Wirtschaft

400 Menschen protestieren gegen Tierquälerei in Traismauer

Spontaner VGT-Protest vor aufgedecktem Mastbetrieb in St. Pölten-Land – Forderungen nach klaren Kontrollen und Konsequenzen

OTSKI-bearbeitet. Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und nicht redaktionell geprüft.
Aussender: VGT – VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
28. August 2026

Rund 400 Personen folgten am 27.08.2026 dem Aufruf des VGT in Traismauer. Anlass ist ein seit Jahren in Kritik stehender Mastbetrieb mit laufenden Verfahren und einem Tierhaltungsverbot.

Am Donnerstagnachmittag, dem 27.08.2026, versammelten sich laut Angaben des VGT etwa 400 Menschen zu einem spontanen, friedlichen Protest vor einem aufgedeckten Mastbetrieb im Bezirk St. Pölten-Land. Der Demozug startete an der Kremser Straße und zog durch das Traismaurer Siedlungsgebiet bis zum Betrieb, wo die Aktion als Mahnwache mit Ansprachen endete.

Der Betrieb steht nach wiederholten Aufdeckungen von Tierquälerei seit mindestens 2013 massiv in der Kritik. Gegen den Betreiber gilt seit 2023 ein Tierhaltungsverbot; gegen seine Frau, die den Betrieb derzeit führt, läuft laut Aussendung ebenfalls ein Verfahren in Bezug auf ein Tierhaltungsverbot.

Protest vor dem aufgedeckten Mastbetrieb in Traismauer

Die Veranstalter beschrieben den Aufruf als spontan. Auf Schildern und Plakaten war unter anderem die Frage "Kontrolliert, dokumentiert, ignoriert?" zu lesen. Viele Schilder richteten sich an die zuständigen Behörden und forderten Verantwortung.

Der VGT-Campaigner David Richter ordnete die Empörung der Teilnehmer ein: „Es ist nicht nachzuvollziehen, was noch passieren muss, damit die Behörden endlich durchgreifen können. Dieser Fall zeigt wie kein anderer auf, wo die größten Schwächen im behördlichen und rechtlichen System zum Schutz der Tiere sind.“ Ein kurzes Video vom Protest stellt der VGT auf YouTube bereit.

„Kontrolliert, dokumentiert, ignoriert?“ – Forderungen und Beobachtungen des VGT

Der Protest diente nach Angaben des VGT als friedliche Mahnwache und Plattform für Ansprachen. In der Mitteilung betonte der Verein, dass die dokumentierten Fälle von Gewalt und Missachtung von Tierhaltungsbestimmungen besonders erschreckend seien. Richter verwies konkret auf dokumentierte Szenen, in denen die derzeitige Betreiberin zwei Ziegen mit einer Mistgabel gegen den Kopf schlug, und nannte dies als ein Beispiel dafür, dass behördliche Kontrollen solche Handlungen kaum wahrnehmen könnten.

Der VGT verweist zudem auf eine neu gestartete Petition und appelliert an die Verantwortlichen, die öffentliche Empörung ernstzunehmen.

Seit VGT-Anzeige am 24.08. keine erneute behördliche Kontrolle

Nach Angaben des VGT wurde am Montag, 24.08., eine Anzeige gestellt; seither sei dem Verein zufolge noch keine erneute behördliche Kontrolle in dem Betrieb erfolgt. Die Landesrätin Susanne Rosenkranz hatte laut Aussendung erklärt, die Aufdeckungsbilder entsprächen nicht den aktuellen Zuständen. Der VGT stellt in Frage, auf welche Grundlagen sich diese Aussage stütze: Laut Mitteilung beruht die Aussage der Landesrätin offenbar auf der letzten Kontrolle vom 12.08.2026 und nicht auf einer Kontrolle in der Woche der VGT-Anzeige.

David Richter sagte dazu: „Die Bilder, die der VGT bekommen hat, stammen aus der zweiten August-Woche, also nur wenige Tage vor der behördlichen Kontrolle, in der ebenfalls Missstände festgestellt wurden. Wenn nun von unterschiedlichen Zuständen im Betrieb die Rede ist, dann zeigt das nur, wie schnell sich hier die Lage für die Tiere ändern kann. Wie es momentan, Ende August (!), im Betrieb aussieht, kann die Behörde ohne Kontrolle überhaupt nicht wissen!“

Übertretungen, Kontrollen und rechtliche Mittel

Die Landesveterinärdirektion hatte nach Angaben des VGT bereits am Tag nach der Aufdeckung erklärt, die „rechtlichen Mittel ausgeschöpft“ zu haben. Der VGT äußerte dagegen Zweifel und führte an, dass Tierschutz-Experten des Vereins wöchentlich Meldungen aus der Bevölkerung erhalten und daher nicht überzeugt seien, dass Möglichkeiten ausgeschöpft seien.

Richter kritisierte in diesem Zusammenhang, dass bei Übertretungen in der landwirtschaftlichen Tierhaltung häufig lediglich Nachbesserungsaufträge ergehen, statt Verfahren nach dem Tierschutzgesetz oder Strafen. In der Aussendung zitiert der VGT außerdem eine Aussage der Landesrätin Rosenkranz, nach der die Tiermast in den letzten vier Jahren 30-mal kontrolliert worden sei. Der VGT stellt die Frage, wie oft bei diesen Kontrollen Übertretungen festgestellt wurden und welche Konsequenzen daraus gezogen worden seien.

