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Abschiebung nach Afghanistan: Nächster Straftäter am 31.8.2026

Bundesministerium für Inneres meldet Rekordzahl an Abschiebungen und nennt Minuszuwanderung als Ziel

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Aussender: Bundesministerium für Inneres
1. September 2026

Am 31. August 2026 wurde ein 26-jähriger Afghane von Wien über Istanbul nach Kabul abgeschoben. Das Innenministerium berichtet von mehr als 8.800 Abreisen in den ersten sieben Monaten 2026.

Am 31. August 2026 wurde nach Angaben des Bundesministeriums für Inneres ein weiterer straffälliger Afghane aus Österreich abgeschoben. Die Abschiebung erfolgte von Wien über Istanbul nach Kabul und wurde laut Mitteilung durchgehend begleitet und überwacht.

Die Aussendung betont, dass Österreich gemeinsam mit Deutschland das erste europäische Land sei, das wieder direkt nach Syrien und Afghanistan abschiebe. In der Bekanntgabe des Innenministeriums wird die Maßnahme als deutliches Signal beschrieben: Wer in Österreich straffällig werde oder kein Bleiberecht habe, müsse Österreich verlassen.

Abschiebung am 31. August 2026 von Wien über Istanbul nach Kabul

Der in der Mitteilung genannte Abgeschobene ist 26 Jahre alt. Das Innenministerium führt aus, dass er in Österreich dreimal straffällig geworden sei und Haftstrafen im Gesamtausmaß von über zweieinhalb Jahren wegen schwerer Eigentums- und Suchtgiftdelikte verbüßt habe. Im Register des Mannes seien zudem zwanzig kriminalpolizeiliche Vormerkungen verzeichnet worden, und während der Haft habe es strafrechtlich relevante Zwischenfälle mit einem Mithäftling gegeben.

Nach den Angaben stammt die Grundlage für die Rückführung aus Identifizierungen, die bereits im September 2025 erfolgt seien: Der Abgeschobene sei eine jener Personen, die im September 2025 von einer Delegation der afghanischen Verwaltung in Wien als afghanischer Staatsangehöriger identifiziert und bestätigt worden waren. Diese Identifizierungstermine bilden laut Mitteilung die Grundlage dafür, dass Rückführungen direkt nach Afghanistan wieder möglich sind.

Zahlen zu Abschiebungen in den ersten sieben Monaten 2026

Das Innenministerium nennt für die ersten sieben Monate des Jahres 2026 mehr als 8.800 illegal Aufhältige, die Österreich verlassen mussten. Das entspreche mehr als 41 Personen pro Tag; darunter seien nach Angaben des Ministeriums etwa zehn Straftäter pro Tag gewesen.

Die Aussendung bezeichnet diese Zahl als „absoluten Rekordwert bei den Abschiebungen, die jemals aus Österreich stattgefunden haben“ und führt sie auf eine „harte und konsequente Asylpolitik“ zurück. Weiters heißt es, mehr als die Hälfte der 8.800 Personen sei zwangsweise abgeschoben worden; von diesen seien 48 Prozent verurteilte Straftäter. Die übrigen Personen hätten Österreich wegen eines fehlenden Bleiberechts verlassen, wobei eine eigenständige Ausreise einer zwangsweisen Abschiebung vorangegangen sei.

Identifizierung afghanischer Staatsangehöriger im September 2025

Die Mitteilung verweist auf Identifizierungstermine im September 2025, bei denen eine Delegation der afghanischen Verwaltung Personen in Wien als afghanische Staatsangehörige bestätigt habe. Laut Innenministerium bilden diese Termine die Basis dafür, dass Rückführungen direkt nach Afghanistan wieder möglich seien. Konkrete Details zu den Identifizierungsverfahren nennt die Aussendung nicht über diese Feststellung hinaus.

Wie das Innenministerium die Zahlen und Ziele beschreibt

In der Mitteilung wird zudem ausgeführt, dass mehr als die Hälfte der Namensgruppe zwangsweise abgeschoben worden sei und dass 48 Prozent der zwangsweise Abgeschobenen verurteilte Straftäter gewesen seien. Die eigenständige Ausreise werde weiterhin als prioritäre Variante bezeichnet, weil sie nach Aussage des Ministeriums die mit Abstand kostengünstigste Möglichkeit sei.

Zur Situation der Asylanträge und der Unterbringung weist die Aussendung darauf hin, dass es in Österreich so wenige neue Asylanträge gebe wie seit zehn Jahren nicht mehr. Außerdem sei die Anzahl der Asylwerber in der Grundversorgung mit aktuell 5.100 Personen so gering wie zuletzt vor 20 Jahren. Als Ziel nennt das Innenministerium, „die Minuszuwanderung nachhaltig abzusichern: Es müssen kontinuierlich mehr Personen ohne Bleiberecht Österreich verlassen, als neue Asylanträge gestellt werden.“

Begriffe rund um Abschiebung, Zwangsabschiebung, Asylwerber, Grundversorgung und Minuszuwanderung erklärt

Abschiebung: In der Aussendung wird der Begriff im Zusammenhang mit konkreten Rückführungen nach Afghanistan und Syrien verwendet. Abschiebungen werden dort sowohl als zwangsweise Maßnahmen als auch im Gegensatz zu eigenständigen Ausreisen dargestellt.

Zwangsweise Abschiebung: Die Mitteilung unterscheidet ausdrücklich zwischen zwangsweisen Abschiebungen und eigenständigen Ausreisen. Mehr als die Hälfte der 8.800 genannten Abreisen wird als zwangsweise abgeschoben beschrieben.

