoch auf keiner der beiden Webseiten. Die Meldung nennt deshalb beide Firmen mit Adressen, sodass Betroffene wissen, an wen sie sich richten sollten.

Wie lange habe ich Zeit, meine Erstattung geltend zu machen?

Die Arbeiterkammer rät in der Aussendung dazu, die Erstattung innerhalb von 14 Tagen geltend zu machen. Diese Frist wird in der Meldung als Orientierung genannt; die Arbeiterkammer verweist bei ausbleibender Erstattung auf die Möglichkeit, sich an sie zu wenden. Die Aussendung stellt die Frist als sinnvolle Vorgabe dar, um Ansprüche zeitnah anzumelden.

Muss ich eine Verschiebung auf 2027 akzeptieren?

Die Aussendung macht deutlich, dass die Verschiebung auf 2027 nicht akzeptiert werden muss. Konsumenten können demnach auf Rückerstattung bestehen, statt eine Verschiebung anzunehmen, wie es in der Meldung formuliert ist. Die Meldung betont, dass ein Verschiebungsangebot nicht automatisch den Rückerstattungsanspruch aufhebt.

Was kann ich tun, wenn die Firma nicht über ausreichend Finanzmittel verfügt?

Die Meldung weist darauf hin, dass in diesem Fall die größtenteils jungen Konsumenten auf ihren Kosten sitzen bleiben könnten. Als Anlaufstelle nennt die Aussendung die Arbeiterkammer Oberösterreich und verweist auf die Möglichkeit, sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer zu wenden. Die Aussendung nennt diese Situation als mögliches Risiko, ohne weitere rechtliche Details zu ergänzen.

Wo finde ich die Kontaktdaten des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer Oberösterreich?

Die Aussendung listet Kontaktdaten für den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich auf; die entsprechenden Angaben sind im Abschnitt "Quellen und Kontakt" dieses Artikels zusammengefasst. Dort sind Telefonnummern, eine Ansprechpartnerperson und die Website der Arbeiterkammer genannt.

Quellen und Kontakt

Quelle: Mitteilung der Arbeiterkammer Oberösterreich (OTS‑Aussendung).

  • Veranstalter: AEF Gmbh, Schmidinger‑Straße 6, 4631 Krenglbach
  • Ticketvermittler: Tickethead GmbH, Mahlerstraße 7/34, 1010 Wien

Kontakt Arbeiterkammer Oberösterreich: Mag. Dominik Bittendorfer, Telefon: 050/6906-2191, E‑Mail: dominik.bittendorfer[at]akooe.at; Konsumentenschutz: konsumentenschutz[at]akooe.at. Impressum/Website: https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum

KI-bearbeitet. Dieser Beitrag wurde KI-gestützt auf Basis fremder Quellen erstellt und gibt deren Originaltext nicht unverändert wieder. Er wurde vor der Veröffentlichung nicht von einem Menschen geprüft. Für diese Fassung verantwortlich: AdSimple GmbH.

Grundlage: Presseaussendung von Arbeiterkammer Oberösterreich, verbreitet über APA-OTS. Originalfassung: www.ots.at

Der Text wurde gegenüber der Originalaussendung bearbeitet. Die inhaltliche Verantwortung für die Originalfassung liegt beim Aussender, für diese bearbeitete Fassung bei AdSimple GmbH. (C) Copyright APA-Comm GmbH und der jeweilige Aussender.

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