Politik

75.800 Erwachsenenvertretungen in Österreich – 35.000 gerichtlich

VertretungsNetz warnt vor schrittweiser Absenkung menschenrechtlicher Standards

OTSKI-bearbeitet. Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und nicht redaktionell geprüft.
Aussender: VertretungsNetz
19. August 2026

VertretungsNetz zählt Ende 2025 rund 75.800 Personen mit Erwachsenenvertretung, 35.000 gerichtlich bestellt; starke regionale Unterschiede und konkrete Forderungen.

VertretungsNetz berichtet, dass Ende 2025 rund 75.800 Personen in Österreich eine Erwachsenenvertretung hatten, darunter etwa 35.000 gerichtlich bestellte Vertretungen. Nach dem Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes 2018 habe sich die Zahl der gerichtlich bestellten Erwachsenenvertretungen (vormals Sachwalterschaften) von rund 52.700 auf 35.000 verringert; diese Zahl stagniere seit einigen Jahren.

Der Verein, der zu den vier Erwachsenenschutzvereinen zählt, benennt in seiner Aussendung regionale Unterschiede und strukturelle Probleme in der Bestellungspraxis durch Gerichte und spricht zugleich konkrete Forderungen an politische Ebenen aus. VertretungsNetz weist dabei auf fehlende oder abgebauten Unterstützungsangebote hin und warnt vor einer schrittweisen Absenkung menschenrechtlicher Standards.

Zahlen aus dem Jahresbericht von VertretungsNetz

Der im Jahresbericht von VertretungsNetz dokumentierte Gesamtwert von rund 75.800 Erwachsenenvertretungen bezieht alle Formen ein: gerichtliche, selbst gewählte und gesetzliche Vertretungen durch Angehörige. Laut VertretungsNetz sank die Zahl der gerichtlich bestellten Erwachsenenvertretungen nach dem Erwachsenenschutzgesetz 2018 von etwa 52.700 auf rund 35.000, ein Niveau, das seit einigen Jahren besteht.

VertretungsNetz nennt für 2025 konkrete Personenzahlen: Als größter der vier Erwachsenenschutzvereine habe der Verein rund 6.500 Menschen in Form einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung vertreten. Zusätzlich bietet der Verein Beratung, Schulung und die Errichtung bestimmter Vertretungsverhältnisse an und führt im Auftrag des Gerichts das sogenannte "Clearing" durch, also die Erhebung, ob eine gerichtliche Erwachsenenvertretung im Einzelfall notwendig ist oder Alternativen bestehen.

Regionale Unterschiede und Bestellungspraxis der Gerichte

Die Auswertung nach Bundesland im Jahresbericht von VertretungsNetz zeigt große Schwankungen: Pro 100.000 Einwohner habe Salzburg nur 263 gerichtliche Erwachsenenvertretungen, Kärnten 466 und die Steiermark 432. Wien liegt mit 410 im Mittelfeld.

VertretungsNetz nennt zudem Unterschiede in der Auswahl der Personen, die Gerichte als Erwachsenenvertreter bestellen. In Wien bestellten Gerichte in mehr als zwei Drittel der Fälle (71 %) Anwalt oder Notar als Erwachsenenvertreter. In den anderen Bundesländern liege der Anteil laut der Auswertung mit 22-42 % deutlich niedriger.

Die Aussendung verweist auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen, nach deren Ergebnissen einige wenige Anwaltskanzleien, vor allem in Wien, bis zu 400 gerichtliche Erwachsenenvertretungen führen. Außerdem habe die Rechercheplattform Dossier wiederholt grobe Missstände in solchen Vertretungsverhältnissen aufgezeigt.

Beschwerden, Ressourcen und Übernahmequote von VertretungsNetz

VertretungsNetz berichtet, laufend Beschwerden von verzweifelten Betroffenern und Angehöriger über einzelne gerichtliche Erwachsenenvertreter zu erhalten. Nach Angaben des Vereins lauten Vorwürfe etwa, dass Vertreter für Betroffene nicht erreichbar seien, dringende Angelegenheiten nicht erledigt würden und prekäre gesundheitliche oder finanzielle Situationen ignoriert würden. In solchen Fällen könne VertretungsNetz lediglich beraten und an das Gericht verweisen, da der Verein in diesen Verfahren keine Parteistellung habe.

Mit den derzeit verfügbaren Ressourcen könne VertretungsNetz in seinem Zuständigkeitsgebiet nur 24 % der gerichtlichen Vertretungen übernehmen. Für Wien nennt der Verein einen noch niedrigeren Anteil: Nur 16 % der Betroffener hätten dort einen Erwachsenenvertreter von VertretungsNetz. Zum Vergleich führt der Verein an, dass in Vorarlberg der dort tätige Erwachsenenschutzverein des Instituts für Sozialdienste (ifs) fast die Hälfte aller gerichtlichen Vertretungen (46 %) übernehmen könne. VertretungsNetz äußert, dass aufgrund der budgetären Situation in den nächsten Jahren keine bedarfsgerechte Ressourcen-Aufstockung der Vereine zu erwarten sei.

