Ingolstadt

Ob erhöhte Geschwindigkeit, schlechte Wetterverhältnisse oder Unachtsamkeit: Ein Autounfall kann schnell passieren. Wenn der Unfall mit einem Firmenwagen geschieht, sind viele Autofahrer überfordert und im Unklaren darüber, wer haftbar ist, wer den Schaden bezahlt und welche Konsequenzen möglicherweise drohen. Die erfahrenen Gutachter von Gutachterix Ingolstadt klären auf, was nach einem Unfall mit dem Dienstwagen passiert und wer für die Kollision zur Verantwortung gezogen wird.

Haftung bei Unfall mit Dienstwagen ist abhängig von der Fahrlässigkeit

„Wer für den Autounfall mit dem Firmenwagen haftbar gemacht wird, hängt vom Grad der Fahrlässigkeit ab“, so die Sachverständigen von Gutachterix Ingolstadt. Während bei einer leichten Fahrlässigkeit der Arbeitgeber haftet, müssen Autofahrer bei einer mittleren Fahrlässigkeit wie beispielsweise einer Geschwindigkeitsüberschreitung anteilig für den Schaden bezahlen. Noch extremer verhält es sich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz: In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht mehr in der Verantwortung und der Unfallfahrer muss den Schaden vollumfänglich tragen. Eine Ausnahme gibt es – wenn die Schadenssumme deutlich über dem Arbeitseinkommen liegt, beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten.

Gutachter ermittelt Schadenhöhe am Firmenwagen

Wie hoch der entstandene Schaden am Firmenwagen ist, wird durch einen Gutachter ermittelt. Die Sachverständigen von Gutachterix Ingolstadt nehmen eine umfassende Fahrzeugbegutachtung vor und bewerten den Unfallschaden in einem neutralen und unabhängigen Schadengutachten. Durch moderne Analyseverfahren stellen die Fachexperten neben äußerlichen Unfallschäden auch verdeckte Schäden und technische Defekte am Mietwagen fest. Die Kfz-Gutachter raten dazu, einen objektiven Sachverständigen zu beauftragen, um die finanziellen Interessen des Unfallbeteiligten zu wahren.

Aufpassen bei Unfall mit Dienstauto auf privatem Wege

Wer sein Dienstauto für eine Privatfahrt nutzt und auf diesem Weg in einen Unfall verwickelt wird, muss hier möglicherweise die Haftung tragen. Wenn eine private Fahrt mit dem Firmenwagen seitens des Arbeitgebers untersagt wurde, ist der Autofahrer vollständig haftbar und muss unter Umständen mit betrieblichen Konsequenzen wie einer Abmahnung oder Kündigung rechnen. Wer den Firmenwagen auch außerhalb des Betriebes fahren darf und den Unfall nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, ist nicht haftbar. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, möglicherweise wird auch eine Selbstbeteiligung fällig.

 

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