Begriffe rund um Tierhaltungsverbote und Kontrollen erklärt

Tierhaltungsverbot

Im Text wird ein Tierhaltungsverbot als Maßnahme genannt, die gegen eine konkrete Person verhängt worden ist (gegen den Betreiber seit 2023). Ein Tierhaltungsverbot bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die betroffene Person rechtlich darin eingeschränkt ist, bestimmte Tätigkeiten mit Tieren auszuüben; der Betrieb wird laut Mitteilung derzeit von der Ehepartnerin geführt, gegen die ebenfalls ein Verfahren läuft.

Behördliche Kontrolle

Behördliche Kontrollen sind Inspektionen durch zuständige Stellen. Laut VGT können auch unangekündigte Kontrollen nur das ahnden, was zum Zeitpunkt der Kontrolle unmittelbar wahrgenommen wird. Der VGT kritisiert, dass Betroffene bei Ankunft der Kontrollorgane den Stall verlassen könnten, wodurch Missachtungen schwer zu beweisen seien.

Landesveterinärdirektion

Die Landesveterinärdirektion wird in der Aussendung als Behörde genannt, die erklärt haben soll, die rechtlichen Mittel seien ausgeschöpft. In dem Kontext ist die Landesveterinärdirektion die regionale behördliche Instanz, die für Kontrollen und Maßnahmen im Veterinärbereich zuständig ist.

Tierschutzgesetz

Das Tierschutzgesetz wird im Artikel als rechtlicher Rahmen erwähnt, nach dem Verfahren geführt oder Strafen verhängt werden könnten. Der VGT kritisiert, dass in vielen Fällen statt strengeren Sanktionen lediglich Nachbesserungsaufträge ausgesprochen würden.

Mastbetrieb

Der Ausdruck Mastbetrieb bezeichnet hier den konkreten landwirtschaftlichen Betrieb, der Gegenstand der öffentlichen Debatte ist. Der Betrieb wurde laut VGT mehrfach aufgrund von Tierquäl-Aufdeckungen beschrieben und dokumentiert; die Aussendung verweist auf eine Detailseite mit weiterführenden Informationen.

Was der VGT konkret nennt

Laut Aussendung kritisiert der VGT die fehlenden oder unzureichenden behördlichen Kontrollen nach einer Anzeige vom 24.08.2026 und verweist auf dokumentierte Vorfälle im Betrieb. Der Verein fordert, dass Übertretungen des Tierschutzrechts Folgen haben müssen, und hat eine Petition gestartet, auf die in der Mitteilung verlinkt wird.

Gleichzeitig stellt der VGT Fragen zur bisherigen Kontrollhäufigkeit und den ergriffenen Maßnahmen, etwa in Bezug auf die laut Landesrätin 30 Kontrollen der Tiermast in den vergangenen vier Jahren.

FAQ zum Fall in Traismauer

Wer hat zum Protest aufgerufen und wie viele folgten dem Aufruf?

Der Aufruf erfolgte nach Angaben der Mitteilung durch den VGT – VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN. Rund 400 Menschen folgten dem spontanen Aufruf und nahmen laut Aussendung am Donnerstagnachmittag, 27.08.2026, teil.

Was ist dem Betrieb vorgeworfen worden?

In der Aussendung heißt es, der Betrieb stehe seit mindestens 2013 nach wiederholten Aufdeckungen von Tierquälerei massiv in der Kritik. Dokumentiert worden seien unter anderem Misshandlungen, die vom VGT als brutaler Umgang beschrieben werden.

Gibt es ein Tierhaltungsverbot gegen Verantwortliche?

Ja. Gegen den Betreiber gilt laut Mitteilung seit 2023 ein Tierhaltungsverbot. Gegen seine Frau, die den Betrieb derzeit führt, laufe dem VGT zufolge ebenfalls ein Verfahren bezüglich eines Tierhaltungsverbots.

Wurden Kontrollen durchgeführt, und was kritisiert der VGT?

Die Landesrätin Susanne Rosenkranz nannte laut Aussendung, die Aufdeckungsbilder entsprächen nicht den aktuellen Zuständen; die zuletzt erwähnte behördliche Kontrolle fand der Mitteilung zufolge am 12.08.2026 statt. Der VGT gibt an, seit seiner Anzeige am 24.08. noch keine erneute Kontrolle festgestellt zu haben und kritisiert, dass die Behörde somit nicht wissen könne, wie der Zustand Ende August wirklich sei.

Welche Schritte fordert der VGT?

Der VGT verlangt in der Mitteilung, dass Übertretungen des Tierschutzrechts konsequent verfolgt werden. Der Verein spricht sich gegen lediglich nachgebessernde Maßnahmen aus und verweist auf die gestartete Petition, die in der Aussendung verlinkt ist.

Wo findet man weitere Materialien und Kontakte?

Die Aussendung verweist auf Pressefotos vom Betrieb und vom Protest sowie auf ein kurzes Video vom Protest, das der VGT auf YouTube bereitstellt. Ansprechpartner in der Aussendung ist David Richter vom VGT; Kontaktdaten sind im Quellen- und Kontaktabschnitt aufgeführt.

Quellen und Kontakt

Quellen laut Originalmitteilung und bereitgestellte Links: Petition des VGT: https://vgt.at/de/petitionen/behoerdenversagen; Video vom Protest: https://youtube.com/shorts/kX9v9oOcchs; ORF-Bericht zitiert in der Aussendung: https://noe.orf.at/stories/3368543/. Pressefotos vom Betrieb: https://cloud.vgt.at/s/rxP2B6d9TZRsaBx; Fotos vom Protest: https://cloud.vgt.at/s/3CzK8E8JMyGjSbA.

Kontakt laut Aussendung: VGT – VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, David Richter, Telefon: 00436765852629, E-Mail: medien [at] vgt.at, Website: https://vgt.at/.

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Grundlage: Presseaussendung von VGT – VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, verbreitet über APA-OTS. Originalfassung: www.ots.at

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