Ziele des Erwachsenenschutzgesetzes nach VertretungsNetz

Martin Marlovits, stv. Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung bei VertretungsNetz, appelliert, die grundlegenden Ziele des Erwachsenenschutzgesetzes nicht aus dem Fokus zu verlieren. In der Aussendung nennt VertretungsNetz zwei Kernpunkte: Erstens sei eine gerichtliche Erwachsenenvertretung ein schmerzlicher Eingriff in die Selbstbestimmung und dürfe nur bestellt werden, wenn es keine Alternative gebe. Zweitens müsse wer eine Erwachsenenvertretung habe bei Entscheidungen über das eigene Leben so weit wie möglich einbezogen werden; Wünsche und Vorstellungen der vertretenen Person seien zu berücksichtigen.

In einer wörtlichen Passage schreibt Marlovits: "Österreich hat mit dem 2. Erwachsenenschutzgesetz ein modernes Vertretungsmodell entwickelt, das auch im internationalen Vergleich Beachtung gefunden hat. Solange die erforderlichen Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen jedoch nicht zur Verfügung gestellt werden, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht, kann auch das beste Gesetz nicht wirken. Zusätzlich gilt es nun zu verhindern, dass menschenrechtliche Standards schrittweise wieder abgesenkt werden".

Änderungen 2025 und gerichtliche Praxis

VertretungsNetz dokumentiert Änderungen im Jahr 2025: Aus budgetären Gründen sei das obligatorische Clearing durch die Erwachsenenschutzvereine bereits abgeschafft worden, wenn für eine Person erneut eine gerichtliche Erwachsenenvertretung bestellt werden solle. Außerdem hätten manche Gerichte bestehende gerichtliche Erwachsenenvertretungen ohne nähere Prüfung von drei auf fünf Jahre verlängert.

Gegen automatische Verlängerungen hat VertretungsNetz im Namen von vertretenen Personen mehrfach Rechtsmittel erhoben; der Oberste Gerichtshof (OGH) habe kürzlich die Rechtsansicht des Vereins bestätigt, so die Aussendung.

Persönlicher Kontakt als zentrales Element

VertretungsNetz lehnt Konzepte ab, nach denen Erwachsenenvertreter den persönlichen Kontakt an Betreuungsfirmen auslagern können, um viele Vertretungen gleichzeitig zu führen. Marlovits betont in der Aussendung: "Als Erwachsenenvertreter:in trägt man große Verantwortung. Ist die vertretene Person nicht entscheidungsfähig, müssen Entscheidungen stellvertretend in ihrem Sinn und nach ihrem (mutmaßlichen) Willen getroffen werden. Das setzt einen regelmäßigen persönlichen Kontakt voraus. Nur wer die vertretene Person gut kennt, kann ihre Selbstbestimmung wahren und sie qualitätsvoll vertreten."

In diesem Zusammenhang appelliert VertretungsNetz, mehr in Prävention zu investieren, um Personen in jeder Lebenslage ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Genannt werden in der Aussendung beispielhaft barrierefreie Behörden- und Bankenwege, eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sowie der Ausbau von persönlicher Assistenz und niederschwelligen Unterstützungsangeboten wie der Community Nurses. Die UN-Behindertenrechtskonvention werde dabei als bindend für Bund, Länder und Gemeinden genannt, unabhängig vom Budgettopf.

Begriffe erklärt: Erwachsenenschutzgesetz, Clearing und gerichtliche Erwachsenenvertretung

Erwachsenenschutzgesetz (2. Erwachsenenschutzgesetz)

Das Erwachsenenschutzgesetz, auf das VertretungsNetz sich bezieht, trat in der hier genannten Form 2018 in Kraft und änderte die Praxis der Bestellung gerichtlich bestellter Erwachsenenvertretungen gegenüber früheren Sachwalterschaften. VertretungsNetz bezeichnet das mit dem Gesetz entwickelte Modell als "modern" und verweist auf seine Bedeutung in rechtlichen Diskussionen.

Gerichtliche Erwachsenenvertretung

Als gerichtliche Erwachsenenvertretung beschreibt die Aussendung Vertretungsverhältnisse, die durch eine gerichtliche Bestellung entstehen. VertretungsNetz stellt die Zahl der gerichtlich bestellten Erwachsenenvertretungen mit rund 35.000 dar und hebt hervor, dass diese Bestellung als einschneidender Eingriff in die Selbstbestimmung zu sehen ist.

Clearing

Als "Clearing" bezeichnet VertretungsNetz die im Auftrag des Gerichts durchgeführte Erhebung, ob im Einzelfall eine gerichtliche Erwachsenenvertretung wirklich notwendig ist oder ob Alternativen bestehen. Das Clearing wurde laut Aussendung 2025 aus budgetären Gründen bei Wiederbestellungen abgeschafft.