Asylwerber: Die Aussendung nennt die Zahl der Asylwerber in der Grundversorgung und verweist darauf, dass die Zahl neuer Asylanträge in Österreich deutlich zurückgegangen sei. Der Begriff Asylwerber wird im Text in diesem statistischen Zusammenhang verwendet.

Grundversorgung: Im Ministeriumstext wird die Anzahl der Asylwerber in der Grundversorgung mit aktuell 5.100 Personen beziffert. Weitere Details zur Grundversorgung selbst nennt die Mitteilung nicht; der Begriff wird hier als Status bezeichnet, in dem Asylwerber versorgt werden.

Minuszuwanderung: Dieses Wort steht in der Aussendung als erklärtes Ziel der Politik. Das Innenministerium formuliert, dass Minuszuwanderung „nachhaltig abzusichern“ sei und dass mehr Personen ohne Bleiberecht das Land verlassen müssten, als neue Asylanträge gestellt würden.

Was das Innenministerium konkret nennt

Die Aussendung fasst die Maßnahmen und Zahlen als Ergebnis einer „harten und konsequenten Asylpolitik“ zusammen und bezeichnet Österreich als „europäischer Vorreiter“ bei direkten Rückführungen nach Syrien und Afghanistan. Zur Begründung der konkreten Einzelfälle liefert das Ministerium Angaben zu Vorstrafen, Haftstrafen und kriminalpolizeilichen Vormerkungen der betroffenen Person sowie zu den Identifizierungen durch eine afghanische Delegation 2025.

Zum Abschluss der Mitteilung zitiert das Ministerium Innenminister Gerhard Karner wörtlich:

"Abschiebungen sind harte polizeiliche Arbeit. Dieser harte, aber gerechte Weg wird konsequent fortgesetzt, um die Minuszuwanderung abzusichern. Denn es ist absolut notwendig, dass wir Herr im eigenen Haus sind", sagte Innenminister Gerhard Karner.

Konkrete Zahlen auf einen Blick

  • Datum der Abschiebung des genannten Falles: 31. August 2026
  • Reiseziel/Route: Wien über Istanbul nach Kabul
  • Alter der beschriebenen Person: 26 Jahre
  • Strafregister laut Mitteilung: dreimal straffällig, über zweieinhalb Jahre Haft, zwanzig kriminalpolizeiliche Vormerkungen
  • Zeitraum mit genannten Gesamtzahlen: erste sieben Monate 2026 – mehr als 8.800 Personen
  • Asylwerber in Grundversorgung: aktuell 5.100 Personen (laut Mitteilung)

FAQ zur Abschiebung und zu den genannten Zahlen

Wer wurde am 31. August 2026 abgeschoben?

Die Aussendung nennt einen 26-jährigen Afghanen, der laut Mitteilung in Österreich dreimal straffällig geworden sei und Haftstrafen im Gesamtausmaß von über zweieinhalb Jahren wegen schwerer Eigentums- und Suchtgiftdelikte verbüßt habe. Sein Register weise zwanzig kriminalpolizeiliche Vormerkungen auf, und es habe strafrechtlich relevante Zwischenfälle mit einem Mithäftling gegeben.

Welche Route wurde für die Abschiebung genannt?

Die Mitteilung gibt an, dass die Abschiebung von Wien über Istanbul nach Kabul erfolgt sei und durchgehend begleitet und überwacht worden sei. Weitergehende operative Details werden in der Aussendung nicht genannt.

Wie viele Personen mussten Österreich in den ersten sieben Monaten 2026 verlassen?

Das Innenministerium nennt mehr als 8.800 illegal Aufhältige, die Österreich in diesem Zeitraum verlassen mussten. Dies entspricht nach der Darstellung des Ministeriums mehr als 41 Personen pro Tag.

Wie hoch ist der Anteil verurteilter Straftäter unter den zwangsweise Abgeschobenen?

Nach Angaben in der Aussendung waren unter den zwangsweise Abgeschobenen 48 Prozent verurteilte Straftäter. Die Mitteilung stellt diese Zahl im Kontext der insgesamt mehr als 8.800 Abreisen dar.

Was bedeutet "Identifizierungstermine" im Zusammenhang mit Afghanistan?

Die Pressemitteilung verweist ausdrücklich auf Identifizierungstermine im September 2025, bei denen eine Delegation der afghanischen Verwaltung Personen in Wien als afghanische Staatsangehörige identifiziert und bestätigt habe. Laut Mitteilung seien diese Termine die Grundlage dafür, dass Rückführungen direkt nach Afghanistan wieder möglich seien.

Wer hat das Innenministerium zitiert und welche Aussage wurde verwendet?

In der Aussendung wird Innenminister Gerhard Karner zitiert: "Abschiebungen sind harte polizeiliche Arbeit. Dieser harte, aber gerechte Weg wird konsequent fortgesetzt, um die Minuszuwanderung abzusichern. Denn es ist absolut notwendig, dass wir Herr im eigenen Haus sind".

Quellen und Kontakt

Quelle: Bundesministerium für Inneres (Aussendung). Für Medienanfragen nennt das Ministerium die Abteilung I/C/10 - Öffentlichkeitsarbeit und den Ressortsprecher des Bundesministeriums für Inneres. Telefon: +43 (0) 1-531 26 - 90 15 62. E-Mail: bmi-ressortsprecher [at] bmi.gv.at. Website: https://www.bmi.gv.at.

KI-bearbeitet. Dieser Beitrag wurde KI-gestützt auf Basis fremder Quellen erstellt und gibt deren Originaltext nicht unverändert wieder. Er wurde vor der Veröffentlichung nicht von einem Menschen geprüft. Für diese Fassung verantwortlich: AdSimple GmbH.

Grundlage: Presseaussendung von Bundesministerium für Inneres, verbreitet über APA-OTS. Originalfassung: www.ots.at

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