Erwachsenenschutzvereine und Zuständigkeitsquoten

VertretungsNetz nennt sich einen von vier Erwachsenenschutzvereinen und weist aus, als größter Verein 2025 rund 6.500 Menschen gerichtlich vertreten zu haben. Der Verein nennt zudem Übernahmequoten: 24 % der gerichtlichen Vertretungen in seinem Zuständigkeitsgebiet und 16 % in Wien; in Vorarlberg führt das ifs nahezu 46 %.

Welche konkreten Maßnahmen nennt VertretungsNetz?

  • Erhalt und Stärkung des Clearing als Prüfung, ob gerichtliche Vertretungen nötig sind (die Abschaffung bei Wiederbestellungen 2025 wird kritisiert).
  • Vermeidung automatischer Verlängerungen gerichtlicher Vertreterzeiten ohne nähere Prüfung (VertretungsNetz hat gegen solche Verlängerungen Rechtsmittel erhoben).
  • Förderung von präventiven Unterstützungsangeboten: barrierefreie Behörden- und Bankenwege, bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung, Ausbau persönlicher Assistenz und niedrigschwelliger Angebote wie Community Nurses.
  • Ablehnung von Konzepten, die persönlichen Kontakt systematisch an Dritte auslagern und damit die Vertretungsqualität gefährden könnten.

FAQ zur Darstellung von VertretungsNetz

Wie viele Personen hatten Ende 2025 eine Erwachsenenvertretung?

Laut VertretungsNetz hatten Ende 2025 rund 75.800 Personen in Österreich eine Erwachsenenvertretung. Diese Zahl umfasst gerichtliche, selbst gewählte und gesetzliche Vertretungen durch Angehöriger.

Wie viele gerichtliche Erwachsenenvertretungen gibt es?

Die Aussendung nennt rund 35.000 gerichtlich bestellte Erwachsenenvertretungen. Nach dem Erwachsenenschutzgesetz 2018 sei die Zahl der gerichtlich bestellten Vertretungen zuvor von etwa 52.700 auf rund 35.000 zurückgegangen und seither auf diesem Niveau stagniert.

Warum spricht VertretungsNetz von regionalen Unterschieden?

VertretungsNetz weist auf deutliche Unterschiede nach Bundesland hin: Pro 100.000 Einwohner nennt der Verein für Salzburg den Wert 263, für Kärnten 466, für die Steiermark 432 und für Wien 410. Zudem differiert laut Bericht die Praxis, welche Person Gerichte als Erwachsenenvertreter bestellen; in Wien werden häufiger Anwalt oder Notar bestellt als in anderen Bundesländern.

Kann VertretungsNetz alle gerichtlichen Vertretungen übernehmen?

Der Verein gibt an, mit den derzeitigen Ressourcen nur 24 % der gerichtlichen Vertretungen in seinem Zuständigkeitsgebiet übernehmen zu können. In Wien liege die Übernahmequote bei 16 %, in Vorarlberg könne das ifs fast 46 % der gerichtlichen Vertretungen führen. VertretungsNetz nennt begrenzte Budgetressourcen als Grund, weshalb eine bedarfsgerechte Aufstockung nicht zu erwarten sei.

Welche Änderungen 2025 nennt VertretungsNetz?

VertretungsNetz berichtet, dass 2025 das obligatorische Clearing durch die Erwachsenenschutzvereine bei erneuten Bestellungen aus budgetären Gründen abgeschafft wurde und dass manche Gerichte bestehende gerichtliche Erwachsenenvertretungen ohne nähere Prüfung von drei auf fünf Jahre verlängerten. Der Verein hat gegen automatische Verlängerungen Rechtsmittel erhoben; der OGH habe die Rechtsansicht des Vereins jüngst bestätigt.

Welche Forderungen stellt VertretungsNetz?

VertretungsNetz appelliert, die grundlegenden Ziele des Erwachsenenschutzgesetzes nicht aus dem Fokus zu verlieren und menschenrechtliche Standards nicht schrittweise abzusenken. Der Verein nennt Investitionen in Prävention und Unterstützungsangebote sowie den Erhalt persönlicher Kontakte zwischen Vertreter und vertretenen Person als zentrale Forderungen.

Quellen und Kontakt

Quelle: Jahresbericht VertretungsNetz – Erwachsenenvertretung (Jahresbericht). Siehe: Jahresbericht VertretungsNetz - Erwachsenenvertretung

Kontakt: VertretungsNetz, Öffentlichkeitsarbeit, Mag.a Karina Lokosek, BA; Telefon: 0676 833 08 8173; E-Mail: karina.lokosek [at] vertretungsnetz.at; Website: https://vertretungsnetz.at

KI-bearbeitet. Dieser Beitrag wurde KI-gestützt auf Basis fremder Quellen erstellt und gibt deren Originaltext nicht unverändert wieder. Er wurde vor der Veröffentlichung nicht von einem Menschen geprüft. Für diese Fassung verantwortlich: AdSimple GmbH.

Grundlage: Presseaussendung von VertretungsNetz, verbreitet über APA-OTS. Originalfassung: www.ots.at

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